Niederschrift der Ratssitzung vom 14.03.2011 - Aktuelles
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<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />
über die 16. Sitzung des Ortsgemein<strong>der</strong>ates Rheinbreitbach am <strong>14.03.2011</strong><br />
Diese <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> besteht aus den Seiten 428 bis 445<br />
mit den Beschlüssen Nr.: 274/09-14 bis 291/09-14<br />
Tagungsort: Ratssaal Obere Burg Rheinbreitbach<br />
Sitzungsbeginn: 19.00 Uhr<br />
Sitzungsende: 22.20 Uhr<br />
Die Einladung erfolgte am 28.02.2011 unter Beachtung des § 34 Abs. 3 GemO.<br />
Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer:<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>: Ortsbürgermeister Karsten Fehr<br />
Ratsmitglie<strong>der</strong>: Baumann, Dirk<br />
Baumann, Herbert<br />
Böhme, Udo<br />
Fe<strong>der</strong>hen, Ansgar zugleich 1. Beigeordneter<br />
Königstein, Traudel<br />
Nagel, Andreas Toni<br />
Pink, Fritz<br />
Profitlich, Heinz-Josef<br />
Riznar, Heike<br />
Rosen, Klaus-Henning<br />
Dr. Scheinpflug, Jörg<br />
Dr. Sich, Hermann-Josef<br />
Thelen, Roland<br />
Treffert, Jörg<br />
Unkels, Anita<br />
Wambach, Bernhard<br />
Waterkamp, Beate<br />
Wollscheid, Robert<br />
Zoller, Peter<br />
Ferner anwesend: Bürgermeister Werner Zimmermann<br />
Forstamtmann Thomas Tullius zu TOP 2<br />
Elsler, Gerd von <strong>der</strong> VGV Unkel<br />
Heck, Stefan von <strong>der</strong> VGV Unkel<br />
Klewitz, Sonja von <strong>der</strong> VGV Unkel<br />
Morsbach, Florian von <strong>der</strong> VGV Unkel<br />
Abwesend:<br />
Entschuldigt: Beigeordneter Dobbelog, Klaus<br />
Dr. Schmitz, Heinz Josef<br />
unentschuldigt:<br />
Schriftführerin: Verw.-Angest. Renate Arenz
Tagesordnung<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
2. Erläuterung des Forstamtes zu Baumfällarbeiten<br />
3. Vorstellung und Beratung <strong>der</strong> Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />
einschließlich Stellenplan <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach für die<br />
Haushaltsjahre 2011 und 2012<br />
4. Kin<strong>der</strong>garten „Sonnenschein“<br />
Hier: Grundsatzbeschluss zum Umbau und zur Erweiterung<br />
5. Wahl eines Beigeordneten als Nachfolger von Herrn Dr. Jörg Scheinpflug<br />
6. Ergänzungssatzung Eifelblick;<br />
Umgang mit laufendem Satzungsverfahren<br />
7. Mitteilungen<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
8. Grun<strong>der</strong>werb zum Straßenausbau Rheinblickstraße<br />
Hier: Enteignungsverfahren gem. §§ 85-122 BauGB und §§ 165 – 171 BauGB<br />
9. Grundstücksangelegenheit<br />
10. Bauanträge/Bauvoranfragen<br />
11. Vergaben<br />
12. Mitteilungen<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, insbeson<strong>der</strong>e auch die<br />
zahlreichen Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit<br />
des Ortsgemein<strong>der</strong>ates fest.<br />
Ratsmitglied Thelen beantragt, die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> über die Sitzung <strong>vom</strong> 24.01.2011, TOP 3,<br />
zu berichtigen. Da <strong>der</strong> Antrag von Ratsmitglied Rosen sich lediglich auf ein klärendes Gespräch<br />
mit dem Grundstückseigentümer bezieht, war <strong>der</strong> „Vermittlungsantrag“ des 1. Beigeordneten<br />
