21.08.2012 Aufrufe

Fachkunde Elektrotechnik

Fachkunde Elektrotechnik

Fachkunde Elektrotechnik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sicherheit am Arbeitsplatz<br />

1 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />

1.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz<br />

Elektrounfälle lassen sich meist auf technische Män-<br />

gel, z.B. fehlende Schutzabdeckungen oder fehlerhafte<br />

Isolation, zurückführen. Auch organisatorische<br />

Mängel, z.B. fehlende oder ungenügende Arbeitsanweisungen,<br />

und persönliche Fehler, z.B.<br />

Fehlhandlungen, führen zu Unfällen. Die persön-<br />

liche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz ist von<br />

großer Bedeutung als Schutz vor Verletzung und<br />

Erkrankung. Persönliche Schutzausrüstung ist alles,<br />

was den Körper gegen schädigende Einflüsse<br />

schützt, z.B. Schutzkleidung oder Schutzhelm.<br />

Schutzvorrichtungen und erklärende Hinweisschilder,<br />

z. B. das Hinweisschild zur Sicherheit<br />

am Arbeitsplatz (Bild), darf man nicht entfernen.<br />

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)<br />

(Übersicht) beinhaltet Vorschriften für die Bereitstellung<br />

und die Benutzung von Arbeitsmitteln.<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses Gesetz<br />

dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der<br />

Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen<br />

des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.<br />

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für Sicherheit<br />

und Gesundheitsschutz im Betrieb. Mit der Durchführung<br />

einer gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung<br />

(Seite 19) muss er die konkreten<br />

Gefährdungen der Arbeitsmittel und Anlagen sowie<br />

der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten<br />

und die Umwelt erfassen und beurteilen. Gefährdungen<br />

müssen durch geeignete Maßnahmen minimiert<br />

oder beseitigt werden.<br />

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verpflichten<br />

die Arbeitgeber, Maßnahmen zur Verhütung von<br />

Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten<br />

Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame<br />

erste Hilfe zu treffen. Die Berufsgenossenschaften<br />

bezeichnen die von ihnen erlassenen UVV<br />

als Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit<br />

und Gesundheit bei der Arbeit (BGV).<br />

1.2 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz<br />

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)<br />

gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten.<br />

Als Inverkehrbringen versteht man jedes<br />

Überlassen eines Produktes, gleich, ob neu, gebraucht,<br />

wiederaufgearbeitet oder wesentlich verändert,<br />

an andere. Ausstellen meint hier das Aufstellen<br />

oder Vorführen von Produkten zur Werbung.<br />

Übersicht: Gesetze und Vorschriften (Beispiele)<br />

Achten<br />

Sie auf:<br />

Sicherheit am Arbeitsplatz<br />

Arbeiten Sie sicher und umsichtig.<br />

Nutzen Sie die passive Sicherheit.<br />

Tragen Sie persönliche Schutzausrüstung.<br />

Warnzeichen Gebotszeichen<br />

Rettungszeichen<br />

Verbotszeichen<br />

Brandschutzzeichen<br />

Beachten Sie Verbote, z.B. Alkoholverbot,<br />

Rauchverbot, Zutrittsverbot.<br />

Melden bzw. beseitigen Sie Sicherheitsmängel<br />

oder Gefahrenzustände sofort.<br />

Benutzen Sie nicht ohne Befugnis Betriebseinrichtungen,<br />

Arbeitsgeräte oder Arbeitsmittel.<br />

Halten Sie Ordnung am Arbeitsplatz.<br />

Durch aktive Mitarbeit bewahren Sie sich und Ihre<br />

Kollegen vor Unfällen und gesundheitlichen Schäden.<br />

Bild: Hinweisschild zur Sicherheit am Arbeitsplatz<br />

15<br />

• DIN-VDE-Vorschriften<br />

• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)<br />

• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)<br />

• Unfallverhütungsvorschriften (UVV)<br />

• Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)<br />

z. B. – BGV A1 Grundsätze der Prävention<br />

– BGV A2 Betriebsärzte und Fachkräfte für<br />

Arbeitssicherheit<br />

– BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

– BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

• Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS),<br />

z.B. TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und<br />

überwachungsbedingten Anlagen<br />

• Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)<br />

• Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)<br />

i<br />

Technische Arbeitsmittel und<br />

Verbraucherprodukte<br />

• Technische Arbeitsmittel, z.B. Werkzeuge, sind verwendungsfertige<br />

Arbeitseinrichtungen, die bestimmungsgemäß<br />

ausschließlich bei der Arbeit verwendet<br />

werden, deren Zubehörteile sowie Schutzausrüs-<br />

tungen.<br />

• Verbraucherprodukte, z.B. Elektrohausgeräte, sind<br />

Gebrauchsgegenstände und sonstige Produkte, die<br />

entweder für Verbraucher bestimmt sind oder unter<br />

vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von<br />

Verbrauchern benutzt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!