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Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles

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<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />

über die 26. Sitzung des Ortsgemein<strong>der</strong>ates Rheinbreitbach am <strong>29.01.2007</strong><br />

Diese <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> besteht aus den Seiten 710 bis 727<br />

mit den Beschlüssen Nr.: 388/04-09 bis 401/04-09<br />

Tagungsort: Ratssaal <strong>der</strong> „Oberen Burg“, Schulstraße in Rheinbreitbach<br />

Sitzungsbeginn: 19.00 Uhr<br />

Sitzungsende: 21.37 Uhr<br />

Die Einladung erfolgte am 23.01.2007 unter Beachtung des § 34 Abs. 3 GemO.<br />

Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer:<br />

Vorsitzende: Ortsbürgermeisterin Ulrike Jossen<br />

Ratsmitglie<strong>der</strong>: Dirk Baumann<br />

Herbert Baumann zugl. 1. Ortsbeigeordneter<br />

Udo Böhme<br />

Johannes Fe<strong>der</strong>hen zugl. 2. Ortsbeigeordneter<br />

Hans-Dieter Flother<br />

Andreas Toni Nagel<br />

Heinz-Josef Profitlich<br />

Roland Schlüter<br />

Anita Unkels<br />

Beate Waterkamp<br />

Karsten Fehr<br />

Traudel Königstein<br />

Fritz Pink<br />

Roland Thelen<br />

Jörg Treffert<br />

Dr. Hans-Ludwig Dreißigacker<br />

Dr. Hermann-Josef Sich<br />

Nicole Westig-Keune<br />

Ansgar Fe<strong>der</strong>hen<br />

Robert Wollscheid<br />

Ferner anwesend: Sonja Klewitz, Volker Berg<br />

Abwesend: Heinz-Josef Profitlich, Fritz Pink<br />

entschuldigt: beide<br />

unentschuldigt:<br />

Schriftführer: Verw.-Fachangest., Florian Morsbach


Tagesordnung:<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Informationen zum Zielabweichungsverfahren zum Son<strong>der</strong>gebiet „Am Honnefer Gra-<br />

ben“ und Vorschläge bezüglich <strong>der</strong> weiteren Vorgehensweise<br />

3. Bauleitplanung <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef<br />

Gewerbegebiet Bad Honnef – Süd, 23. Än<strong>der</strong>ung<br />

Ergänzende Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

4. Stellungnahme <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach zur Beschlussfassung <strong>der</strong> Stadt<br />

Bad Honnef bzw. „Drieschweganbindung“<br />

5. Forstwirtschaftsplan 2007<br />

6. Haushaltsplan <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach für das Haushaltsjahr 2007<br />

7. Straßenbeleuchtung – Abschluss eines Wartungsvertrages<br />

8. Mitteilungen und Anfragen<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

9. Vergabe von Arbeiten<br />

10. Mitteilungen und Anfragen<br />

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße<br />

Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ortsgemein<strong>der</strong>ates fest.<br />

Beschluss-Nr.: 388/04-09<br />

Auf Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden wird die Tagesordnung im Öffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt<br />

„Grundstücksangelegenheiten“ erweitert. Dieser Tagesordnungspunkt soll<br />

als TOP 5 behandelt werden, so dass sich die weiteren Punkte jeweils um eine Stelle weiter<br />

verschieben.<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet die Vorsitzende das neue Ratsmitglied Dr.<br />

Hans-Ludwig Dreißigacker gem. § 30 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung<br />

seiner Pflichten.<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde<br />

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Zu TOP 2: Informationen zum Zielabweichungsverfahren zum Son<strong>der</strong>gebiet<br />

„Am Honnefer Graben“ und Vorschläge bezüglich <strong>der</strong> weiteren<br />

Vorgehensweise<br />

a) Auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Landesinnenministerium erhielt die Verwaltung<br />

die Auskunft, dass nach weitgehendem Abschluss <strong>der</strong> Prüfung sich die Sortimente<br />

Lebensmitteldiscounter und Backshop als eher unproblematisch erwiesen hätten, jedoch<br />

für die Sortimente Schuhe und Oberbekleidung kein positiver Bescheid in Aussicht<br />

zu stellen sei.<br />

In den darauf folgenden Kontakten mit dem Planer und dem Vorhabenträger ergab sich,<br />

dass sowohl aus dem Bekleidungs- als auch Schuhsektor keine Anbieter mehr zur Verfügung<br />

stünden. Der Vorhabenträger ist grundsätzlich weiter an einer zeitnahen Umsetzung<br />

des Projektes interessiert, sogar an einer Stufenweisen Umsetzung (zunächst die unproblematischen<br />

Vorhaben, im zweiten Schritt (Alternativsortimente). Er beantragte zunächst<br />

mündlich als Alternativsortimente einen Schlecker-Markt und einen T€DI-Markt. Eine kurzfristig<br />

eingereichte Kurzbegutachtung durch den <strong>vom</strong> Vorhabenträger beauftragten Gutachter<br />

kommt zu dem Schluss, dass beide Sortimente raumordnerisch verträglich seien.<br />

Der Vorschlag Schlecker steht im Wi<strong>der</strong>spruch zu dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan wie auch zu dem abgeschlossenen städtebaulichem Vertrag,<br />

wo festgehalten ist, dass in dem Gebiet nur Sortimente untergebracht werden dürfen,<br />

die in <strong>der</strong> Ortslage nicht o<strong>der</strong> nur in untergeordneter Form angeboten werden. Das im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Zielabweichung erstellte Gutachten kommt zudem zu dem Schluss,<br />

dass <strong>der</strong> „nicht standortprägende Drogeriemarkt in <strong>der</strong> Ortsmitte von Rheinbreitbach größere<br />

Umsatzverluste hinzunehmen haben dürfte, so dass eine Existenzgefährdung in einem<br />

Falle nicht auszuschließen ist.“ Auch ergab das Telefongespräch <strong>der</strong> Verwaltung mit<br />

dem Ministerium, dass dort ein Drogeriemarkt aufgrund des Gefährdungspotentials für den<br />

Innerortstandort von Rheinbreitbach aller Voraussicht nach ebenfalls nicht mitgetragen<br />

würde.<br />

Der T€DI-Markt bietet ein gemischtes Sortiment im untersten Preissegment. Hier stellt sich<br />

die Frage, ob Rheinbreitbach bei einem Neubauvorhaben bereits mit einer Nutzung einverstanden<br />

ist, die häufig als Verwertungs- bzw. Restnutzung auftritt. Sollte die Ortsgemeinde<br />

<strong>der</strong>artige Nutzungen (z.B. auch sog. 1-€-Shops) ausschließen wollen, kann die<br />

Ortsgemeinde im Beschlussvorschlag 2 neben <strong>der</strong> positiven Nennung von ihren städtebaulichen<br />

Vorstellungen entsprechenden Beispielsortimenten auch eine Aussage darüber<br />

treffen, dass sie keine Zustimmung zu <strong>der</strong>artigen Nutzungen gibt.<br />

In dem beiliegenden, heute eingegangenen Antragsschreiben des Vorhabenträgers, in<br />

dem dieser um Abtrennung <strong>der</strong> Sortimente Discounter und Backshop bittet, ersucht er neben<br />

den beiden o.g. Sortimenten weiterhin um Zustimmung zu folgenden Sortimenten<br />

bzw. Dienstleistungen, mit jeweils einer Obergrenze von 100qm Verkaufsfläche<br />

1. Blumen, Floristikbedarf, Gartenartikel,<br />

2. Lotto-Annahmestelle,<br />

3. Fotobedarf und Zubehör mit angeschlossenen Dienstleistungen,<br />

4. Zeitungen, Zeitschriften, Periodika, inkl. Schreibwaren und Bürobedarf und<br />

5. Restaurant/Imbiss.<br />

Sollte die Ortsgemeinde mit dem grundsätzlichen Vorgehen einverstanden sein, wird zunächst<br />

eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> vertraglichen Grundlage erfor<strong>der</strong>lich, die bislang noch keine<br />

Regelung zu dem aufgetretenen Fall im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens vorsieht.


