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Niederschrift der Ratssitzung vom 14.03.2011 - Aktuelles

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Beschluss Nr. 278/09-14<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

Zu TOP 5: Wahl eines Beigeordneten als Nachfolger von Herrn Dr. Jörg<br />

Scheinpflug<br />

Herr Dr. Jörg Scheinpflug, Rheinbreitbach, Mühlenweg 14 hat sein Mandat als Beigeordneter<br />

<strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach zum 13.03.2011 nie<strong>der</strong>gelegt.<br />

Hierfür ist eine Ergänzungswahl vorzunehmen.<br />

Gemäß § 53 a GemO wird <strong>der</strong>/die Beigeordnete <strong>vom</strong> Ortsgemein<strong>der</strong>at nach den Bestimmungen<br />

des § 40 GemO gewählt.<br />

Über diese Wahl wird eine geson<strong>der</strong>te <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> angefertigt.<br />

Der/die Beigeordnete wird aufgrund des § 54 GemO durch den Ortsbürgermeister ernannt,<br />

vereidigt und in sein/ihr Amt eingeführt.<br />

Ratsmitglied Thelen schlägt Herrn Dr. Sich als Beigeordneten vor. Diesem Vorschlag<br />

schließen sich die im Rat vertretenen Fraktionen an.<br />

Beschluss-Nr.: 279/09-14<br />

Zum Beigeordneten wurde Herr Dr. Sich gewählt.<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

Ortsbürgermeister Fehr überreicht dem neu gewählten Beigeordneten die Ernennungsurkunde,<br />

vereidigt ihn und führt ihn in sein Amt ein. Gleichzeitig bedankt er sich bei Herrn<br />

Scheinpflug für die außerordentlich gut geleistete Arbeit.<br />

Zu TOP 6: Ergänzungssatzung Eifelblick;<br />

Umgang mit laufendem Satzungsverfahren<br />

Der Vorsitzende übergibt zu diesem TOP den Vorsitz an den Beigeordneten Ansgar<br />

Fe<strong>der</strong>hen und verlässt den Sitzungstisch. Auch Frau Königstein nimmt nicht an <strong>der</strong> Beratung<br />

und Beschlussfassung teil und setzt sich <strong>vom</strong> Beratungstisch zurück.<br />

In <strong>der</strong> Sitzung des Haupt-, Bau- und Planungsausschusses am 10.01.2011 wurde im Zusammenhang<br />

mit dem seitens eines Grundstücksnachbarn geäußerten Kaufinteresses an<br />

dem Grundstück am Ende <strong>der</strong> Straße „Eifelblick“ die Bitte an die Verwaltung heran getragen,<br />

das bisherige Verfahren darzustellen und frühere Ablehnungen durch den Kreis vorzulegen.<br />

Zu den im Fachausschuss erfolgten Diskussionen kann folgendes mitgeteilt werden:<br />

Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach hatte zur Prüfung <strong>der</strong> Bebaubarkeit am 15.11.1993 eine<br />

Bauvoranfrage gestellt und die in Kopie beigefügten Schreiben <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde<br />

sowie des Forstamtes Linz aus den Jahren 1993 bis 1995 erhalten.<br />

Da eine Bebauung im Außenbereich an dieser Stelle ohne planungsrechtliche Grundlage<br />

nicht möglich ist, beschloss <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Ortsgemeinde im Jahr 1999, das vereinfachte Verfahren<br />

gem. § 3 BauGB zum Erlass einer Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung gem. §

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