Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Innenarchitektur der ...
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(2) Das Verfahren ist nicht öffentlich.<br />
§ 4<br />
Vorauswahl<br />
Der Bewerber wird zur künstlerischen Prüfung nicht zugelassen, wenn die<br />
Prüfungskommission (nach Durchsicht <strong>der</strong> eingereichten Arbeiten) bereits eine<br />
Nichteignung feststellt.<br />
Die zugelassenen Bewerber wer<strong>den</strong> spätestens zwei Wochen vor dem Termin <strong>der</strong> Prüfung<br />
schriftlich benachrichtigt.<br />
§ 5<br />
Prüfungskriterien<br />
(1) Darstellungsvermögen:<br />
Die auf genauer Beobachtung basierende Fähigkeit zur bildhaften Wie<strong>der</strong>gabe des<br />
Wesentlichen von Gegenstän<strong>den</strong>, Funktionen, Abläufen und Situationen.<br />
(2) Abstraktionsvermögen:<br />
Die Fähigkeit, Allgemeines im Beson<strong>der</strong>en darzustellen, wesentliche Aspekte des Themas<br />
mit Hilfe von Form- und Gestaltungsprinzipien herauszuarbeiten.<br />
(3) Vorstellungsvermögen:<br />
Das die bloße Darstellung erweiternde bzw. übersteigende phantasievolle Erfin<strong>den</strong> o<strong>der</strong><br />
Kombinieren formal-inhaltlicher Bild- und Gestaltungszusammenhänge.<br />
(4) Selektionsvermögen:<br />
Die Fähigkeit, sinnvolle gestalterische Arbeitsansätze (als Einheit von Inhalt bzw. Funktion,<br />
Form und Technik) auszuwählen und zu strukturieren.<br />
(5) Intensität:<br />
Eindringlichkeit und Dichte <strong>der</strong> Arbeit. Stärke des Engagements.<br />
(6) Interesse an <strong>der</strong> und Vorstellungen über die <strong>Innenarchitektur</strong>.<br />
§ 6<br />
Zusammensetzung <strong>der</strong> Prüfungskommission<br />
(1) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Prüfungskommission wer<strong>den</strong> vom Prüfungsausschuss des<br />
<strong>Studiengang</strong>es <strong>Innenarchitektur</strong> bestimmt. Sie müssen zur selbständigen Lehre berechtigt<br />
und damit Professoren <strong>der</strong> <strong>Innenarchitektur</strong> sein. Wie<strong>der</strong>wahl ist möglich.<br />
(2) Die Prüfungskommission nimmt die ihnen nach <strong>der</strong> Verordnung und nach dieser<br />
Ordnung gestellten Aufgaben wahr.<br />
(3) Die Prüfungskommission setzt, je nach Anzahl <strong>der</strong> zu prüfen<strong>den</strong> Bewerber aus 2 bzw. 4<br />
Mitglie<strong>der</strong>n des Kollegiums <strong>der</strong> Professorenschaft des <strong>Studiengang</strong>es <strong>Innenarchitektur</strong><br />
zusammen.