Nach Abschluss <strong>der</strong> Vertragsän<strong>der</strong>ung wird die Ortsgemeinde einen Än<strong>der</strong>ungsantrag<br />

zum laufenden Zielabweichungsverfahren stellen, in dem gem. Antrag des Vorhabenträgers<br />

um Teilbescheidung bez. des eher unproblematischen Discountmarktes und des<br />

Backshops gebeten, für die kritischen Sortimente eine Teilän<strong>der</strong>ung beantragt sowie für<br />

zwischen dem Vorhabenträger und <strong>der</strong> OG abgestimmte Alternativsortimente eine Zustimmung<br />

erbeten wird.<br />

Für die weitere Bauleitplanung bedeutet dies, dass zunächst <strong>der</strong> Bescheid zum modifizierten<br />

Zielabweichungsverfahren abgewartet werden muss.<br />

Die dortigen Vorgaben sind dann zwingend in die Bauleitplanung zu übernehmen. Die Abwägung<br />

zu den Anregungen aus den ersten Beteiligungsschritten muss vorgenommen, die<br />

Planunterlagen erstellt und die Vorgaben <strong>der</strong> Zielabweichung und <strong>der</strong> Abwägungsergebnisse<br />

eingearbeitet und dann durch den Rat für die Offenlage frei gegeben werden. Da die<br />

Entscheidung zu den Alternativsortimenten voraussichtlich ca. 2 Monate länger dauert<br />

kann es sein, dass zunächst ein Verfahren nur für den Discounter und den Backshop vorangebracht<br />

und für die weiteren Sortimente eine nachträgliche Planän<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>lich<br />

wird.<br />

b)<br />

c)<br />

1. Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt, dass aufgrund <strong>der</strong> Antragstellung des Vorhabenträgers<br />

eine Vertragsän<strong>der</strong>ung zum bestehenden städtebaulichen Vertrag zur Regelung<br />

<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Antrags auf Zielabweichung und die möglichen Folgen erfolgen<br />

soll. In <strong>der</strong> Vertragsän<strong>der</strong>ung soll die bisherige Abstimmungs- durch eine<br />

Zustimmungspflicht für die OG zu den im Gebiet geplanten Sortimenten ersetzt<br />

werden.<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Vertragsän<strong>der</strong>ung wird die OG einen Än<strong>der</strong>ungsantrag zum<br />

laufenden Zielabweichungsverfahren stellen <strong>der</strong>gestalt, dass um Teilbescheidung<br />

bez. des eher unproblematischen Discountmarktes und des Backshops gebeten<br />

wird und für die kritischen Sortimente eine Teilän<strong>der</strong>ung im Hinblick auf zwischen<br />

dem Vorhabenträger und <strong>der</strong> OG abgestimmte Alternativsortimente zur Zustimmung<br />

beantragt werden.<br />

Beschluss Nr. 389/04-09<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

18 1<br />

2. Den <strong>vom</strong> Vorhabenträger vorgeschlagenen Sortimenten T€DI und Schlecker wird<br />

nicht zugestimmt. Dem Vorhabenträger wird aufgegeben, folgende Sortimente auf<br />

eine Umsetzbarkeit hin zu prüfen:<br />

- Biomarkt/Reformhaus<br />

- Baby-/Kin<strong>der</strong>bekleidung u. Baby-/Kin<strong>der</strong>bedarf (Kin<strong>der</strong>wagen etc.)<br />

- Sportbekleidung<br />

- Metzgerei/Imbiss<br />

- Lotto/Zeitungen (Vorraussetzung ortsansässiger Betreiber)<br />

- Getränkemarkt


Beschluss Nr. 390/04-09<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

16 3<br />

- Tiernahrung<br />

Beschluss Nr. 391/04-09<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

- Werksverkauf verschiedener Firmen aus <strong>der</strong> VG<br />

Beschluss Nr. 392/04-09<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

- Heimwerkerbedarf ,Farben Tapeten, Lacke etc.<br />

Beschluss Nr. 393/04-09<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

18 1<br />

- Im übrigen erteilt die Ortsgemeinde Rheinbreitbach keine Zustimmung zu Sortimenten,<br />

die einer Rest- bzw. Verwertungsnutzung vergleichbar sind (z.B. sog. 1€-Shops)<br />

Beschluss Nr. 394/04-09<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

14 3 2


Zu TOP 3: Bauleitplanung <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef<br />

Gewerbegebiet Bad Honnef – Süd, 23. Än<strong>der</strong>ung<br />

Ergänzende Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

In seiner Sitzung am 11.12.2006 nahm <strong>der</strong> Ortsgemein<strong>der</strong>at im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen<br />

Behördenbeteiligung entsprechend <strong>der</strong> Beschlussvorlage Stellung zu den o.g. Planungsabsichten<br />

<strong>der</strong> Stadt Bad Honnef Stellung.<br />

In seiner Sitzung am 14.12.2006 hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef bezüglich <strong>der</strong> sog.<br />

„Drieschweganbindung“ einen Beschluss gefasst, die die Ortsbürgermeisterin und die<br />

Verwaltung dazu veranlassten, mit Schreiben <strong>vom</strong> 18.12.2006 um Fristverlängerung für<br />

daraufhin notwendig gewordene Ergänzungen zu <strong>der</strong> Stellungnahme zu bitten, die mit<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 27.12.2006 gewährt wurden. Die von <strong>der</strong> VGV zu Überlassung erbetenen<br />

Unterlagen liegen seit 10.01.2007 vor.<br />

Unter Bezugnahme auf die bereits mit Schreiben <strong>vom</strong> 18.12.2006 (s. Anlage 1) angesprochenen<br />

Punkte sowie die überlassenen Unterlagen („Einzelhandelskonzept für den<br />

Talraum <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef“-2005- und „Machbarkeitsstudie zu verkehrlichen Maßnahmen<br />

in Rheinbreitbach“ -2006-), werden folgende Ergänzungen zum Beschluss <strong>vom</strong><br />

