Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Innenarchitektur der ...
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(3) Der Studienplan (Anlage 1), die Modulbeschreibungen (Anlage 2), die<br />
Vorpraktikumsordnung (Anlage 3), die Praktikumsordnung (Anlage 4) und die Ordnung<br />
zur Durchführung <strong>der</strong> Prüfung über <strong>den</strong> Nachweis einer entsprechen<strong>den</strong> künstlerischen<br />
Befähigung (Anlage 5) sind Bestandteile <strong>der</strong> <strong>Studienordnung</strong>.<br />
§ 2<br />
Ziele des Studiums<br />
(1) Ziel des Studiums im <strong>Bachelor</strong>-<strong>Studiengang</strong> <strong>Innenarchitektur</strong> ist <strong>der</strong> erste<br />
berufsqualifizierende Abschluss mit dem akademischen Grad <strong>Bachelor</strong> of Arts (B.A.).<br />
(2) Die Hochschule Wismar vermittelt durch anwendungsorientierte Lehre ein breites<br />
Fachwissen sowie die Fähigkeit, verantwortlich praxisrelevante Probleme zu erkennen,<br />
mögliche Problemlösungen auszuarbeiten und kritisch gegeneinan<strong>der</strong> abzuwägen, sowie<br />
eine gewählte Lösungsalternative erfolgreich in <strong>der</strong> Praxis umzusetzen.<br />
Die Übernahme von verantwortlichen Aufgaben erfor<strong>der</strong>t neben Fachwissen Sicherheit<br />
und Entscheidungsfreude. Dementsprechend ist die Ausbildung auch auf Vermittlung<br />
von Schlüsselqualifikationen und die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Persönlichkeitsbildung ausgerichtet.<br />
Am Ende des Studiums sollen die Studieren<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Lage sein, auf künstlerischer und<br />
wissenschaftlicher Grundlage selbständig innerhalb einer vorgegebenen Frist, Probleme<br />
anwendungsbezogen zu bearbeiten.<br />
Zugelassen wer<strong>den</strong> kann, wer<br />
§ 3<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
1. die Zugangsvoraussetzungen gemäß §§ 17 bis 19 des Landeshochschulgesetzes<br />
erfüllt,<br />
2. ein gefor<strong>der</strong>tes Vorpraktikum entsprechend <strong>der</strong> Vorpraktikumsordnung des <strong>Bachelor</strong>-<br />
<strong>Studiengang</strong>es <strong>Innenarchitektur</strong> (Anlage 3) absolviert hat und<br />
3. die entsprechende künstlerische Befähigung entsprechend <strong>der</strong> Ordnung zur<br />
Durchführung <strong>der</strong> Prüfung über <strong>den</strong> Nachweis einer entsprechen<strong>den</strong> künstlerischen<br />
Befähigung (Anlage 5) nachweisen kann.<br />
§ 4<br />
Regelstudienzeit<br />
Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie umfasst sechs theoretische<br />
Studiensemester, ein Praxissemester einschließlich <strong>der</strong> Modulprüfungen, <strong>der</strong><br />
Fachexkursion und <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>der</strong> <strong>Bachelor</strong>-Thesis mit Kolloquium.<br />
§ 5<br />
Studienbeginn<br />
Der Zeitpunkt des Studienbeginns ergibt sich aus <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> Immatrikulationsordnung. Die Immatrikulation von Studienanfängern erfolgt jeweils<br />
zum Wintersemester.