gegenstandslos, <strong>der</strong> zweite Satz <strong>der</strong> <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> zu diesem Punkt ist deshalb<br />
zu streichen..….<br />
Der Rat stimmte <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung einstimmig zu.<br />
Gegen die vorstehende Tagesordnung wird kein Wi<strong>der</strong>spruch erhoben.<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt <strong>der</strong> Vorsitzende die Erweiterung um den TOP<br />
„Anbau Grundschule Rheinbreitbach“. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte würden<br />
sich dann entsprechend verschieben.<br />
Beschluss Nr. 274/09-14<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein
Öffentliche Sitzung<br />
Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde<br />
Herr Kral erinnert daran, dass in <strong>der</strong> unteren Rheinblickstraße noch 2 Kirschbäume neu zu<br />
pflanzen sind.<br />
Herr Weber teilt mit, dass in <strong>der</strong> Gebr.-Grimm-Straße trotz „30 Zone“ immer noch zu<br />
schnell gefahren wird und bittet um Prüfung einer zusätzlichen Beschil<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er<br />
Maßnahmen.<br />
Ortsbürgermeister Fehr sagt zu, dass hierzu Gespräche mit <strong>der</strong> OPB <strong>der</strong> Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Unkel geführt werden sollen.<br />
Herr Frey weist auf die weiterhin bestehenden Probleme mit parkenden Fahrzeugen <strong>der</strong><br />
Eltern vor <strong>der</strong> Schule hin und bittet, zu prüfen, ob hier nicht durch zusätzliche Schil<strong>der</strong> Abhilfe<br />
geschaffen werden kann.<br />
Ortsbürgermeister Fehr weist darauf hin, dass es sich hier um einen verkehrsberuhigten<br />
Bereich handelt und zusätzliche Schil<strong>der</strong> nicht aufgestellt werden können. Da die Probleme<br />
aber in erster Linie durch die Eltern selbst herbeigeführt werden, sollte versucht werden,<br />
evtl. durch Verteilen von Handzetteln an die Eltern, die Situation zu entschärfen.<br />
Frau Hahn übergibt Herrn Fehr die Unterschriftensammlung bzgl. <strong>der</strong> Erhebung eines<br />
wie<strong>der</strong>kehrenden Beitrages. Es haben sich 145 Personen dagegen ausgesprochen.<br />
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.<br />
Zu TOP 2: Erläuterung des Forstamtes zu Baumfällarbeiten<br />
Der Vorsitzende bittet zu diesem TOP, Herrn Forstamtmann Tullius am Sitzungstisch Platz<br />
zu nehmen.<br />
Beschluss Nr. 275/09-14<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
Herr Tullius erläutert die Baumfällarbeiten auf <strong>der</strong> Ausgleichsfläche an <strong>der</strong> Westerwaldstraße<br />
und beantwortet eingehend die Anfragen <strong>der</strong> Ratsmitglie<strong>der</strong>. Insbeson<strong>der</strong>e erklärt<br />
er, dass die Wurzeln <strong>der</strong> Bäume noch im Erdreich verblieben sind und hierdurch die Gefahr<br />
eines Abrutschens des Hangs nicht wesentlich durch die Fällarbeiten erhöht wird. Die<br />
Gefahr eines Hangrutschens ist jedoch immer gegeben, im bestehenden Fall aber unwahrscheinlich.<br />
Ortsbürgermeister Fehr bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Tullius und verabschiedet<br />
ihn.