11.12.2006 vorgetragen:<br />

Einzelhandelsgutachten:<br />

In <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan wird ausgeführt, dass sich die Planung „teilweise“<br />

auf das Einzelhandelsgutachten aus 2005 bezieht.<br />

Bei Durchsicht des zitierten Gutachtens fielen uns folgende Aussagen auf:<br />

1. S. 48 – Nahrungs- und Genussmittel, hier sieht <strong>der</strong> Gutachter noch Entwicklungsperspektiven<br />

insbeson<strong>der</strong>e für Rhöndorf, selbst dort müsste bez. <strong>der</strong> Verträglichkeit<br />

nach seiner Auffassung eine Einzelfallprüfung für die städtebauliche Verträglichkeit<br />

erfolgen.<br />

In den Bebauungsplanunterlagen befindet sich einzig eine „verbal-argumentative<br />

Kurzbegründung“ <strong>der</strong> Verwaltung und wir haben keinen Hinweis auf eine Detail-<br />

Prüfung für Bad Honnef-Süd gefunden.<br />

2. S. 49 – bez. Drogeriewaren, Parfümerien, hier ermittelt <strong>der</strong> Gutachter „keinen unmittelbaren<br />

Bedarf für eine Ausweitung <strong>der</strong> Angebotssituation“,<br />

Laut <strong>der</strong> Planung soll nun eine Verlagerung mit gleichzeitiger Verkaufsflächenvergrößerung<br />

erfolgen.<br />

3. S. 49 – discountorientierte Bekleidung, hier bescheinigt <strong>der</strong> Gutachter „Entwicklungsperspektiven<br />

für eine Angebotserweiterung“, die er später jedoch deutlich<br />

räumlich und inhaltlich einschränkt (s. Nr. 5)<br />

4. S. 54 – In den Gewerbegebieten des Talraumes von Bad Honnef sollen Einzelhandelsansiedlungen<br />

nur unter best. Voraussetzungen möglich sein, insbeson<strong>der</strong>e sollen<br />

sie nicht-zentrenrelevanten Sortimente führen und von den angebotenen Randsortimenten<br />

sollen keine negativen Auswirkungen auf die Bad Honnefer Innenstadt<br />

ausgehen.<br />

Aktuell plant die Stadt Bad Honnef nun eine Verkaufsflächenerweiterung mit innenstadtrelevantem<br />

Sortiment (Drogeriemarktverlagerung und –erweiterung sowie<br />

Neubauten Lebensmitteldiscounter und Textilmarkt). Der Nachweis <strong>der</strong> Innenstadtverträglichkeit<br />

wird nur bei den neu zulässigen, sonstigen kleineren, noch nicht näher<br />

bestimmten Einzelhandelsbetrieben bis 150qm Geschäftsfläche gefor<strong>der</strong>t.<br />

5. S. 60ff – Der Gutachter vertritt die Auffassung, dass durch die seinerzeit in Rede<br />

stehende Ansiedlung eines Bekleidungsmarktes auf einer Fläche im SO-Gebiet kei-


ne negativen Auswirkungen auf die Bad Honnefer Innenstadt ausgehen. Dies unter<br />

<strong>der</strong> Prämisse dass „nach den Planungen <strong>der</strong> Elektrofachmarkt verkleinert und <strong>der</strong><br />

Bekleidungsfachmarkt auf <strong>der</strong> hierdurch gewonnenen Teilfläche angesiedelt werden<br />

soll. Der Umfang des zentrenrelevanten Sortiments würde im Realisierungsfall somit<br />

nicht erhöht, son<strong>der</strong>n nur die Sortimentsstruktur verän<strong>der</strong>t.“<br />

Bei <strong>der</strong> nun anstehenden Planung ist aber gerade diese Prämisse nicht erfüllt, die<br />

max. 600qm in diesem Sortimentsbereich kämen hinzu.<br />

6. S. 64ff – Im Rahmen des Nutzungskonzeptes, <strong>der</strong> Definition und Festlegung <strong>der</strong><br />

zentrenrelevanten Konzepte spezifisch für Bad Honnef sowie Planungsempfehlungen<br />

am Ende des Gutachtens wird hier mehrfach darauf eingegangen, dass Einzelhandelsbetriebe<br />

u.a. ausdrücklich mit den Sortimenten Nahrungs- und Genussmitteln,<br />

Gesundheits- und Körperpflegeartikeln und Textilien generell im Gewerbegebiet<br />

Süd ausgeschlossen werden sollten. Es wird <strong>der</strong> Stadt grundsätzlich empfohlen,<br />

„Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für<br />

den Verkauf an letzte Verbraucher in Gewerbegebieten durch geeignete Bebauungspläne<br />

auszuschließen“.<br />

Fazit:<br />

Die Aussage in <strong>der</strong> Begründung zur Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung eines „teilweisen“ Basierens<br />

auf dem Einzelhandelskonzept ist seitens <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach nicht nachvollziehbar.<br />

Für die Ortsgemeinde stellt es sich so dar, dass bis auf das Sortiment „Tiernahrung“, für<br />

das das Konzept für Bad Honnef keine Innenstadtrelevanz sowie auch Entwicklungspotentiale<br />

sieht, sowie ggf. den Vorbehalt des Nachweises einer Innenstadtverträglichkeit für die<br />

Kleinflächen bis 150qm Geschäftsfläche (wobei <strong>der</strong> Gutachter an<strong>der</strong>erseits den kompletten<br />

Ausschluss for<strong>der</strong>t s.o. Nr. 6), die geplante Bauleitplanung zum weitaus überwiegenden<br />

Teil nicht aus dem Einzelhandelskonzept hergeleitet werden kann bzw. sogar im Wi<strong>der</strong>spruch<br />

zu diesem steht. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie sich die Stadt Bad<br />

Honnef im Rahmen <strong>der</strong> Abwägung gem. § 1 Abs. (6) Nr. 11 BauGB auseinan<strong>der</strong> gesetzt<br />

hat.<br />

Im übrigen wird hier noch mal darauf hingewiesen, dass durch die städtische Planung<br />

Baurecht für mind. 3.100qm zusätzliche (denn die frei werdenden dm-Flächen stehen weiterhin<br />

zur Verfügung) Geschäftsfläche (zuzügl. <strong>der</strong> weiteren kleinflächigen Betriebe) geschaffen<br />

wird, die von <strong>der</strong> Stadt insbes. bez. Zentrenrelevanz und Verkehrsverträglichkeit<br />

kritisierte Planung <strong>der</strong> Ortsgemeinde jedoch max. ca. 2.455 Gesamtgeschossfläche vorsieht.<br />

Verkehr:<br />

Wie bereits zuvor dargestellt, ist hier nicht erkennbar, warum für die Rheinbreitbacher Planung<br />

seitens <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef umfängliche verkehrliche Maßnahmen gewünscht<br />

werden, dieses Thema in <strong>der</strong> Entwurfsbegründung zur Bad Honnefer Planung aber gar<br />

nicht angesprochen ist. Das Unverständnis <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach zu diesem<br />

Thema ist nach <strong>der</strong> letzten Beschlussfassung <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zur sog.<br />

