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A. Grundlagen

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16 <strong>Grundlagen</strong><br />

Die Personalwirtschaft sollte zwei Prinzipien gerecht werden:<br />

❏ Dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, wonach ein möglichst günstiges Verhältnis<br />

zwischen den verursachten Personalkosten und der daraus resultierenden Personalleistung<br />

erzielt werden sollte.<br />

❏ Dem Humanitätsprinzip, das den Menschen in den Mittelpunkt des betrieblichen<br />

Leistungsprozesses stellt, was sich z. B. darin zeigt, dass Arbeitsbedingungen<br />

menschengerecht gestaltet sind und kooperativ geführt wird.<br />

Anstelle von Personalwirtschaft wird mitunter auch gesprochen von:<br />

❏ Personalwesen, wobei darunter die Organisationseinheit im Unternehmen zu<br />

verstehen ist, die sich mit den mitarbeiterbezogenen Gestaltungs- und Verwaltungsaufgaben<br />

befasst.<br />

❏ Personalmanagement, bei dem die Führung, Leitung und Steuerung des Personals<br />

im Mittelpunkt steht.<br />

❏ Human Resource Management, das dem Personalmanagement inhaltlich<br />

ähnelt, jedoch mehr strategieorientiert ausgerichtet ist.<br />

❏ Personalmarketing, das den Personal- bzw. Arbeitsmarkt in besonderer Weise<br />

betrachtet und vorrangig auf die Personalbeschaffung gerichtet ist.<br />

Im Folgenden sind zu betrachten:<br />

1.1 Ziele<br />

Ziele<br />

Personalwirtschaft<br />

Aufgaben<br />

Die personalwirtschaftlichen Ziele sind an den Zielen des Unternehmens auszurichten.<br />

Dementsprechend dürfen sie nicht mit ihnen konkurrieren. Zu unterscheiden<br />

sind:<br />

• Wirtschaftliche Ziele<br />

• Soziale Ziele.<br />

Zwischen den personalwirtschaftlichen Zielen und den Zielen der übrigen Funktionsbereiche<br />

des Unternehmens bestehen wechselseitige Abhängigkeiten. So<br />

legen die Ziele anderer Bereiche einerseits die personellen Ziele fest, andererseits<br />

bestimmen die personellen Gegebenheiten maßgeblich die Festlegung erreichbarer<br />

Sachziele anderer Bereiche mit.

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