Zu TOP 3: Vorstellung und Beratung <strong>der</strong> Haushaltssatzung und des Haushalts-<br />
planes einschließlich Stellenplan <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach für<br />
die Haushaltsjahre 2011 und 2012<br />
Ratsmitglied Thelen beantragt für die SPD-Fraktion folgende Än<strong>der</strong>ungen zum vorliegenden<br />
Haushaltsplan:<br />
- die Maßnahme 5411 „Ausbau <strong>der</strong> Hauptstraße von Kreisverkehr bis Bad Honnef“<br />
wird in das Jahr 2013 verschoben<br />
- die Maßnahme „Dorfentwicklungskonzept“ soll in „Maßnahmen zur Dorfgestaltung“<br />
umbenannt werden<br />
- die Maßnahme „Untersuchung Westerwaldstraße“ soll mit 10.000,-- Euro aufgenommen<br />
werden, um den aktuellen Zustand <strong>der</strong> Straße festzustellen. Nach Vorlage<br />
weiterer Zahlen sollen diese evtl. in einem Nachtragshaushaltsplan aufgenommen<br />
werden.<br />
Nach Stellungnahmen <strong>der</strong> weiteren Fraktionen zum Haushaltsplan wird über den Antrag<br />
<strong>der</strong> SPD-Fraktion zur Än<strong>der</strong>ung des Haushaltsplanes abgestimmt:<br />
Beschluss Nr. 276/09-14<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
Sodann beschließt <strong>der</strong> Ortsgemein<strong>der</strong>at die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einschließlich<br />
Stellenplan <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach für die Haushaltsjahre 2011 und<br />
2012 mit den beschlossenen Än<strong>der</strong>ungen<br />
Beschluss Nr. 277/09-14<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
Zu TOP 4: Kin<strong>der</strong>garten „Sonnenschein“<br />
Hier: Grundsatzbeschluss zum Umbau und zur Erweiterung<br />
Ortsbürgermeister Fehr gibt den Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses zum Ausbau<br />
und zur Erweiterung des Kin<strong>der</strong>gartens Sonnenschein bekannt. Hiernach soll <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten<br />
Sonnenschein im Rahmen des Kin<strong>der</strong>betreuungsausbaugesetzes zur Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />
für die Aufnahme von Kin<strong>der</strong>n unter 3 Jahren aus- und umgebaut werden<br />
(Grundsatzbeschluss). Ferner soll mit <strong>der</strong> Fertigstellung <strong>der</strong> Baumaßnahme die gemeinsam<br />
von Kin<strong>der</strong>gärten und Jugendämtern vorgeschlagene Modifizierung des Betriebskonzeptes<br />
beschlossen werden.<br />
Ortsbeigeordneter Scheinpflug erläutert anhand einer ausführlichen Präsentation die Notwendigkeit<br />
zum Umbau und zur Erweiterung des Kin<strong>der</strong>gartens Sonnenschein.<br />
Hiernach fasst <strong>der</strong> Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach den Grundsatzbeschluss zum Ausbau<br />
und zur Erweiterung des Kin<strong>der</strong>gartens Sonnenschein:
Beschluss Nr. 278/09-14<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
Zu TOP 5: Wahl eines Beigeordneten als Nachfolger von Herrn Dr. Jörg<br />
Scheinpflug<br />
Herr Dr. Jörg Scheinpflug, Rheinbreitbach, Mühlenweg 14 hat sein Mandat als Beigeordneter<br />
<strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach zum 13.03.2011 nie<strong>der</strong>gelegt.<br />
Hierfür ist eine Ergänzungswahl vorzunehmen.<br />
Gemäß § 53 a GemO wird <strong>der</strong>/die Beigeordnete <strong>vom</strong> Ortsgemein<strong>der</strong>at nach den Bestimmungen<br />
des § 40 GemO gewählt.<br />
Über diese Wahl wird eine geson<strong>der</strong>te <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> angefertigt.<br />
Der/die Beigeordnete wird aufgrund des § 54 GemO durch den Ortsbürgermeister ernannt,<br />
vereidigt und in sein/ihr Amt eingeführt.<br />
Ratsmitglied Thelen schlägt Herrn Dr. Sich als Beigeordneten vor. Diesem Vorschlag<br />