„Drieschweganbindung“ weiter gewachsen. Ohne auf die Einzelheiten an dieser Stelle einzugehen<br />

(dies bleibt einer geson<strong>der</strong>ten Stellungnahme vorbehalten, auf die aber im Rahmen<br />

dieser Ausführungen Bezug genommen wird), ist festzustellen, dass durch die Vereinbarung<br />

zur Drieschweglösung die Stadt Bad Honnef erklärt hat, dass die Straßenverbindung<br />

dem Zweck dient „die Ortsstraßen in Bad Honnef und Rheinbreitbach <strong>vom</strong> KFZ-<br />

Verkehr zu entlasten.<br />

Auch soll die Maßnahme zur Entlastung des Brückenbauwerks Honnefer Kreuz und an<strong>der</strong>er<br />

klassifizierter Straßen in Bad Honnef beitragen.“ Auch verpflichtete Bad Honnef sich,


„Bad Honnef-Süd“ vor <strong>der</strong> Umsetzung des Vertrages nicht zu erschließen. Somit hat die<br />

Stadt implizit erklärt, dass sie bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor über 5 Jahren<br />

und damit erst recht bei weiteren hinzukommenden Verkehrsbelastungen die Erschließung<br />

des Bad Honnefer Südens als nicht ausreichend ansieht. Durch die nun beabsichtigte<br />

Planung wird weiterer Zielverkehr, Pkw aber auch Lkw-Lieferverkehr, sowie insbeson<strong>der</strong>e<br />

auf Bad Honnefer Seite nicht motorisierter Verkehr hinzukommen. Dafür sind<br />

we<strong>der</strong> – auch nach eigenen Aussagen gem. Stellungnahme zu <strong>der</strong> diesseitigen Planung –<br />

die dortigen Verkehrswege, noch die Rheinbreitbacher Anbindung, über die zwangsläufig<br />

gerade <strong>der</strong> Lkw-Verkehr zusätzlich abzuwickeln sein wird, nicht ausgelegt. Die Ortsgemeinde<br />

Rheinbreitbach ist nicht bereit, die weitere Verkehrsbelastung hinzunehmen.<br />

Durch die letzte Beschlussfassung <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zur „Drieschweganbindung“, die<br />

im Minimum eine Verschiebung, wenn nicht faktisch eine Aufgabe dieser Maßnahme<br />

durch die Stadt Bad Honnef bedeutet, ist nach diesseitiger Auffassung die Erschließung<br />

für weitere stark Verkehr induzierende Neunutzungen nicht gesichert.<br />

Antrag:<br />

Nach eingehen<strong>der</strong> Beratung stellt Ratsmitglied Fehr den Antrag auf Schluß <strong>der</strong> Debatte<br />

und sofortige Abstimmung.<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

11 5 3<br />

Beschluss-Nr.:395/04-09<br />

Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt die oben gemachten Ausführungen als Ergänzung <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>vom</strong> 11.12.2006.<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

Zu TOP 4: Stellungnahme <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach zur<br />

Beschlussfassung <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef bzw.<br />

„Drieschweganbindung“<br />

a) Aufgrund <strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> 14.12.2006 erfolgten Beschlussfassung <strong>der</strong> Stadt<br />

Bad Honnef sieht sich die Ortsgemeinde Rheinbreitbach gezwungen zur Wahrung ihrer<br />

Interessen folgende Stellungnahme gegenüber <strong>der</strong> Nachbarkommune abzugeben:<br />

In o.g. Sitzung fasste <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef folgenden Beschluss:<br />

„Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Kreisellösung an <strong>der</strong> Kreuzung Hauptstraße, Im<br />

Kettelfeld, Rheinblickstraße in Rheinbreitbach zu forcieren, ohne die Anbindung über den<br />

Drieschweg an das Rolandsecker Kreuz aufzugeben. Ein För<strong>der</strong>antrag für das Jahr 2008<br />

zur Anbindung über den Drieschweg ist nicht zu stellen“.<br />

Dieser Beschluss steht in Konflikt zu <strong>der</strong> im Jahr 2002 zwischen <strong>der</strong> Ortsgemeinde<br />

Rheinbreitbach, <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef und dem Kreis Neuwied bezüglich <strong>der</strong> Verbindungsstraße<br />

zwischen dem Drieschweg (Bad Honnef) und <strong>der</strong> Anschlussstelle Rolandse-


cker Weg (Rheinbreitbach) geschlossenen Vereinbarung. In dieser haben sich die Vertragspartner<br />

einhellig dazu verpflichtet, die Maßnahme zielstrebig zum Abschluss zu bringen.<br />

Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Stadt Bad Honnef die städtischen Verkehrsflüsse<br />

eigentlich auf dem eigenen Gebiet in das überörtliche Verkehrssystem einbringen<br />

muss. Die Stadt hat allerdings in <strong>der</strong> Vergangenheit sich bietende Chancen nicht<br />

ergriffen, so hat sie es beispielsweise versäumt, im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung des Brückenbauwerkes<br />

Rolandsecker Weg eine Anbindung vorzunehmen. Da <strong>der</strong> Stadt in <strong>der</strong> heutigen<br />

Situation kaum mehr eine „eigene“ Anbindung an die B42 möglich ist, hat ihr die Ortsgemeinde<br />

Rheinbreitbach im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vereinbarung zur<br />

Drieschweganbindung über Rheinbreitbacher Grund einen Anschluss an das überörtliche<br />

Verkehrsnetz ermöglicht.<br />

Da bereits im Vorfeld <strong>der</strong> seinerzeitigen Verständigung <strong>der</strong> Kommunen auf die<br />

Drieschweglösung eine umfangreiche Alternativenprüfung erfolgte ist es für die Ortsgemeinde<br />

aus verschiedenen Gründen nicht verständlich, warum seitens <strong>der</strong> Stadt Bad<br />

Honnef nun erneut eine Alternativendiskussion angestoßen wurde und wie man zu dem<br />

Ergebnis kommen konnte, dass die nun zu forcieren vorgesehene „Kettelfeldlösung“ eine<br />

für die Stadt günstiger und schneller zu realisierende Alternative o<strong>der</strong> sogar Interimslösung<br />

darstelle. Die Ortsgemeinde konnte die Stadt Bad Honnef zwar nicht daran hin<strong>der</strong>n,<br />

diese Alternativendiskussion zu führen und nahm die entsprechenden Hinweise darauf<br />

insofern zur Kenntnis. Auch auf <strong>der</strong> <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> vorgelegten Unterlagen ist die Ortsgemeinde<br />

weiterhin nicht von einer Alternative zu <strong>der</strong> Drieschweglösung zu überzeugen. Sie<br />

hält an dieser Verbindung fest und besteht auf <strong>der</strong>en vertragsgemäß zielstrebiger Umsetzung<br />

Schließlich ist es so, dass das seitens <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef mit <strong>der</strong> Straßenplanung beauftragte<br />

Büro im Erläuterungsbericht zum Ausbauentwurf für den Rheinbreitbacher Abschnitt,<br />

