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Die Rechte der Kinder - von logo! einfach erklärt - younicef.de

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Artikel 51[Vorbehalte](1) Der Generalsekretär <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen nimmt <strong>de</strong>n Wortlaut<strong>von</strong> Vorbehalten, die ein Staat bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ratifikation o<strong><strong>de</strong>r</strong>beim Beitritt anbringt, entgegen und leitet ihn allen Staaten zu.(2) Vorbehalte, die mit Ziel und Zweck dieses Übereinkommensunvereinbar sind, sind nicht zulässig.(3) Vorbehalte können je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit durch eine an <strong>de</strong>n Generalsekretär<strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen gerichtete diesbezügliche Notifikationzurückgenommen wer<strong>de</strong>n; dieser setzt alle Staaten da<strong>von</strong>in Kenntnis. <strong>Die</strong> Notifikation wird mit <strong>de</strong>m Tag ihresEingangs beim Generalsekretär wirksam.Artikel 52[Kündigung]Ein Vertragsstaat kann dieses Übereinkommen durch eine an<strong>de</strong>n Generalsekretär <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen gerichtete schriftlicheNotifikation kündigen. <strong>Die</strong> Kündigung wird ein Jahr nachEingang <strong><strong>de</strong>r</strong> Notifikation beim Generalsekretär wirksam.Artikel 53[Verwahrung]Der Generalsekretär <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen wird zum Verwahrerdieses Übereinkommens bestimmt.Artikel 54[Urschrift, verbindlicher Wortlaut]<strong>Die</strong> Urschrift dieses Übereinkommens, <strong>de</strong>ssen arabischer, chinesischer,englischer, französischer, russischer und spanischerWortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär<strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinten Nationen hinterlegt.Zu Urkund <strong>de</strong>ssen haben die unterzeichneten, <strong>von</strong> ihren Regierungenhierzu gehörig befugten Bevollmächtigten diesesÜbereinkommen unterschrieben.89(*) Das gesamte Übereinkommen über die <strong>Rechte</strong> <strong>de</strong>sKin<strong>de</strong>s vom 20. November 1989 ist noch in <strong><strong>de</strong>r</strong> altenRechtschreibung geschrieben, da ja auch die<strong>Rechte</strong> noch zur Zeit <strong><strong>de</strong>r</strong> alten Rechtschreibung verfasstwur<strong>de</strong>n.

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