schließen sich die im Rat vertretenen Fraktionen an.<br />
Beschluss-Nr.: 279/09-14<br />
Zum Beigeordneten wurde Herr Dr. Sich gewählt.<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
Ortsbürgermeister Fehr überreicht dem neu gewählten Beigeordneten die Ernennungsurkunde,<br />
vereidigt ihn und führt ihn in sein Amt ein. Gleichzeitig bedankt er sich bei Herrn<br />
Scheinpflug für die außerordentlich gut geleistete Arbeit.<br />
Zu TOP 6: Ergänzungssatzung Eifelblick;<br />
Umgang mit laufendem Satzungsverfahren<br />
Der Vorsitzende übergibt zu diesem TOP den Vorsitz an den Beigeordneten Ansgar<br />
Fe<strong>der</strong>hen und verlässt den Sitzungstisch. Auch Frau Königstein nimmt nicht an <strong>der</strong> Beratung<br />
und Beschlussfassung teil und setzt sich <strong>vom</strong> Beratungstisch zurück.<br />
In <strong>der</strong> Sitzung des Haupt-, Bau- und Planungsausschusses am 10.01.2011 wurde im Zusammenhang<br />
mit dem seitens eines Grundstücksnachbarn geäußerten Kaufinteresses an<br />
dem Grundstück am Ende <strong>der</strong> Straße „Eifelblick“ die Bitte an die Verwaltung heran getragen,<br />
das bisherige Verfahren darzustellen und frühere Ablehnungen durch den Kreis vorzulegen.<br />
Zu den im Fachausschuss erfolgten Diskussionen kann folgendes mitgeteilt werden:<br />
Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach hatte zur Prüfung <strong>der</strong> Bebaubarkeit am 15.11.1993 eine<br />
Bauvoranfrage gestellt und die in Kopie beigefügten Schreiben <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde<br />
sowie des Forstamtes Linz aus den Jahren 1993 bis 1995 erhalten.<br />
Da eine Bebauung im Außenbereich an dieser Stelle ohne planungsrechtliche Grundlage<br />
nicht möglich ist, beschloss <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Ortsgemeinde im Jahr 1999, das vereinfachte Verfahren<br />
gem. § 3 BauGB zum Erlass einer Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung gem. §
34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzuleiten. Dies erfolgte mit dem Ziel, den zwar im Außenbereich<br />
gelegenen, aber im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellten Bereich <strong>der</strong><br />
genannten Parzelle dem Innenbereich und damit einer baulichen Nutzungsmöglichkeit zuzuführen.<br />
Ausweislich des Zusatzes zur Beschlussfassung sollte nach mehrheitlicher Auffassung<br />
des Rates die Schaffung <strong>der</strong> Baugrundstücke zum Tausch mit dem Gelände <strong>der</strong> Unteren<br />
Burg erfolgen.<br />
Im Jahre 2002 wurde das Planungsbüro Karst mit <strong>der</strong> Erstellung des Vorentwurfs beauftragt.<br />
Im Februar/März 2003 erfolgte die Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange sowie parallel<br />
hierzu die Offenlage.<br />
Über die hierzu eingegangenen Anregungen wurde bislang nicht entschieden.<br />
Bedenken wurden vorgetragen seitens <strong>der</strong> SÜWAG, <strong>der</strong> Forstverwaltung (Aufrechterhaltung<br />
<strong>der</strong> vollständigen Ablehnung, s. Anlage), <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde (hohe,<br />
aber überwindbare Hürden, s. Anlage), sowie seitens 5 Privatpersonen. Die übrigen Träger<br />
öffentlicher Belange trugen keine Bedenken vor.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Bedenken wurde das Planungsbüro in 2004 gebeten, die mit <strong>der</strong> Umsetzung<br />
geplanten Folgekosten zu eruieren, um die Wirtschaftlichkeit des Planungsvorhabens abschätzen<br />
zu können. Hierzu wurde mitgeteilt, dass für den notwendigen Landespflegerischen<br />
Ausgleich voraussichtlich Folgekosten auf externen Flächen i.H.v. ca. 22.000.- bis<br />
