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Niederschrift der Ratssitzung vom 14.03.2011 - Aktuelles

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Bereinigung des Flächennutzungsplanes). Erst wenn das schwebende Verfahren rechtskräftig<br />

zum Abschluss gebracht wird, herrscht sowohl für den Veräußerer als auch für potentielle<br />

Erwerber Klarheit über den Status <strong>der</strong> Grundstücke und folglich auch über <strong>der</strong>en<br />

Wert.<br />

Sollte die Ortsgemeinde nicht bereits auf Basis <strong>der</strong> vorliegenden Erkenntnisse über die<br />

Einstellung o<strong>der</strong> Fortführung des Verfahrens beschließen wollen, wird vorgeschlagen,<br />

dass zunächst ein gemeinsamer Termin <strong>der</strong> OG zusammen mit <strong>der</strong> Bauverwaltung, dem<br />

Forst und <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde stattfindet, in dem die Überwindbarkeit <strong>der</strong><br />

vorgetragenen Belange, etwaige Lösungsmöglichkeiten sowie <strong>der</strong> damit verbundene Aufwand<br />

eruiert wird.<br />

Für die vorgeschlagene Abstimmung mit dem Forst und <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />

fallen noch keine Kosten an.<br />

Erst bei einer weitergehenden Entscheidung zu einer Verfahrensfortführung wäre das planende<br />

Büro angesichts <strong>der</strong> Verfahrensdauer und <strong>der</strong> neuen HOAI um ein aktualisiertes<br />

Honorarangebot zu bitten und die entsprechenden Gel<strong>der</strong> für die Verfahrensfortführung im<br />

Nachtragshaushalt bereit zu stellen. Erlöse aus Grundstücksverkäufen würden ebenfalls<br />

im Nachtragshaushalt ausgewiesen.<br />

Es bestehen folgende Alternativen zur Abstimmung:<br />

1)<br />

(Alternative 1a)<br />

Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beauftragt die Verwaltung, zunächst vor einer Entscheidung über die<br />

Einstellung o<strong>der</strong> Fortführung des Verfahrens zum Erlass einer Satzung gem. § 34 Abs. 4<br />

Nr. 3 BauGB einen gemeinsamen Termin <strong>der</strong> OG mit <strong>der</strong> Bauverwaltung, dem Forst und<br />

<strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde zu vereinbaren, in dem die Überwindbarkeit <strong>der</strong> vorgetragenen<br />

Belange, etwaige Lösungsmöglichkeiten sowie <strong>der</strong> damit verbundene Aufwand<br />

eruiert wird.<br />

(Alternative 1b)<br />

Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung gem. § 34 Abs.<br />

4 Nr. 3 BauGB einzustellen. Er beauftragt die Verwaltung mit <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>der</strong><br />

Verfahrenseinstellung und bittet die Verbandsgemeinde, die Fläche bei nächster Gelegenheit<br />

entsprechend als Waldfläche auszuweisen.<br />

(Alternative 1c)<br />

Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung gem. § 34 Abs.<br />

4 Nr. 3 BauGB fortzusetzen. Er beauftragt die Verwaltung, ein aktualisiertes Honorarangebot<br />

für die weitere Beplanung einzuholen und das Verfahren weiter zu betreiben. Über den<br />

Verkauf von Grundstücken wird nach Rechtskraft <strong>der</strong> Satzung entschieden.<br />

Ratsmitglied Profitlich sieht für die CDU-Fraktion keinen Handlungsbedarf und beantragt,<br />

es bei <strong>der</strong> jetzigen Situation zu belassen und entsprechend eine Alternative 1d zu beschließen.<br />

Ratsmitglied Thelen beantragt für die SPD-Fraktion, die Alternative 1b zu beschließen.<br />

Diesem Antrag schließt sich Herr Dr. Sich für die F.D.P. an.<br />

Da es sich bei diesem Antrag um den weitergehenden handelt, erfolgt die Beschlussfassung<br />

zur Alternative 1b:

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