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Niederschrift der Ratssitzung vom 14.03.2011 - Aktuelles

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Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung gem. § 34 Abs.<br />

4 Nr. 3 BauGB einzustellen. Er beauftragt die Verwaltung mit <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>der</strong><br />

Verfahrenseinstellung und bittet die Verbandsgemeinde, die Fläche bei nächster Gelegenheit<br />

entsprechend als Waldfläche auszuweisen.<br />

Beschluss Nr. 280/09-14<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

11 7<br />

An <strong>der</strong> Abstimmung nahm nicht teil:<br />

Ortsbürgermeister Fehr und Ratsmitglied Königstein<br />

Ortsbürgermeister Fehr übernimmt wie<strong>der</strong> die Leitung <strong>der</strong> Sitzung.<br />

Zu TOP 7: Anbau Grundschule Rheinbreitbach<br />

Herr Ortsbürgermeister Fehr berichtet unter Bezugnahme auf seine e-mail <strong>vom</strong> gleichen<br />

Tag <strong>vom</strong> Stand <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung. Das Ministerium habe heute fernmündlich mitgeteilt, dass<br />

das Fachreferat <strong>der</strong> Ministerin für die am Freitag stattfindende Pressekonferenz vorgeschlagen<br />

habe, den ausstehenden gesamten Restbetrag i.H.v. 300.000,- zu bescheiden.<br />

Somit unterliege diese För<strong>der</strong>ung nur noch dem Ministervorbehalt. An<strong>der</strong>erseits benötige<br />

das Ministerium eine klare Positionierung des Rates bez. <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahme.<br />

Er schlug daher folgende Beschlussfassung vor:<br />

„Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beschließt, den im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Einrichtung<br />

<strong>der</strong> Ganztagsschule erfor<strong>der</strong>lichen Anbau unmittelbar nach Bewilligung des restlichen<br />

För<strong>der</strong>betrags in die weitere Umsetzung zu geben. Dies umfasst die weitere Beauftragung<br />

<strong>der</strong> Planer mit <strong>der</strong> Stufe 2 (Leistungsphasen 5-9) und die sich in diesem Zuge ergebenden<br />

Planungs- und Bauausführungsarbeiten.“<br />

Zu diesem TOP entsteht eine kontroverse Diskussion im Ortsgemein<strong>der</strong>at, in <strong>der</strong>en Verlauf<br />

Beigeordneter Fe<strong>der</strong>hen den Antrag auf Vertagung <strong>der</strong> Beschlussfassung stellt.<br />

Ratsmitglied Zoller schlägt eine Modifizierung des Beschlussvorschlags (deutliche Verknüpfung<br />

<strong>der</strong> Umsetzung an die Bescheidung in voller Höhe) vor.<br />

Über den Antrag von Ratsmitglied Fe<strong>der</strong>hen auf Vertagung <strong>der</strong> Beschlussfassung erfolgt<br />

Abstimmung:<br />

Beschluss Nr. 281/09-14<br />

� einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

6 12 2<br />

Der Antrag ist somit abgelehnt.<br />

Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beschließt, den im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Einrichtung<br />

<strong>der</strong> Ganztagsschule erfor<strong>der</strong>lichen Anbau erst nach Vorliegen <strong>der</strong> Bewilligung bez.<br />

des vollständigen restlichen För<strong>der</strong>betrags i.H.v. 300.000,- in die weitere Umsetzung zu<br />

geben. Die nach Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzung zügig verfolgte Umsetzung umfasst die weitere<br />

Beauftragung <strong>der</strong> Planer mit <strong>der</strong> Stufe 2 (Leistungsphasen 5-9) und die sich in diesem<br />

Zuge ergebenden Planungs- und Bauausführungsarbeiten.

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