27.000,- € anfallen.<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichsmaßnahmen könnten in dem Bereich erfolgen, <strong>der</strong> im Rahmen<br />
<strong>der</strong> für die Ergänzungssatzung im Bereich „Waldblick“ vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
festgelegt, aber nicht vollständig „aufgebraucht“ wurde (Bereich zwischen<br />
Breiter Heide und Westerwaldstraße, <strong>der</strong> zur Zeit in Bearbeitung ist). Je nachdem, ob die<br />
Maßnahmen durch den Forst durchgeführt werden könnten, wäre ein gegenüber <strong>der</strong><br />
Schätzung des Planungsbüros geän<strong>der</strong>ter Kostenaufwand anzunehmen.<br />
Eine überschlägige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung <strong>der</strong> Bauverwaltung aus 2006 kam nach<br />
Rücksprache mit <strong>der</strong> Katasterverwaltung und <strong>der</strong> Forstverwaltung zu folgendem Ergebnis:<br />
- Bisherige Kosten für Planung und Grundlagen: € 4.900,--<br />
Weitere notwendige Kosten bis zur Inkraftsetzung <strong>der</strong> Planung:<br />
- Weiterführung Planung mind. ca. € 1.000,-- (Restbetrag des Angebotes von 2002)<br />
- weitere Kosten im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Baureifmachung <strong>der</strong> unmittelbaren Flächen<br />
(Vermessung, Straßenbau, Leuchte,, Ausgleichsmaßnahme im Bereich <strong>der</strong> o.g. überschießend<br />
festgesetzten, aber noch nicht durchgeführten Ausgleichmaßnahme, Abwasserbeiträge)<br />
ca. 34.000,-€ zuzügl. Leitungsverlegung Beleuchtung und Grundstücksfreimachung.<br />
Unter Zugrundelegung des aktuellen Bodenrichtwertes und Abzug <strong>der</strong> Baureifmachungskosten<br />
für die potentiellen Erwerber (sowie Anrechnung <strong>der</strong> weiteren Planungskosten)<br />
könnte ein Erlös von ca. 135.000,-€ erzielt werden.<br />
Voraussetzung ist allerdings, dass aufgrund des Scheiterns <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbsverhandlungen<br />
mit dem Grafen de Renesse bez. <strong>der</strong> Unteren Burg <strong>der</strong> diesbezügliche Planungsvorbehalt<br />
des Rates aufgehoben würde sowie die Bedenken <strong>der</strong> Landespflege (kritischmöglich)<br />
und des Forstes (Ablehnung) im Rahmen <strong>der</strong> Abwägung wirksam überwunden<br />
werden könnten.<br />
Seitens <strong>der</strong> Verwaltung wird empfohlen -auch vor weiteren Überlegungen zu einer Grundstücksveräußerung<br />
in diesem Bereich – für allseitige Rechtsklarheit zu sorgen.<br />
Dies kann geschehen entwe<strong>der</strong> durch Fortführung und Abschluss des eingeleiteten Satzungsverfahrens<br />
o<strong>der</strong> durch Einstellung dieses Verfahrens (und bei nächster Gelegenheit
Bereinigung des Flächennutzungsplanes). Erst wenn das schwebende Verfahren rechtskräftig<br />
zum Abschluss gebracht wird, herrscht sowohl für den Veräußerer als auch für potentielle<br />
Erwerber Klarheit über den Status <strong>der</strong> Grundstücke und folglich auch über <strong>der</strong>en<br />
Wert.<br />
Sollte die Ortsgemeinde nicht bereits auf Basis <strong>der</strong> vorliegenden Erkenntnisse über die<br />
Einstellung o<strong>der</strong> Fortführung des Verfahrens beschließen wollen, wird vorgeschlagen,<br />
dass zunächst ein gemeinsamer Termin <strong>der</strong> OG zusammen mit <strong>der</strong> Bauverwaltung, dem<br />
Forst und <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde stattfindet, in dem die Überwindbarkeit <strong>der</strong><br />
vorgetragenen Belange, etwaige Lösungsmöglichkeiten sowie <strong>der</strong> damit verbundene Aufwand<br />
eruiert wird.<br />
Für die vorgeschlagene Abstimmung mit dem Forst und <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />
fallen noch keine Kosten an.<br />