<strong>der</strong> noch Mitte 2006 zur För<strong>der</strong>antragstellung eingereicht wurde, die Notwendigkeit<br />

und Zweckmäßigkeit <strong>der</strong> Maßnahme attestiert. Der Erläuterungsbericht kommt zu dem<br />

Schluss, dass „sowohl die Verbindungsstraßen zur B42 als auch die Anschlusspunkte<br />

selbst keine Leistungsreserven mehr aufweisen, die Lösung nur mit zusätzlichen Anschlüssen<br />

an die B42 erreichbar ist. Die einzige kurz- bis mittelfristige zusätzliche Anschlussmöglichkeit<br />

besteht über das Rolandsecker Kreuz auf dem Gebiet <strong>der</strong> Nachbargemeinde<br />

Rheinland-Pfalz.“<br />

Dies stellt aus Sicht <strong>der</strong> Ortsgemeinde eine nachdrückliche Begründung <strong>der</strong> Notwendigkeit<br />

und Unabweisbarkeit dieser Maßnahme dar.<br />

Zu den beiden in Rede stehenden Varianten „Drieschweglösung“ und „Kettelfeldlösung“<br />

möchten wir mit Blick auf die Beschlussvorlage für die <strong>Ratssitzung</strong> in Bad Honnef am<br />

14.12.2006 sowie die Machbarkeitsstudie auf folgendes hinweisen:<br />

Drieschweglösung<br />

Wie bereits in dem Schreiben <strong>vom</strong> 18.11.2006 dargelegt, ist diesseits die in <strong>der</strong> Beschlussvorlage<br />

von Bad Honnef vorgenommene Kostendarstellung insgesamt, und damit<br />

auch bez. <strong>der</strong> Drieschweglösung nicht nachvollziehbar.<br />

Die Baukosten wurden noch im Sommer 2006 in <strong>der</strong> seitens <strong>der</strong> Verwaltungsmitarbeiter<br />

<strong>der</strong> Stadt Bad Honnef angefertigten Begründung zum Rheinbreitbacher Bebauungsplan


mit ca. 421.000,-€ angegeben, zu den Grun<strong>der</strong>werbskosten konnten zu diesem Zeitpunkt<br />

seitens <strong>der</strong> Stadt laut dieser Begründung noch keine Aussagen getroffen werden.<br />

In den För<strong>der</strong>antragsunterlagen, die in Zusammenarbeit insbeson<strong>der</strong>e zwischen <strong>der</strong><br />

Stadtverwaltung sowie dem von dort beauftragten Büro erstellt wurden, ist noch von insgesamt<br />

ca. 555.000,- € Gesamtkosten (Bau und Grun<strong>der</strong>werb) die Rede. Da nach hiesiger<br />

Kenntnis nur intensivere Kontakte mit einem Rheinbreitbacher Grundeigentümer, wenn<br />

auch größerer Flächen, bestehen erstaunt es schon, wie in <strong>der</strong> Vorlage von einer Kostensteigerung<br />

bez. des Grun<strong>der</strong>werbs in Rheinbreitbach von über 250% ausgegangen wird.<br />

Nach den uns vorliegenden Unterlagen gehen wir bez. des Rheinbreitbacher Straßenabschnittes<br />

davon aus, dass aufgrund <strong>der</strong> relativ aktuellen dem För<strong>der</strong>bescheid zugrunde<br />

liegenden Kostenschätzungen für die Stadt Bad Honnef je nach dem, ob die unter Vorbehalt<br />

als zuwendungsfähig anerkannten Kosten zum Tragen kommen o<strong>der</strong> nicht, ein Betrag<br />

zwischen ca. 231.000,-€ und 288.000,-€ zur Finanzierung verbleibt:<br />

Die Kosten für die Bad Honnefer Seite sind uns aufgrund <strong>der</strong> Darlegungen aus <strong>der</strong> Vorlage<br />

nicht transparent, insbeson<strong>der</strong>e die Höhe des Grun<strong>der</strong>werbskostenansatzes und einer<br />

diesbezüglich fehlenden Aussage zur För<strong>der</strong>fähigkeit (auf Rheinland-Pfälzischer Seite<br />

60%).<br />

Sofern die Maßnahme mit dem nötigen Nachdruck verfolgt würde, ggf. auch unter Zuhilfenahme<br />

von Enteignungsverfahren, könnte sie aufgrund bestehenden Baurechtes nach<br />

diesseitiger Auffassung entsprechend dem För<strong>der</strong>bescheid im Jahre 2008 begonnen werden.<br />

Kettelfeldanbindung<br />

Die in <strong>der</strong> Machbarkeitsstudie und folglich auch <strong>der</strong> Vorlage zugrunde gelegten Daten sind<br />

nach Rheinbreitbacher Auffassung nicht vollständig.<br />

Kreisverkehre<br />

• Hier stellt sich die Frage, warum für diese Lösung Kreisverkehre nur mit einem<br />

Durchmesser von 31m geplant werden, im Gegensatz zu den 35m, die bei <strong>der</strong><br />

Drieschweglösung als erfor<strong>der</strong>lich erachtet werden (Technik und Kosten)<br />

• Warum wurde hier bei <strong>der</strong> Kostenberechnung <strong>der</strong> Kreisverkehr Drieschweg/ Linzer<br />

Straße, <strong>der</strong> nach hiesiger Auffassung für beide Lösungen relevant ist, nicht mit einbezogen?<br />

Die Kosten hierfür belaufen sich laut <strong>der</strong>selben Vorlage auf ca. 200.000,-<br />

€ (Kosten)<br />

Linzer Straße<br />

• Die Kosten für die verkehrsgerechte Herstellung entsprechend den eigenen Vorgaben<br />

für die Rheinbreitbacher Hauptstraße sind in <strong>der</strong> Kostenaufstellung nicht dargestellt.<br />

Diese belaufen sich laut <strong>der</strong> Machbarkeitsstudie auf ca. 285.000,-€ (Kosten).<br />

Hauptstraße<br />

• Unabhängig davon, dass <strong>der</strong> zugrunde gelegte Querschnitt bez. <strong>der</strong> Geh-Radweg-<br />

Breite von 2,0m als durchgängig ausreichend scheint (am Rolandsecker Weg 2,5m<br />

zuzügl. 0,5m Abstandsstreifen) und damit doch Grun<strong>der</strong>werb erfor<strong>der</strong>lich würde,<br />

verkennen die Berechnungen, dass die Hauptstraße insbeson<strong>der</strong>e zur längerfristigen<br />

Abwicklung von steigenden Verkehrsmengen insgesamt ausbaubedürftig ist.<br />

Somit muss <strong>der</strong> Kostenansatz zwangsläufig nicht nur auf die Anlage eines in <strong>der</strong>


Regel 3,0m breiten Geh-Radweges betrachten, son<strong>der</strong>n eine Gesamtausbaumaßnahme<br />

incl. eines Gehweges auf <strong>der</strong> gegenüber liegenden Seite, Straßenbau mit<br />

