A. Grundlagen
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16 <strong>Grundlagen</strong><br />
Die Personalwirtschaft sollte zwei Prinzipien gerecht werden:<br />
❏ Dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, wonach ein möglichst günstiges Verhältnis<br />
zwischen den verursachten Personalkosten und der daraus resultierenden Personalleistung<br />
erzielt werden sollte.<br />
❏ Dem Humanitätsprinzip, das den Menschen in den Mittelpunkt des betrieblichen<br />
Leistungsprozesses stellt, was sich z. B. darin zeigt, dass Arbeitsbedingungen<br />
menschengerecht gestaltet sind und kooperativ geführt wird.<br />
Anstelle von Personalwirtschaft wird mitunter auch gesprochen von:<br />
❏ Personalwesen, wobei darunter die Organisationseinheit im Unternehmen zu<br />
verstehen ist, die sich mit den mitarbeiterbezogenen Gestaltungs- und Verwaltungsaufgaben<br />
befasst.<br />
❏ Personalmanagement, bei dem die Führung, Leitung und Steuerung des Personals<br />
im Mittelpunkt steht.<br />
❏ Human Resource Management, das dem Personalmanagement inhaltlich<br />
ähnelt, jedoch mehr strategieorientiert ausgerichtet ist.<br />
❏ Personalmarketing, das den Personal- bzw. Arbeitsmarkt in besonderer Weise<br />
betrachtet und vorrangig auf die Personalbeschaffung gerichtet ist.<br />
Im Folgenden sind zu betrachten:<br />
1.1 Ziele<br />
Ziele<br />
Personalwirtschaft<br />
Aufgaben<br />
Die personalwirtschaftlichen Ziele sind an den Zielen des Unternehmens auszurichten.<br />
Dementsprechend dürfen sie nicht mit ihnen konkurrieren. Zu unterscheiden<br />
sind:<br />
• Wirtschaftliche Ziele<br />
• Soziale Ziele.<br />
Zwischen den personalwirtschaftlichen Zielen und den Zielen der übrigen Funktionsbereiche<br />
des Unternehmens bestehen wechselseitige Abhängigkeiten. So<br />
legen die Ziele anderer Bereiche einerseits die personellen Ziele fest, andererseits<br />
bestimmen die personellen Gegebenheiten maßgeblich die Festlegung erreichbarer<br />
Sachziele anderer Bereiche mit.