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RiGVP 2014.pdf - Amtsgericht Bremen

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25Abt. Zuständigkeit / Dezernent Zuteilungsmodus Vertreter91a1) Ermittlungsrichter in Verfahren gegen Erwachsene mitAusnahme der Anträge nach § 26 Abs. 3 GVG2) Anträge nach dem Gesetz über Einsetzung und Verfahren vonUntersuchungsausschüssen vom 15.11.19823) Verfahren in Abschiebungshaftsachen nach demAufenthaltsgesetz und Verfahren nach den PolizeigesetzenEingänge mit den ungeraden Endziffern 01-09, 21-29, 41-49, 61-69, 81-89 und unaufschiebbare Maßnahmen des Dezernats 91bam Montag, Mittwoch sowie an Donnerstagen in geradenKalenderwochen(Maßgeblich ist das Js-Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft;soweit ein solches nicht vorhanden ist, gilt die laufende Nummerdes für die Abt. 79a/b, 80, 91a/b und 92 zu führendenEingangsregisters des Gerichts, wobei diese bei gleichzeitigemEingang mehrerer Verfahren nach der alphabetischenReihenfolge der Nachnamen der Betroffenen vergeben wird. Beiisolierten Gewinnabschöpfungsverfahren ist das Js-Aktenzeichendes (Haupt-)Ermittlungsverfahrens maßgebend.)4) Maßnahmen nach § 148 a StPOEingänge mit geraden Endziffern am Montag, Mittwoch sowiean Donnerstagen in geraden Kalenderwochen(Maßgeblich ist das Js-Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft;soweit ein solches nicht vorhanden ist, gilt die laufende Nummerdes für die Abt. 79a/b, 80, 91a/b und 92 zu führendenEingangsregisters des Gerichts, wobei diese bei gleichzeitigemEingang mehrerer Verfahren nach der alphabetischenReihenfolge der Nachnamen der Betroffenen vergeben wird.)RichterBockmannVertreter Ziff. 1-3:Richter der Abt. 92;bei dessen Verhinderung: Eilrichter,der für die Eingänge zuständig bleibt,bis er eine das Verfahren förderndeEntscheidung getroffen hatVertreter Ziff. 41. Richter der Abt. 962. Richter der Abt. 7391b1) Ermittlungsrichter in Verfahren gegen Erwachsene mitAusnahme der Anträge nach § 26 Abs. 3 GVG2) Anträge nach dem Gesetz über Einsetzung und Verfahren vonUntersuchungsausschüssen vom 15.11.19823) Verfahren in Abschiebungshaftsachen nach demAufenthaltsgesetz und Verfahren nach den PolizeigesetzenEingänge mit des ungeraden Endziffern 11-19, 31-39, 51-59, 71-79, 91-99 und unaufschiebbare Maßnahmen des Dezernates91a am Dienstag, Freitag sowie an Donnerstagen in ungeradenKalenderwochen(Maßgeblich ist das Js-Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft;soweit ein solches nicht vorhanden ist, gilt die laufende Nummerdes für die Abt. 79a/b, 80, 91a/b und 92 zu führendenEingangsregisters des Gerichts, wobei diese bei gleichzeitigemEingang mehrerer Verfahren nach der alphabetischenReihenfolge der Nachnamen der Betroffenen vergeben wird. Beiisolierten Gewinnabschöpfungsverfahren ist das Js-Aktenzeichen des (Haupt-)Ermittlungsverfahrens maßgebend.)Vertreter Ziff. 1-3:Richter der Abt. 92;bei dessen Verhinderung: Eilrichter,der für die Eingänge zuständig bleibt,bis er eine das Verfahren förderndeEntscheidung getroffen hat4) Maßnahmen nach § 148 a StPO Eingänge mit geradenEndziffern am Dienstag, Freitag sowie an. Donnerstagen inungeraden Kalenderwochen(Maßgeblich ist das Js-Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft;soweit ein solches nicht vorhanden ist, gilt die laufende Nummerdes für die Abt. 79a/b, 80, 91a/b und 92 zu führendenEingangsregisters des Gerichts, wobei diese bei gleichzeitigemEingang mehrerer Verfahren nach der alphabetischenReihenfolge der Nachnamen der Betroffenen vergeben wird.)Vertreter Ziff. 4:1. Richter der Abt. 962. Richter der Abt. 73ab 01.02.2014RichterWalter25

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