Unterbau, Beleuchtung, etc. (Kosten und Technik).<br />

Kettelfeld<br />

• Hier wurde nur die Straßenverbreiterung zulasten des Trenngrünstreifens in die Berechnung<br />

eingestellt. Zumal aufgrund <strong>der</strong> zunehmenden Verkehrsbelastung ist es<br />

für die Ortsgemeinde nicht denkbar, dass hier in <strong>der</strong> sich in gutem Zustand präsentierenden<br />

Straßenoberfläche eine Ansatznaht entsteht. Hier wäre ein Ansatz für das<br />

Abfräsen, Verbringen und Neuauftragen <strong>der</strong> Deckschicht in die Kostenberechnung<br />

einzustellen (Kosten)<br />

Rolandsecker Weg<br />

• Hier gilt das zur Straßenoberfläche (Ansatznaht) des Kettelfeldes gesagte gleich<br />

lautend (Kosten)<br />

• Durch die Maßnahme würde in eine bereits geför<strong>der</strong>te und erst vor nicht einmal 5<br />

Jahren hergestellte Maßnahme (Ausbau <strong>der</strong> K23) eingegriffen, zu <strong>der</strong> zudem das<br />

Einverständnis des Baulastträgers Kreis Neuwied vorliegen müsste.<br />

Allg. Zeitfaktor und Kosten<br />

• Zumindest für die beiden Kreisverkehre, wenn nicht auch für Teile <strong>der</strong> Straßenstrecke<br />

ist eine Bauleitplanung erfor<strong>der</strong>lich. Unabhängig davon, dass die Ortsgemeinde<br />

hierzu nicht bereit ist, wäre hier ein Zeitfaktor von mindestens einem Jahr in Ansatz<br />

zu bringen.<br />

• Da nach Einschätzung <strong>der</strong> Ortsgemeinde im Minimum 2 Grundeigentümer nicht zu<br />

einer Flächenabgabe bereit sein werden, würde auch hier ein entsprechen<strong>der</strong> Zeitfaktor<br />

zu berücksichtigen sein.<br />

• Weiterhin sind bei <strong>der</strong> Kostengegenüberstellung nicht die bereits für die<br />

Drieschweglösung verausgabten Kosten i.H.v. ca. 400.000,-€, die zumindest zum<br />

Teil bei <strong>der</strong> Kettelfeldlösung hinfällig wären, berücksichtigt.<br />

• Auch ist nicht klar, welche Konsequenzen die weitere Alternativendiskussion auf die<br />

För<strong>der</strong>ung auf rheinland-pfälzischer Seite haben wird, diese wird jedenfalls offenbar<br />

bereits jetzt aufmerksam verfolgt. Ob eine Alternativlösung zumindest seitens<br />

Rheinland-Pfalz geför<strong>der</strong>t würde, zumal das GVFG nach unseren Informationen<br />

zumindest zurückgefahren, wenn nicht abgeschafft werden soll, ist ebenfalls unsicher<br />

Unabhängig davon, dass die Ortsgemeinde wie dargelegt an <strong>der</strong> „Drieschweglösung“ festhält,<br />

ergibt sich aus dieser Darstellung, dass die in <strong>der</strong> Beschlussvorlage wie<strong>der</strong>gegebenen<br />

Daten sowohl hinsichtlich <strong>der</strong> technischen Erfor<strong>der</strong>nisse, <strong>der</strong> Kosten sowie des Zeitfaktors<br />

nicht vollständig sind und daher ein wirklicher Vergleich <strong>der</strong> beiden Varianten nicht<br />

möglich ist. Für die Ortsgemeinde zeichnet sich jedoch auch so ab, dass die Kettelfeldlösung<br />

mindestens so kostenträchtig und sicher zeitaufwändiger ist, als die vereinbarte<br />

Drieschweglösung. Für die Ortsgemeinde ist insbeson<strong>der</strong>e vor dem Hintergrund <strong>der</strong> seitens<br />

Bad Honnef ins Feld geführten Haushaltssituation auch die Argumentation einer Interimslösung<br />

– selbst auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vorlage dargestellten und nicht ausreichenden<br />

900.000,- € Eigenanteil <strong>der</strong> Stadt - nicht nachvollziehbar.<br />

Abschließend ist festzuhalten, dass mit Blick auf die weitere Zunahme <strong>der</strong> bereits seit Jahren<br />

nicht tragbaren Verkehrsbelastung zukünftige Planungen <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef seitens<br />

<strong>der</strong> Ortsgemeinde kritisch verfolgt werden. Dies gilt sowohl für „Bad Honnef-Süd“, wo


sich Bad Honnef verpflichtet hat, die Erschließung bis zur Herstellung <strong>der</strong><br />

Drieschweganbindung zurück zu stellen, o<strong>der</strong> auch für sonstige Planungen und Vorhaben,<br />

aufgrund <strong>der</strong>er eine Zunahme des Fremdverkehrs für Rheinbreitbach zu befürchten ist.<br />

An<strong>der</strong>erseits bietet die Ortsgemeinde Rheinbreitbach <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef ausdrücklich<br />

ihre Unterstützung z.B. durch Argumentationshilfen bei den nordrheinwestfälischen För<strong>der</strong>mittelgebern<br />

und Aufsichtsbehörden an, um die grenzübergreifende Dimension, die<br />

Notwendigkeit und Unabweisbarkeit <strong>der</strong> Maßnahme Drieschweglösung zu bezeugen.<br />

c) Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beauftragt die Verwaltung, die oben abgegebene<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zuzuleiten.<br />

Beschluss-Nr.: 396/04-09<br />

Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beauftragt die Verwaltung, die oben abgegebene<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zuzuleiten.<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

15 2 2<br />

Zu TOP 5: Grundstücksangelegenheiten<br />

Planungsanfrage für Grundstücke östlich <strong>der</strong> Hauptstraße gegenüber<br />

dem Planungsgebiet „SO Am Honnefer Graben“<br />

Ende des Jahres 2006 trat ein Ingenieur auf die Verwaltung zu mit <strong>der</strong> Frage, ob seitens<br />

<strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach eine bauliche Entwicklung für die östlich <strong>der</strong> Hauptstraße<br />

unmittelbar vor dem Honnefer Graben gelegenen Grundstücke des Herrn Mahroum<br />

denkbar seien, da eine Investorengruppe daran Interesse bekundet hätte.<br />

Am 11.01.2007 fand ein Gespräch zwischen <strong>der</strong> Ortsbürgermeisterin, <strong>der</strong> Bauverwaltung,<br />

dem Abwasserwerk und den an einer Planung Interessierten statt. Hierbei handelt es sich<br />

um den Grundstückseigentümer, ein Ingenieurbüro und 2 Vertretern <strong>der</strong> HTO Objekt- und<br />

Baubetreuung Projektentwicklung GmbH. Ausweislich eigener Angaben handelt es sich<br />

bei <strong>der</strong> GmbH um einen bundesweit tätigen Projektentwickler mit räumlichen Schwerpunkt<br />

in Süddeutschland sowie im Bereich Einzelhandel und Gewerbe sowie größerem Wohnungsbau.<br />

Die Planungsinteressenten haben nach eigenen Auskünften noch keine Kontakte zu potentiellen<br />

