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KBA - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOGutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 4Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)5/100 205/40R17 35 6105/105/56,6 205/40R17 40 6255/108 205/40R17 50 7105/112 205/40R17 40 7805/112 205/40R17 50 7105/115 205/40R17 40 7305/120 205/40R17 30 780Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)5/112 285/60R17 50 780Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtypssind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:- SalzsprühtestDie Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendetenWerkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,612 kg.Prüfort und PrüfdatumDie Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim ab September 2011 durchgeführt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder anden in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführtenBedingungen zu verwenden.AnlagenZubehörzeichnung <strong>AUTEC</strong>-Z-001 06.08.2004mit Änderung vom 24.01.2013Beschreibung - 20.10.2011Radzeichnung Bl. 1-3 M111378001-<strong>AUTEC</strong> 27.06.2011mit Änderung vom 24.11.2011Verwendungen Anlage 1 bis 22Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOGutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 4Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischenBedenken.Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt <strong>GmbH</strong>,Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fürdas Typgenehmigungsverfahren des <strong>KBA</strong> unter der Nummer <strong>KBA</strong>-P 00010-96 benannt.Lambsheim, 2. April 2013Haasis00193054.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 8Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: 49 02 0241005PrüfgegenstandTypRadgrößeZentrierartPKW-SonderradV80178Jx17H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring- V8017 LK112/Ø70-Ø57,1Nr. 13Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø (mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/112/57,1 50 710 2080Abrollumfang(mm)Kennzeichnungen<strong>KBA</strong>-Nummer 48581Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung V8017 (s.o.)Radgröße8Jx17H2EinpresstiefeET (s.o.)HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 30S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 33S05 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 170 30PrüfungenEntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerAudiFordSeatSkodaVolkswagenSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 8HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Audi A3 Cabriolet8Pe1*2001/116*0456*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise75-147 205/50R17 R37 R7075-147 215/45R17 R37 T87 T8875-147 225/45R1775-147 235/45R17 A01 K1a K56Audi A3, -/Sportback 184-195 205/50R17 M+S R708P, 8PA184-195 215/45R17 M+S T88 T91e1*2001/116*0217*.., 184-195 225/45R17e1*2001/116*0418*.. 184-195 235/45R17 A01 K1a K56Audi A3, -/Sportback8P, 8PA, 8PBe1*2001/116*0217*..;e1*2001/116*0241*..;e1*2001/116*0418*..;e13*2007/46*1082*..Audi TT8Je1*2001/116*0369, 0374, 0375*..Ford GalaxyWGRe1*93/81,95/54,2001/116*0024*..Seat Alhambra7MSe1*95/54, 98/14,2001/116*0036*..Seat Altea / Toledo5P, 5PNe9*2001/116*0050*..e9*2007/46*0012*..Seat Leon1P, 1PNe9*2001/116*0052*..;e9*2007/46*0013*..Skoda Octavia (II)1Ze11*2001/116*0230*;e11*2007/46*0012*..Skoda Superb3Te11*2001/116*0326*;e11*2007/46*0014*..66-147 205/50R17 R37 R7066-147 215/45R17 R37 T87 T8866-147 225/45R1766-147 235/45R17 A01 K1a K56118-155 225/50R17118-155 235/45R17118-155 245/45R17118-155 255/45R17118-200 225/50R17 M+S118-200 235/45R17 M+S118-200 245/45R17 M+S66-150 225/45R17 K56 T91 T93 T9466-150 235/45R17 K2b K56 T93 T94 T9766-150 245/40R17 K1a K2c K56 T91 T9566-150 225/45R17 K56 T91 T93 T9466-150 235/45R17 K2b K56 T93 T94 T9766-150 245/40R17 K1a K2c K56 T91 T9563-155 205/50R17 A01 K1c R70 T89 T9363-155 215/45R17 T87 T88 T9163-155 225/45R17 A01 K1c63-155 205/50R17 R37 R7063-155 215/45R17 R3763-195 225/45R1755-118 205/50R17 R37 R70 T89 T9355-118 215/45R17 R37 T88 T9155-147 205/50R17 M+S R7055-147 215/45R17 M+S T9155-147 225/45R1777-147 205/50R17 R70 T9377-191 205/50R17 M+S R70 T9377-191 225/45R17 T94Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A73A82 Cbo V17S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A73 A82B03 Flh S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A73 A82Flh V17 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A57 A73A82 Cbo CpeS03A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82V17 S05A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82V17 S05A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A60 A82Flh KOV SeFSth V17 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A82Flh V17 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A82Car Lim NpfV17 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 CarLim V17 S04Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Skoda Yeti5Le11*2007/46*0010*..,e11*2007/46*0034*..VW Beetle (II)16e1*2007/46*0539*..VW Golf (V)1Ke1*2001/116*0242*00-24VW Golf (V) Variant1KMe1*2001/116*0328*00-14VW Golf (VI)1Ke1*2001/116*0242*25-..;e1*2007/46*0490*..- Fließheck/CabrioVW Golf (VI) Variant1KMe1*2001/116*0328*..;e1*2007/46*0492*..VW Golf Plus1KPe1*2001/116*0304*..e1*2007/46*0491*..VW Golf R (VI)1Ke1*2001/116*0242*33-..VW Jetta16, 16He1*2007/46*0539*..;e1*2007/46*0584*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise77-125 225/45R17 T90 T91 T9377-125 235/45R1777-147 215/55R17 R7077-147 235/45R1755-169 205/50R17 A01 K1a K1b R7055-169 215/45R17 R37 T87 T8855-184 225/45R17 A01 K1a K1b59-147 205/50R17 A01 K1a K2b K56 R7059-147 215/45R1759-147 225/45R17 A01 K1a K2b K5659-173 205/50R17 R7059-173 215/45R17 T87 T9159-173 225/45R1759-118 205/50R17 R7059-118 215/45R17 T87 T8859-118 225/45R1755-125 205/50R17 R7055-125 215/45R17 T87 T88 T9155-125 225/45R17188, 199 205/50R17 R70188, 199 215/45R17 T87 T88188, 199 225/45R17188, 199 235/40R17188, 199 235/45R1777-147 215/45R1777-147 225/45R1777-147 235/40R17 A01 K1a K1b K2b77-147 235/45R17 A01 K1a K1b K2b77-147 245/40R17 A01 K2b K6g K8e R0366-147 205/50R17 A01 K1a K2b K56 R7066-147 215/45R17VW Jetta1KMe1*2001/116*0328*.. 