Erst bei einer weitergehenden Entscheidung zu einer Verfahrensfortführung wäre das planende<br />
Büro angesichts <strong>der</strong> Verfahrensdauer und <strong>der</strong> neuen HOAI um ein aktualisiertes<br />
Honorarangebot zu bitten und die entsprechenden Gel<strong>der</strong> für die Verfahrensfortführung im<br />
Nachtragshaushalt bereit zu stellen. Erlöse aus Grundstücksverkäufen würden ebenfalls<br />
im Nachtragshaushalt ausgewiesen.<br />
Es bestehen folgende Alternativen zur Abstimmung:<br />
1)<br />
(Alternative 1a)<br />
Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beauftragt die Verwaltung, zunächst vor einer Entscheidung über die<br />
Einstellung o<strong>der</strong> Fortführung des Verfahrens zum Erlass einer Satzung gem. § 34 Abs. 4<br />
Nr. 3 BauGB einen gemeinsamen Termin <strong>der</strong> OG mit <strong>der</strong> Bauverwaltung, dem Forst und<br />
<strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde zu vereinbaren, in dem die Überwindbarkeit <strong>der</strong> vorgetragenen<br />
Belange, etwaige Lösungsmöglichkeiten sowie <strong>der</strong> damit verbundene Aufwand<br />
eruiert wird.<br />
(Alternative 1b)<br />
Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung gem. § 34 Abs.<br />
4 Nr. 3 BauGB einzustellen. Er beauftragt die Verwaltung mit <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>der</strong><br />
Verfahrenseinstellung und bittet die Verbandsgemeinde, die Fläche bei nächster Gelegenheit<br />
entsprechend als Waldfläche auszuweisen.<br />
(Alternative 1c)<br />
Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung gem. § 34 Abs.<br />
4 Nr. 3 BauGB fortzusetzen. Er beauftragt die Verwaltung, ein aktualisiertes Honorarangebot<br />
für die weitere Beplanung einzuholen und das Verfahren weiter zu betreiben. Über den<br />
Verkauf von Grundstücken wird nach Rechtskraft <strong>der</strong> Satzung entschieden.<br />
Ratsmitglied Profitlich sieht für die CDU-Fraktion keinen Handlungsbedarf und beantragt,<br />
es bei <strong>der</strong> jetzigen Situation zu belassen und entsprechend eine Alternative 1d zu beschließen.<br />
Ratsmitglied Thelen beantragt für die SPD-Fraktion, die Alternative 1b zu beschließen.<br />
Diesem Antrag schließt sich Herr Dr. Sich für die F.D.P. an.<br />
Da es sich bei diesem Antrag um den weitergehenden handelt, erfolgt die Beschlussfassung<br />
zur Alternative 1b:
Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung gem. § 34 Abs.<br />
4 Nr. 3 BauGB einzustellen. Er beauftragt die Verwaltung mit <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>der</strong><br />
Verfahrenseinstellung und bittet die Verbandsgemeinde, die Fläche bei nächster Gelegenheit<br />
entsprechend als Waldfläche auszuweisen.<br />
Beschluss Nr. 280/09-14<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
11 7<br />
An <strong>der</strong> Abstimmung nahm nicht teil:<br />
Ortsbürgermeister Fehr und Ratsmitglied Königstein<br />
Ortsbürgermeister Fehr übernimmt wie<strong>der</strong> die Leitung <strong>der</strong> Sitzung.<br />
Zu TOP 7: Anbau Grundschule Rheinbreitbach<br />
Herr Ortsbürgermeister Fehr berichtet unter Bezugnahme auf seine e-mail <strong>vom</strong> gleichen<br />
Tag <strong>vom</strong> Stand <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung. Das Ministerium habe heute fernmündlich mitgeteilt, dass<br />
das Fachreferat <strong>der</strong> Ministerin für die am Freitag stattfindende Pressekonferenz vorgeschlagen<br />
habe, den ausstehenden gesamten Restbetrag i.H.v. 300.000,- zu bescheiden.<br />
Somit unterliege diese För<strong>der</strong>ung nur noch dem Ministervorbehalt. An<strong>der</strong>erseits benötige<br />