Nutzern aufgenommen und wollten vor weiteren Aktivitäten die Haltung <strong>der</strong> planenden<br />

Gemeinden zu einer baulichen Entwicklung in diesem Bereich erfragen. Die Investoren<br />

äußerten sich hinsichtlich des Flächenumfanges <strong>der</strong> baulichen Nutzung sowie hinsichtlich<br />

<strong>der</strong>en Ausrichtung weitgehend offen und unkonkret, wobei sie aber eine Nutzung<br />

durch autonahe Service-Dienstleistungen (Werkstatt, Waschstraße, etc.) als interessant<br />

nannten.<br />

Verwaltungsseitig wurde den Planungsinteressenten die <strong>der</strong>zeitige Sach- und Rechtslage<br />

erläutert. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche/ teilw. landespflegerisch<br />

als Streuobst spezifiziert dargestellt. Somit wäre für die bauliche Nutzbarmachung<br />

<strong>der</strong> geltende Flächennutzungsplan zu än<strong>der</strong>n. Es wurde auf die allgemein<br />

schwierige Situation bez. Ausgleichsflächen hingewiesen und die Auffassung <strong>der</strong> Verwaltung,<br />

dass seitens <strong>der</strong> Ortsgemeinde keine weitere Bauleitplanung befürwortet wird, wenn<br />

nicht zuvor eine ausreichende und geeignete Fläche für den naturschutzrechtlichen Ausgleich<br />

zur Verfügung steht.


Bereits aufgrund übergeordneter Vorgaben und den Erfahrungen mit <strong>der</strong> gegenüber liegenden<br />

Fläche wurde verwaltungsseitig eine Nutzung für Einzelhandel als aussichtslos<br />

erachtet.<br />

Allgemein wurden die weiteren Rahmenbedingungen und Restriktionen dargestellt, die im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Entscheidung über eine bauliche Nutzbarmachung grundsätzlich<br />

in die Erwägungen <strong>der</strong> Ortsgemeinde eingestellt werden müssen:<br />

Hier ist die unzureichende Erschließungssituation (Straße und Abwasser) an <strong>der</strong> Hauptstraße<br />

zu nennen.<br />

Weiterhin die zwangsläufig inhaltliche und zeitliche Verknüpfung mit dem laufenden Planprojekt<br />

auf <strong>der</strong> gegenüber liegenden Straßenseite. Durch eine beiden Bebauungen gerecht<br />

werdende Erschließungsplanung ergäben sich vor dem Hintergrund <strong>der</strong> ohnehin<br />

schwierigen Planung des Son<strong>der</strong>gebietes weitere Schwierigkeiten sowohl technischer<br />

(welche Knotenpunktgestaltung? welche Dimensionierungen auch für die Abwasserbeseitigung)<br />

als auch vertragsrechtlicher (wer übernimmt die Kosten zu welchen Anteilen?) und<br />

schließlich auch zeitlicher Art (weitere Verzögerungen <strong>der</strong> Erschließung auch zulasten des<br />

SO).<br />

Hinzu kommt die <strong>der</strong>zeitig schwierige Gesamtsituation mit <strong>der</strong> Nachbarkommune bezüglich<br />

<strong>der</strong> Anbindung Bad Honnef-Süd.<br />

Vor allem handelt es sich bei <strong>der</strong> Fläche zwischen dem Honnefer Graben und <strong>der</strong> Hauptstraße,<br />

Auf dem Sand und <strong>der</strong> Rheinblickstraße um eine große Zusammenhängende Fläche,<br />

wo nach Auffassung <strong>der</strong> Verwaltung im Vorfeld einer jeglichen Bebauung eine Gesamtkonzeption<br />

erarbeitet werden müsste, die Aussagen über Baubereiche, Freihalteflächen,<br />

Erschließungsachsen (hier ist nur noch eine Zufahrtsmöglichkeit über die Rheinblickstraße<br />

sowie die über die Hauptstraße gegeben) treffen müsste. Bei jeglicher kleinräumiger<br />

und kurzfristiger Betrachtung besteht die Gefahr <strong>der</strong> Schaffung von Zwangspunkten<br />

und Riegelwirkungen, die eine nachhaltige Betrachtung <strong>der</strong> Fläche erschweren<br />

bzw. manche Optionen ggf. auch ungewollt für die Zukunft ausschließen.<br />

Beschluss-Nr.: 397/04-09<br />

Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach steht einer baulichen Entwicklung des Bereiches östlich<br />

<strong>der</strong> Hauptstraße und südlich des Honnefer Grabens unter den gegebenen Rahmenbedingungen<br />

mindestens mittelfristig unabhängig von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung ablehnend<br />

gegenüber.<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

Zu TOP 6: Forstwirtschaftsplan 2007<br />

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Revierförster Herrn Hennig ergibt sich für die<br />

Forstwirtschaft des Jahres 2007 folgende Situation:<br />

Durch die in 2006 erfolgte Umstellung des bisherigen Forstwirtschaftsjahres (<strong>vom</strong> 01.10. –<br />

30.09.) auf das reguläre Haushaltsjahr, haben sich sowohl im Bereich Holzeinschlag als<br />

auch im Ausgabensektor bereits erhebliche Verschiebungen ergeben. Von Seiten <strong>der</strong><br />

Forstverwaltung ist es daher zurzeit sehr schwierig, genaue Angaben zu machen, welche<br />

Aufwendungen für das Jahr 2007 anzusetzen sind. Hinzukommt, dass das Forstamt<br />

Dierdorf zum 1.1.2007 auf das doppische Buchungssystem umgestellt hat und dadurch ein<br />

Forstwirtschaftsplan in <strong>der</strong> bisherigen Form nicht mehr erstellt werden kann.<br />

Um eine Grundlage für die Forstwirtschaft des Jahres 2007 zu schaffen, wurde von Herrn<br />

Hennig vorgeschlagen, die Einnahmen und Ausgaben 2006 auch für 2007 zugrunde zu<br />

legen. Aus diesem Grunde wurden bei <strong>der</strong> Aufstellung des Doppelhaushaltes 2007/2008


<strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach die Beträge des Jahres 2006 entsprechend übernommen<br />

und stehen im Rahmen <strong>der</strong> Haushaltsplanberatung zur Beschlussfassung an. Ein<br />

geson<strong>der</strong>ter Forstwirtschaftsplan wird daher nicht mehr vorgelegt.<br />

Es ist jedoch erfor<strong>der</strong>lich, dem Forstamt eine Ermächtigungsgrundlage zu geben, damit im<br />

Rahmen <strong>der</strong> im Haushaltsplan veranschlagten Beträge entsprechende Verträge abgeschlossen<br />

werden können.<br />

Beschluss-Nr.: 398/04-09<br />

Das Forstamt wird ermächtigt, im Rahmen <strong>der</strong> im Haushaltsplan 2007/2008 <strong>der</strong> Ortsgemeinde<br />

Rheinbreitbach für den Forstbereich veranschlagten Einnahmen und Ausgaben<br />

die notwendigen Unternehmerverträge abzuschließen sowie die für den Forstbetrieb erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Geräte und Materialien zu beschaffen.<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

