Niederschrift der Ratssitzung vom 14.03.2011 - Aktuelles
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Beschluss Nr. 278/09-14<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
Zu TOP 5: Wahl eines Beigeordneten als Nachfolger von Herrn Dr. Jörg<br />
Scheinpflug<br />
Herr Dr. Jörg Scheinpflug, Rheinbreitbach, Mühlenweg 14 hat sein Mandat als Beigeordneter<br />
<strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach zum 13.03.2011 nie<strong>der</strong>gelegt.<br />
Hierfür ist eine Ergänzungswahl vorzunehmen.<br />
Gemäß § 53 a GemO wird <strong>der</strong>/die Beigeordnete <strong>vom</strong> Ortsgemein<strong>der</strong>at nach den Bestimmungen<br />
des § 40 GemO gewählt.<br />
Über diese Wahl wird eine geson<strong>der</strong>te <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> angefertigt.<br />
Der/die Beigeordnete wird aufgrund des § 54 GemO durch den Ortsbürgermeister ernannt,<br />
vereidigt und in sein/ihr Amt eingeführt.<br />
Ratsmitglied Thelen schlägt Herrn Dr. Sich als Beigeordneten vor. Diesem Vorschlag<br />
schließen sich die im Rat vertretenen Fraktionen an.<br />
Beschluss-Nr.: 279/09-14<br />
Zum Beigeordneten wurde Herr Dr. Sich gewählt.<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
Ortsbürgermeister Fehr überreicht dem neu gewählten Beigeordneten die Ernennungsurkunde,<br />
vereidigt ihn und führt ihn in sein Amt ein. Gleichzeitig bedankt er sich bei Herrn<br />
Scheinpflug für die außerordentlich gut geleistete Arbeit.<br />
Zu TOP 6: Ergänzungssatzung Eifelblick;<br />
Umgang mit laufendem Satzungsverfahren<br />
Der Vorsitzende übergibt zu diesem TOP den Vorsitz an den Beigeordneten Ansgar<br />
Fe<strong>der</strong>hen und verlässt den Sitzungstisch. Auch Frau Königstein nimmt nicht an <strong>der</strong> Beratung<br />
und Beschlussfassung teil und setzt sich <strong>vom</strong> Beratungstisch zurück.<br />
In <strong>der</strong> Sitzung des Haupt-, Bau- und Planungsausschusses am 10.01.2011 wurde im Zusammenhang<br />
mit dem seitens eines Grundstücksnachbarn geäußerten Kaufinteresses an<br />
dem Grundstück am Ende <strong>der</strong> Straße „Eifelblick“ die Bitte an die Verwaltung heran getragen,<br />
das bisherige Verfahren darzustellen und frühere Ablehnungen durch den Kreis vorzulegen.<br />
Zu den im Fachausschuss erfolgten Diskussionen kann folgendes mitgeteilt werden:<br />
Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach hatte zur Prüfung <strong>der</strong> Bebaubarkeit am 15.11.1993 eine<br />
Bauvoranfrage gestellt und die in Kopie beigefügten Schreiben <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde<br />
sowie des Forstamtes Linz aus den Jahren 1993 bis 1995 erhalten.<br />
Da eine Bebauung im Außenbereich an dieser Stelle ohne planungsrechtliche Grundlage<br />
nicht möglich ist, beschloss <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Ortsgemeinde im Jahr 1999, das vereinfachte Verfahren<br />
gem. § 3 BauGB zum Erlass einer Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung gem. §