das Ministerium eine klare Positionierung des Rates bez. <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahme.<br />
Er schlug daher folgende Beschlussfassung vor:<br />
„Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beschließt, den im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Einrichtung<br />
<strong>der</strong> Ganztagsschule erfor<strong>der</strong>lichen Anbau unmittelbar nach Bewilligung des restlichen<br />
För<strong>der</strong>betrags in die weitere Umsetzung zu geben. Dies umfasst die weitere Beauftragung<br />
<strong>der</strong> Planer mit <strong>der</strong> Stufe 2 (Leistungsphasen 5-9) und die sich in diesem Zuge ergebenden<br />
Planungs- und Bauausführungsarbeiten.“<br />
Zu diesem TOP entsteht eine kontroverse Diskussion im Ortsgemein<strong>der</strong>at, in <strong>der</strong>en Verlauf<br />
Beigeordneter Fe<strong>der</strong>hen den Antrag auf Vertagung <strong>der</strong> Beschlussfassung stellt.<br />
Ratsmitglied Zoller schlägt eine Modifizierung des Beschlussvorschlags (deutliche Verknüpfung<br />
<strong>der</strong> Umsetzung an die Bescheidung in voller Höhe) vor.<br />
Über den Antrag von Ratsmitglied Fe<strong>der</strong>hen auf Vertagung <strong>der</strong> Beschlussfassung erfolgt<br />
Abstimmung:<br />
Beschluss Nr. 281/09-14<br />
� einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
6 12 2<br />
Der Antrag ist somit abgelehnt.<br />
Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beschließt, den im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Einrichtung<br />
<strong>der</strong> Ganztagsschule erfor<strong>der</strong>lichen Anbau erst nach Vorliegen <strong>der</strong> Bewilligung bez.<br />
des vollständigen restlichen För<strong>der</strong>betrags i.H.v. 300.000,- in die weitere Umsetzung zu<br />
geben. Die nach Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzung zügig verfolgte Umsetzung umfasst die weitere<br />
Beauftragung <strong>der</strong> Planer mit <strong>der</strong> Stufe 2 (Leistungsphasen 5-9) und die sich in diesem<br />
Zuge ergebenden Planungs- und Bauausführungsarbeiten.
Beschluss Nr. 282/09-14<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
15 3 2<br />
Ratsmitglied Rosen gibt folgende persönliche Erklärung zu TOP 7 ab:<br />
„Ungeachtet <strong>der</strong> Unklarheit über den Anteil <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel des Landes und des Eigenanteils<br />
<strong>der</strong> Ortsgemeinde habe ich dem Votum zum Beginn <strong>der</strong> Bauarbeiten zugestimmt, weil<br />
diese Entscheidung die zwingende Konsequenz aus dem mit großer Ratsmehrheit gefassten<br />
Beschluss über die Ganztagsschule ist. Ungeachtet dessen halte ich eine auf Sparsamkeit<br />
ausgerichtete Planung für den Anbau mit dem Ziel <strong>der</strong> Senkung <strong>der</strong> Baukosten<br />
angesichts <strong>der</strong> Haushaltslage für dringend geboten.“<br />
Zu TOP 8: Mitteilungen<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass nach Mitteilung des Baumgutachters 3 Ahornbäume im<br />
Park entfernt werden müssen.<br />
Frau Unkels richtet anlässlich eines aktuellen Falls (Anzeige Errichtung Zaun) den Appell<br />
an die Ratsmitglie<strong>der</strong>, künftig bei Auffälligkeiten und möglichen Verstößen gegen Baurecht<br />
zunächst die Bauherren selbst zu kontaktieren, bevor eine Anzeige erfolgt. Das <strong>der</strong>zeitige<br />
Vorgehen sorge für Unruhe und Schwierigkeiten.<br />
Es schließt sich eine kurze Diskussion an.<br />
Da keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen schließt <strong>der</strong> Vorsitzende um 21.25<br />
Uhr die öffentliche Sitzung und verabschiedet die Zuhörer.<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22.20 Uhr.<br />
Der Vorsitzende Die Schriftführerin