66-147 225/45R17 A01 K1a K2b K56VW Sharan7Me1*93/81,95/54,98/14,2001/116*0023*..66-150 225/45R17 K56 T90 T91 T93 T9466-150 235/45R17 K2b K56 T93 T94 T9766-150 245/40R17 K1a K2c K56 T91 T95Seite 3 von 8Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A12A16 A57 A82S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A82S04A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 FlhV17 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A82Car V17 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 CboFlh V17 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 CarS02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A82Flh V17 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 FlhV17 S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A82Sth V17 S04A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A82Sth V17 S02A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82V17 S05Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 8Auflagen und HinweiseA01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZOauf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Frontbzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)A58A60Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 8A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem, elektronischem Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:Ventilfarbe:keineVentillänge [mm]: 43BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgabenund Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedecktsein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 8K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zurRadhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinterRadmitte um 5 mm aufzuweiten.KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).LimM+SDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)R03Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04(siehe Seite 1) verwendet werden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 8S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05(siehe Seite 1) verwendet werden.SeF Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Seat Altea Freetrack(Typ 5P, 5PN).SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 195/40R17 215/35R17Nr. 2 205/40R17 225/35R17Nr. 3 205/45R17 235/40R17Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 5 215/40R17 245/35R17Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 17 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 8-Forts.-Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17Nr. 13 235/50R17 255/45R17Nr. 14 235/55R17 255/50R17Nr. 15 235/60R17 255/55R17Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17Nr. 18 255/45R17 285/40R17Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweisegelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 28. März 2013 in Lambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt <strong>GmbH</strong>,Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fürdas Typgenehmigungsverfahren des <strong>KBA</strong> unter der Nummer <strong>KBA</strong>-P 00010-96 benannt.Lambsheim, 28. März 2013Haasis00193036.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 18 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 7Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: 49 02 0241005PrüfgegenstandTypRadgrößeZentrierartPKW-SonderradV80178Jx17H2MittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring- V8017 LK112/Ø70-Ø66,6Nr. 2Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø (mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/112/66,6 50 710 2080Abrollumfang(mm)Kennzeichnungen<strong>KBA</strong>-Nummer 48581Herstellerzeichen<strong>AUTEC</strong>Radtyp und Ausführung V8017 (s.o.)Radgröße8Jx17H2EinpresstiefeET (s.o.)HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 160 33S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 30PrüfungenEntsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden anden im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- undHandlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerMercedes-BenzSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 18 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.A-Klasse169e1*2001/116*0288*..A-Klasse176e1*2007/46*0928*..B-Klasse245e1*2001/116*0314*..B-Klasse246kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweise60-142 205/45R17 K42 R37 R7060-142 215/45R17 K1a K2b K4280-115 205/50R17 R7080-115 215/45R17 T87 T9180-155 225/45R1780-155 235/40R17 A01 K2b80-155 235/45R17 A01 K2bSeite 2 von 7Auflagen undHinweiseA01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82S02A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A58 A82Flh V17 S0470-142 215/45R17 A02 A04 A05A08 A09 A12A16 A82 S0280-115 205/50R17 R70A02 A04 A0580-115 215/45R17 T87 T91A08 A09 A12A16 A58 A82V17 S04e1*2007/46*0751*.. 80-155 225/45R17C-Klasse204e1*2001/116*0431*..- Limousine/<strong>Co</strong>upe- incl. Facelift 2011C-Klasse T-Modell204Ke1*2001/116*0457*..- incl. Facelift 2011V-Klasse638/2e9*95/54, 98/14,2001/116*0020*..88-215 205/50R17 A32 R37 R70 T89 T9388-215 215/45R17 A10 R37 T87 T88 T9188-225 225/45R17 A3288-225 235/40R17 A1288-225 235/45R17 A1288-225 245/40R17 A1288-170 205/50R17 A32 R37 R70 T89 T9388-170 215/45R17 A10 R37 T9188-225 225/45R17 A32 T90 T91 T9388-225 235/40R17 A12 T90 T9488-225 235/45R17 A1288-225 245/40R17 A12 T91 T9572-128 225/50R17 K2c K42 K56 T94 14272-128 225/55R17 G01 K2c K42 K45 K56 14272-128 235/45R17 K2c K42 K56 T94 T97 14272-128 235/50R17 K2c K42 K44 K45 K56 14272-128 245/45R17 K1c K2c K42 K44 K45 K56 T95 T9914258-105 225/55R17 G01 K2c K42 K45 K56 14258-105 235/45R17 K2c K42 K56 T97 14258-105 235/50R17 K2c K42 K44 K45 K56 142Vito638e9*93/81,98/14,2001/116*0005*.. 