Niederschrift der Ratssitzung vom 14.03.2011 - Aktuelles
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Bereinigung des Flächennutzungsplanes). Erst wenn das schwebende Verfahren rechtskräftig<br />
zum Abschluss gebracht wird, herrscht sowohl für den Veräußerer als auch für potentielle<br />
Erwerber Klarheit über den Status <strong>der</strong> Grundstücke und folglich auch über <strong>der</strong>en<br />
Wert.<br />
Sollte die Ortsgemeinde nicht bereits auf Basis <strong>der</strong> vorliegenden Erkenntnisse über die<br />
Einstellung o<strong>der</strong> Fortführung des Verfahrens beschließen wollen, wird vorgeschlagen,<br />
dass zunächst ein gemeinsamer Termin <strong>der</strong> OG zusammen mit <strong>der</strong> Bauverwaltung, dem<br />
Forst und <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde stattfindet, in dem die Überwindbarkeit <strong>der</strong><br />
vorgetragenen Belange, etwaige Lösungsmöglichkeiten sowie <strong>der</strong> damit verbundene Aufwand<br />
eruiert wird.<br />
Für die vorgeschlagene Abstimmung mit dem Forst und <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />
fallen noch keine Kosten an.<br />
Erst bei einer weitergehenden Entscheidung zu einer Verfahrensfortführung wäre das planende<br />
Büro angesichts <strong>der</strong> Verfahrensdauer und <strong>der</strong> neuen HOAI um ein aktualisiertes<br />
Honorarangebot zu bitten und die entsprechenden Gel<strong>der</strong> für die Verfahrensfortführung im<br />
Nachtragshaushalt bereit zu stellen. Erlöse aus Grundstücksverkäufen würden ebenfalls<br />
im Nachtragshaushalt ausgewiesen.<br />
Es bestehen folgende Alternativen zur Abstimmung:<br />
1)<br />
(Alternative 1a)<br />
Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beauftragt die Verwaltung, zunächst vor einer Entscheidung über die<br />
Einstellung o<strong>der</strong> Fortführung des Verfahrens zum Erlass einer Satzung gem. § 34 Abs. 4<br />
Nr. 3 BauGB einen gemeinsamen Termin <strong>der</strong> OG mit <strong>der</strong> Bauverwaltung, dem Forst und<br />
<strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde zu vereinbaren, in dem die Überwindbarkeit <strong>der</strong> vorgetragenen<br />
Belange, etwaige Lösungsmöglichkeiten sowie <strong>der</strong> damit verbundene Aufwand<br />
eruiert wird.<br />
(Alternative 1b)<br />
Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung gem. § 34 Abs.<br />
4 Nr. 3 BauGB einzustellen. Er beauftragt die Verwaltung mit <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>der</strong><br />
Verfahrenseinstellung und bittet die Verbandsgemeinde, die Fläche bei nächster Gelegenheit<br />
entsprechend als Waldfläche auszuweisen.<br />
(Alternative 1c)<br />
Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt, das Verfahren zum Erlass einer Satzung gem. § 34 Abs.<br />
4 Nr. 3 BauGB fortzusetzen. Er beauftragt die Verwaltung, ein aktualisiertes Honorarangebot<br />
für die weitere Beplanung einzuholen und das Verfahren weiter zu betreiben. Über den<br />
Verkauf von Grundstücken wird nach Rechtskraft <strong>der</strong> Satzung entschieden.<br />
Ratsmitglied Profitlich sieht für die CDU-Fraktion keinen Handlungsbedarf und beantragt,<br />
es bei <strong>der</strong> jetzigen Situation zu belassen und entsprechend eine Alternative 1d zu beschließen.<br />
Ratsmitglied Thelen beantragt für die SPD-Fraktion, die Alternative 1b zu beschließen.<br />
Diesem Antrag schließt sich Herr Dr. Sich für die F.D.P. an.<br />
Da es sich bei diesem Antrag um den weitergehenden handelt, erfolgt die Beschlussfassung<br />
zur Alternative 1b: