12.07.2015 Aufrufe

Einheitspatent und Einheitspatentgericht - Bardehle Pagenberg

Einheitspatent und Einheitspatentgericht - Bardehle Pagenberg

Einheitspatent und Einheitspatentgericht - Bardehle Pagenberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.4.2 VerfahrensordnungDer Verwaltungsausschuss erlässt eineVerfahrensordnung, in der die Einzelheitendes Verfahrens vor dem Gericht geregelt sind.Ein bereits vorliegender Entwurf umfasst 382Regeln, die unter anderem den Ablauf desVerfahrens, die Rolle des Berichterstatters, dascase management durch den Berichterstatter<strong>und</strong> den Vorsitzenden, die Beweismittel <strong>und</strong> diemündliche Verhandlung betreffen.3.5. Gang des Verfahrens3.5.1 Erstinstanzliches Verfahren<strong>und</strong> TimingDas erstinstanzliche Verfahren vor dem EPGbesteht aus mehreren Abschnitten <strong>und</strong> soll imRegelfall binnen eines Jahres ab Zustellung derKlage an den Beklagten abgeschlossen sein.Den ersten Abschnitt bildet ein schriftlichesVerfahren, in dem regelmäßig jeweils zweiSchriftsätze innerhalb eines strengen Fristenregimesausgetauscht werden. Die Schriftsätzesind elektronisch einzureichen. Die Dauer desschriftlichen Verfahrens soll gr<strong>und</strong>sätzlich achtbis neun Monate betragen. Es wird allein vomsogenannten „Judge Rapporteur“, dem berichterstattendenRichter geleitet. Dieser kann inbegründeten Fällen auch Abweichungen vomvorgegebenen Verfahrensablauf gestatten, zumBeispiel Fristverlängerungen zur Einreichungvon Schriftsätzen gewähren.Den zweiten Abschnitt bildet das ebenfalls vomBerichterstatter geleitete Zwischenverfahren.Es hat zum Ziel, die mündliche Verhandlungumfassend vorzubereiten <strong>und</strong> bislang unklarePunkte im Vortrag der Parteien aufzuklären.Zu diesem Zweck kann der Berichterstattereine Zwischenkonferenz abhalten, die auch perTelefon- oder Videoübertragung erfolgen kann.Insgesamt soll dieser Verfahrensabschnitt nichtlänger als drei Monate dauern.Der Berichterstatter terminiert anschließenddie mündliche Verhandlung <strong>und</strong> informiertden Vorsitzenden Richter vom Abschluss desZwischenverfahrens. Dieser übernimmt sodanndie Verfahrensleitung. Die mündliche Verhandlungfindet vor dem vollständigen Spruchkörperstatt. Sie soll in der Regel an einem Tagabgeschlossen werden. Das Urteil ergeht sobaldwie möglich nach der mündlichen Verhandlung.Es soll nicht später als sechs Wochen nach dermündlichen Verhandlung in schriftlicher Formerlassen werden.VerfahrensordnungGang des VerfahrensErstinstanzliches Verfahren<strong>und</strong> Timing17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!