58-105 245/45R17 K1c K2c K42 K44 K45 K56 T95 T99Vito638/1K 39314260-105 225/55R17 G01 K2c K42 K56 14260-105 235/45R17 K2c K42 K56 T97 14260-105 235/50R17 K2c K42 K44 K56 14260-105 245/45R17 K1c K2c K42 K44 K56 T95 T99 142A02 A04 A05A08 A09 A16A82 Cpe LimV17 S02A02 A04 A05A08 A09 A16A82 Car V17S02A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82S03A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82S03A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A16 A82S03Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 18 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 7Auflagen und Hinweise142 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einenKraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZOauf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Musterbescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbriefund -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einesReifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicherProfiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den ReifenoderFahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A10A12Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichteist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 18 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 7A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird dieAnzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 18 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 7K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.LimDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02(siehe Seite 1) verwendet werden.S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03(siehe Seite 1) verwendet werden.S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04(siehe Seite 1) verwendet werden.T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 18 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 7V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 195/40R17 215/35R17Nr. 2 205/40R17 225/35R17Nr. 3 205/45R17 235/40R17Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 5 215/40R17 245/35R17Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17Nr. 13 235/50R17 255/45R17Nr. 14 235/55R17 255/50R17Nr. 15 235/60R17 255/55R17Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17Nr. 18 255/45R17 285/40R17Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweisegelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Prüfort und PrüfdatumDie Verwendungsprüfung fand am 28. März 2013 in Lambsheim statt.PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräderunter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungeneintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


GUTACHTEN zur ABE Nr. 48581 nach §22 StVZOAnlage 18 zum Gutachten Nr. 55075211 (2. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V8017<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 7Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt <strong>GmbH</strong>,Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV fürdas Typgenehmigungsverfahren des <strong>KBA</strong> unter der Nummer <strong>KBA</strong>-P 00010-96 benannt.Lambsheim, 28. März 2013Haasis00193037.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


Hinweisblatt „Radabdeckung“Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mitHilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breitenerhältlich sind, gem. den AuflagenK1a, K1b, K1c undK2a, K2b, K2chergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zukleben.VorderachseAuflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“Beispiel für eine Leiste imBereich 0° bis 30° vor derRadmitteBeispiel für eine Leiste im Bereich0° bis 50° hinter der RadmitteBeispiel für eine Leiste imBereich von 30° vor bis 50°hinter der RadmitteHinterachseAuflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“Beispiel für eine Leiste imBereich 0° bis 50° hinter derRadmitteBeispiel für eine Leiste im Bereich0° bis 30° vor der RadmitteBeispiel für eine Leiste imBereich von 30° vor bis 50°hinter der Radmitte


Wichtige Hinweise zur PflegeWir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf unserer hochwertigen <strong>AUTEC</strong> Leichtmetallräder entschiedenhaben.Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse könnenAluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigenHinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kannsie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigtwerden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wirdie Felgen 1x pro Woche zu säubern um Schmutz und Salz zu entfernen.2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittelgereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchsanweisung(Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keineaggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendetwerden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oderRadbolzen an.3. Was gibt es sonst noch zu beachten?- Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.- Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.- Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.- Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer <strong>AUTEC</strong>-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.- Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz undBremsstaub gereinigt werden.- Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.- Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oderTextilien in Kontakt kommen.- Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.- Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auchhier zuerst die Gebrauchsanweisung durchlesen.4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“In KFZ-Betrieben wird in letzter Zeit verstärkt Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischerRadaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad ggf. repariert werden könnten. Esbestehen jedoch ernste Bedenken für die Sicherheit solch aufbereiteter Räder:- Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren(Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über denspezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!- Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzungdes Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstrukturändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.- Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nichtjedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.Schifferstadt, 03. Februar 2012<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92Ziegeleistraße 25Email: info@autec-wheels.deD – 67105 Schifferstadtwww.autec-wheels.de

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