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Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Innenarchitektur der ...

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(3) Der Studienplan (Anlage 1), die Modulbeschreibungen (Anlage 2), die<br />

Vorpraktikumsordnung (Anlage 3), die Praktikumsordnung (Anlage 4) und die Ordnung<br />

zur Durchführung <strong>der</strong> Prüfung über <strong>den</strong> Nachweis einer entsprechen<strong>den</strong> künstlerischen<br />

Befähigung (Anlage 5) sind Bestandteile <strong>der</strong> <strong>Studienordnung</strong>.<br />

§ 2<br />

Ziele des Studiums<br />

(1) Ziel des Studiums im <strong>Bachelor</strong>-<strong>Studiengang</strong> <strong>Innenarchitektur</strong> ist <strong>der</strong> erste<br />

berufsqualifizierende Abschluss mit dem akademischen Grad <strong>Bachelor</strong> of Arts (B.A.).<br />

(2) Die Hochschule Wismar vermittelt durch anwendungsorientierte Lehre ein breites<br />

Fachwissen sowie die Fähigkeit, verantwortlich praxisrelevante Probleme zu erkennen,<br />

mögliche Problemlösungen auszuarbeiten und kritisch gegeneinan<strong>der</strong> abzuwägen, sowie<br />

eine gewählte Lösungsalternative erfolgreich in <strong>der</strong> Praxis umzusetzen.<br />

Die Übernahme von verantwortlichen Aufgaben erfor<strong>der</strong>t neben Fachwissen Sicherheit<br />

und Entscheidungsfreude. Dementsprechend ist die Ausbildung auch auf Vermittlung<br />

von Schlüsselqualifikationen und die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Persönlichkeitsbildung ausgerichtet.<br />

Am Ende des Studiums sollen die Studieren<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Lage sein, auf künstlerischer und<br />

wissenschaftlicher Grundlage selbständig innerhalb einer vorgegebenen Frist, Probleme<br />

anwendungsbezogen zu bearbeiten.<br />

Zugelassen wer<strong>den</strong> kann, wer<br />

§ 3<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

1. die Zugangsvoraussetzungen gemäß §§ 17 bis 19 des Landeshochschulgesetzes<br />

erfüllt,<br />

2. ein gefor<strong>der</strong>tes Vorpraktikum entsprechend <strong>der</strong> Vorpraktikumsordnung des <strong>Bachelor</strong>-<br />

<strong>Studiengang</strong>es <strong>Innenarchitektur</strong> (Anlage 3) absolviert hat und<br />

3. die entsprechende künstlerische Befähigung entsprechend <strong>der</strong> Ordnung zur<br />

Durchführung <strong>der</strong> Prüfung über <strong>den</strong> Nachweis einer entsprechen<strong>den</strong> künstlerischen<br />

Befähigung (Anlage 5) nachweisen kann.<br />

§ 4<br />

Regelstudienzeit<br />

Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie umfasst sechs theoretische<br />

Studiensemester, ein Praxissemester einschließlich <strong>der</strong> Modulprüfungen, <strong>der</strong><br />

Fachexkursion und <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>der</strong> <strong>Bachelor</strong>-Thesis mit Kolloquium.<br />

§ 5<br />

Studienbeginn<br />

Der Zeitpunkt des Studienbeginns ergibt sich aus <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> Immatrikulationsordnung. Die Immatrikulation von Studienanfängern erfolgt jeweils<br />

zum Wintersemester.

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