Index / Model NumbersDIVERSEZusätzliches Zubehör für Messgeräte / Optional Accessories for Measuring Instruments 70Typ-K-Temperatursonden / Temperature Probes 107Digitale Voltmeter-Module/-Modules . 3 1/2-stellig / digit 124Testinstrumente für Lehrzwecke / for educational use + Dekaden / Decade Boxes 102Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten / Misprinting and technical changings are reserved©PeakTech ® 2010 . Gestaltung PeakTech ® / IMMO ANZEIGER Verlag130Spitzentechnologie, die überz<strong>eu</strong>gt
§ 1Allgemeines/Geltungsbereich(1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und unsgeschlossenen Verträgen über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigenGeschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen,sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dienachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehenderoder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlosausführen.(2) In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführungder Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niederzulegen.Allgemeine Verkaufsbedingungen(3) Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzungeiner wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreteroder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungenmit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.(4) Ansonsten kann der Käufer im Fall eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs für jedevollendete Woche des Verzuges eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 0,5 %des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes verlangen.(5) Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen.Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm nebendem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen,bleiben unberührt.(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen, juristischen Personen desöffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen.(6) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für denKunden zumutbar ist.§ 2Angebot und Angebotsunterlagen(1) Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizierenist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigungoder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Fristannehmen.(2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; es sei denn, dass wir diese ausdrücklichals verbindlich bezeichnet haben.(3) An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behaltenwir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darfdiese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon,ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.(4) Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, GewichtsundMaßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlichbezeichnet sind.§ 3Preis/Zahlungsbedingungen(1) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts gegenteiliges ergibt, gelten unserePreise "ab Lager Ahrensburg" bzw. "ab Kai Hamburg" ausschließlich Verpackung undVersicherung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.(2) Die gesetzliche Mehrwertst<strong>eu</strong>er ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird ingesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.(3) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohneAbzüge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Kommt derBesteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % überBasiszinssatz zu fordern. Falls wir in der Lage sind einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen,sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigtuns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringererSchaden entstanden ist.(7) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehendenSchadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der KäuferMitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme - bzw. Schuldnerverzuges- geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangsauf den Käufer über.§ 5Gefahrübergang - Verpackungskosten(1) Sofern sich aus dem Auftragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab LagerAhrensburg" bzw. "Kai Hamburg" vereinbart.(2) Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessendes Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarterfrachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers.(3) Wir nehmen Transport - und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnungnicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer ist verpflichtet,für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.(4) Wird der Versand auf Wunsch oder auf Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wirdie Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaftdem Versand gleich.§ 6Gewährleistung(1) Die Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäßnachgekommen ist.(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschlussder Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen(Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die Nacherfüllung für unsnur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 3 BGB). Der Käufer hat unseine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nachWahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einern<strong>eu</strong>en Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen,soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einemanderen Ort als den Erfüllungsort befindet.(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltendgemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtsist der Käufer nach den vorstehenden Bedingungen zudem nur befugt, wenn seinGegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzungdes Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. DieNachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweitnicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessenund dem Käufer zumutbar sind.§ 4Lieferzeit(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind,sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnterst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegendenVerpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.(2) Handelt es sich bei dem zugrundeliegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft i.S. v. § 271BGB oder § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt,wenn der Käufer infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, denFortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesemFall ist unsere Haftung auf dem vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadenbegrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichenVerletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfenzuzurechnen ist.Ebenso haften wir dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen,wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungdes Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfenzuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweiseeintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretendenvorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangelskann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. DasRecht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchenzu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.(3) Wir gewähren Gewährleistungsansprüche von drei Jahren nach Lieferung der Ware anden Käufer. Unsere Pflichten aus § 6 Abs. 4 und Abs. 5 bleiben hiervon unberührt.(4) Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der n<strong>eu</strong>en Warebzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderlicheFristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Käufers als Verbraucher der verkauftenn<strong>eu</strong>en beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Waregegenüber dem Käufer die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) desKaufvertrages verlangen konnte oder dem Käufer ein ebensolcher daraus resultierenderRückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir sind darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungendes Käufers, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkostenzu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllungaufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Käufer vorliegenden Mangels derWare zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommenist.Spitzentechnologie, die überz<strong>eu</strong>gt131