12.07.2015 Aufrufe

Einheitspatent und Einheitspatentgericht - Bardehle Pagenberg

Einheitspatent und Einheitspatentgericht - Bardehle Pagenberg

Einheitspatent und Einheitspatentgericht - Bardehle Pagenberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

verb<strong>und</strong>en sein. Demgegenüber ist für das<strong>Einheitspatent</strong> eine einheitliche Jahresgebühran das EPA zu zahlen. Die Modalitätenhierfür sind jedem zugelassenen Vertretervertraut. Die Benutzung eines laufenden Kontosbietet ein hohes Maß an Flexibilität <strong>und</strong>Rechtssicherheit.Was die Sätze der für jedes Jahr nach Patenterteilungan das EPA zu zahlenden Jahresgebührenangeht, scheinen die Aussichten wenigerpositiv. Bedenkt man, dass bei den nationalenÄmtern administrativer Aufwand für dieVerwaltung der erteilten europäischen Patentewegfällt, sollte man erwarten können, dass sichauch die Rechtfertigung für die Vereinnahmungvon Gebühren zumindest verringert. Nachdem EPÜ sind die Jahresgebühren für erteiltePatente zwischen den Vertragsstaaten <strong>und</strong> derEuropäischen Patentorganisation aufzuteilen.Nach dem Übereinkommen darf der Anteil derEPO 75% nicht übersteigen. Die Vertragsstaatenhaben diesen Anteil zunächst auf 60% begrenzt;seit 1985 ist er auf 50% heruntergesetzt, wasdas EPA – zu Lasten der Benutzer – in eine größereAbhängigkeit von den Verfahrensgebührengebracht hat. Dieser Satz wird nach der EPV fürdas <strong>Einheitspatent</strong> beibehalten.Dies kann nicht ohne Auswirkungen auf daszukünftige Jahresgebührenaufkommen aus <strong>Einheitspatent</strong>enbleiben. Will man die Belastungdes Anmelders mit Jahresgebühren abschätzen,muss man das zukünftige Aufkommen mit dembisherigen Aufkommen vergleichen. Für daszukünftige Aufkommen ist maßgebend, was mitdiesem Aufkommen abgedeckt werdensoll. Das sind nach der EPV folgende Posten:– sämtliche Kosten des EPA für dieErteilung <strong>und</strong> Verwaltung des einheitlichenPatentschutzes;– Sicherstellung eines ausgeglichenenHaushalts der EPO zusammen mit denVerfahrensgebühren für das Erteilungsverfahren;– ein erhöhter Anteil der Mitgliedstaaten miteiner anderen Amtssprache als das EPA;– ein Mindestanteil der Mitgliedstaaten mitgeringer Patentaktivität;– ein erhöhter Anteil neuer Vertragsstaatender EPO;– ein Kompensationssystem zur Erstattungvon Übersetzungskosten für die Einreichungin einer von den Amtssprachendes EPA abweichenden EU-Sprachezugunsten von KMUs <strong>und</strong> weiterenprivilegierten Anmeldern.Mit dem zukünftigen Jahresgebührenaufkommenmuss also ein ganz erheblicher zusätzlicherAufwand abgedeckt werden. Um diesaufkommensneutral zu erreichen, müssten dieVertragsstaaten auf einen Teil ihrer Einnahmenverzichten. Davon war bisher aber nicht dieRede <strong>und</strong> darauf zu hoffen wäre wohl etwasblauäugig. Damit wird aber der Bemessungsgr<strong>und</strong>satz,dass die Jahresgebühren für das<strong>Einheitspatent</strong> der Höhe der Jahresgebührenentsprechen sollen, die für die durchschnittliche23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!