Zu TOP 7: Haushaltsplan <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach für das Haushaltsjahr<br />

2007<br />

Die Vorsitzende erläutert neben <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Haushaltssituation den Haushaltsplan <strong>der</strong><br />

Ortsgemeinde Rheinbreitbach.<br />

Beschluss-Nr.: 399/04-09<br />

Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt den Haushaltsplan <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach für<br />

das Jahr 2007.<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

17 2<br />

Zu TOP 8: Straßenbeleuchtung – Abschluss eines Wartungsvertrages<br />

Aufgrund <strong>der</strong> den Ortsgemeinden und <strong>der</strong> Stadt obliegenden Verkehrssicherungspflicht<br />

besteht eine Beleuchtungspflicht für den öffentlichen Bereich. Hierzu zählt nicht nur die<br />

Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen, son<strong>der</strong>n vor allem auch die turnusmäßige<br />

Wartung und Kontrolle <strong>der</strong> Beleuchtung. Dabei ist das regelmäßige Auswechseln <strong>der</strong><br />

Leuchtmittel sowie die Reinigung <strong>der</strong> Wannen und Gläser notwendig und eine technische<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Beleuchtungsanlagen erfor<strong>der</strong>lich. Hierfür hat sich <strong>der</strong> Zeitraum von drei<br />

Jahren als sinnvoll erwiesen.<br />

Da die Ortsgemeinde Rheinbreitbach keinen Wartungsvertrag abgeschlossen hat, erfolgt<br />

keine regelmäßige Überprüfung <strong>der</strong> Straßenbeleuchtung. In den an<strong>der</strong>en Ortsgemeinden<br />

und <strong>der</strong> Stadt Unkel werden im Rahmen eines Wartungsvertrages u. a. nachstehende Lieferungen<br />

und Leistungen im Turnus von drei Jahren durchgeführt:<br />

- Auswechslung <strong>der</strong> Lampen und Starter<br />

- Säubern <strong>der</strong> Leuchtengehäuse und Reinigung <strong>der</strong> Wannen und Gläser


- Überprüfung auf einwandfreien elektrischen und mechanischen Zustand <strong>der</strong><br />

Leuchten<br />

- optische Überprüfung <strong>der</strong> Halteeinrichtungen und Überspannungen in ihrer Gesamtheit,<br />

einschließlich Wandösen und elektrischen Zuleitungen wie Übergangskästen,<br />

Wandarme, etc.) sowie des Mauerwerks im Bereich <strong>der</strong> Wandhaken<br />

In Rheinbreitbach konnten in den Jahren 2000-2002 nur ca. 20% <strong>der</strong> Leuchten im Rahmen<br />

<strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel straßenweise gereinigt werden. In den<br />

Jahren danach erfolgte aufgrund fehlen<strong>der</strong> Haushaltsmittel eine Reinigung nur bei wenigen<br />

einzelnen Leuchten. Auch eine Überprüfung konnte nur im Einzelfall in Verbindung mit<br />

einer Störungsbeseitigung bei weniger als <strong>der</strong> Hälfte des Bestandes in einem Zeitraum<br />

von drei Jahren durchgeführt werden.<br />

Die Gläser und Wannen sind teilweise <strong>der</strong>art verschmutzt, dass eine ausreichende Ausleuchtung<br />

nicht mehr gegeben ist. Auch im Hinblick auf die Strombezugskosten ist dies<br />

nicht wirtschaftlich.<br />

Im Schadensfall, <strong>der</strong> auf eine unzureichende Ausleuchtung zurückzuführen ist, haftet die<br />

Ortsgemeinde.<br />

Eine regelmäßige Überprüfung <strong>der</strong> Straßenbeleuchtung ist unbedingt erfor<strong>der</strong>lich und sollte<br />

über eine Wartung in einem Turnus von drei Jahren erfolgen.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Mittel in Höhe von 10.300,00 € sind vorsorglich im Haushalt 2007 und<br />

Folgejahre bei <strong>der</strong> Hh.-Stelle 6700.00.5100 eingeplant.<br />

Beschluss-Nr.: 400/04-09<br />

Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beschließt den Abschluss eines Wartungsvertrages<br />

für die Straßenbeleuchtung mit <strong>der</strong> Süwag Energie AG, Neuwied.<br />

Die Kosten belaufen sich auf 1,64 € brutto pro Leuchte. Der Turnus für die Wartung be<br />

trägt drei Jahre. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise (Leuchtenanzahl x drei Monate x<br />

1,64 €). Die Mittel in Höhe von 10.300,00 € werden im Haushalt 2007 und Folgejahre zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

14 5<br />

Zu TOP 9: Mitteilungen und Anfragen<br />

1) Die Vorsitzende teilt mit, dass <strong>der</strong> Betriebsübernahmevertrag für den katholischen<br />

Kin<strong>der</strong>garten unterzeichnet wurde.<br />

2) Die Vorsitzende informiert über ein am 14.12.06 geführtes Gespräch zur Verbesserung<br />

des öffentlichen Personennahverkehrs in Rheinbreitbach.<br />

Themen: Mehrtaktung <strong>der</strong> Buslinie 565, Verlängerung <strong>der</strong> Buslinie 566, Einsatz eines<br />

Anruf-Sammel-Taxis<br />

Ein entsprechen<strong>der</strong> schriftlicher Vermerk wird nachträglich noch von <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />

in die Fraktionen gereicht.


3) Die Vorsitzende informiert über einen Sturmschaden am Dach <strong>der</strong> Hans-Dahmen-<br />

Halle.<br />

4) Die Vorsitzende verabschiedet Ratsmitglied Westig-Keune aus dem Ortsgemein<strong>der</strong>at.<br />

5) Ratsmitglied Treffert fragt an, ob mittlerweile Gespräche mit <strong>der</strong> Firma Coppeneur<br />

über eine mögliche Erweiterung geführt wurden. Die Vorsitzende bejaht dies.<br />

6) Ratsmitglied Dr. Sich fragt an, warum im Wochenkurier kein Jahresplan <strong>der</strong> Ortsgemeinde<br />

Rheinbreitbach veröffentlicht wurde. Die Vorsitzende sagt eine Überprüfung<br />

zu. Ratsmitglied Fe<strong>der</strong>hen führt hierzu an, dass eine Veranstaltungsliste für<br />

die Ortsgemeinde Rheinbreitbach in Bearbeitung ist.<br />

7) Ratsmitglied Schlüter bittet um einen Bericht des Jugendpflegers in einer <strong>der</strong><br />

nächsten <strong>Ratssitzung</strong>en.<br />

8) Ratsmitglied Fe<strong>der</strong>hen bittet darum sich zwecks Abstimmung Müllabfuhr Innerort<br />

erneut mit <strong>der</strong> Kreisverwaltung Neuwied in Verbindung zu setzen. Es wurde beobachtet<br />

wie Müllfahrzeuge morgens zur Zeit des Schulbeginns rückwärts die Burgstraße<br />

befahren haben.<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

Die Vorsitzende schließt die Sitzung um 21.37 Uhr.<br />

Die Vorsitzende Der Schriftführer

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