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Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles

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mit ca. 421.000,-€ angegeben, zu den Grun<strong>der</strong>werbskosten konnten zu diesem Zeitpunkt<br />

seitens <strong>der</strong> Stadt laut dieser Begründung noch keine Aussagen getroffen werden.<br />

In den För<strong>der</strong>antragsunterlagen, die in Zusammenarbeit insbeson<strong>der</strong>e zwischen <strong>der</strong><br />

Stadtverwaltung sowie dem von dort beauftragten Büro erstellt wurden, ist noch von insgesamt<br />

ca. 555.000,- € Gesamtkosten (Bau und Grun<strong>der</strong>werb) die Rede. Da nach hiesiger<br />

Kenntnis nur intensivere Kontakte mit einem Rheinbreitbacher Grundeigentümer, wenn<br />

auch größerer Flächen, bestehen erstaunt es schon, wie in <strong>der</strong> Vorlage von einer Kostensteigerung<br />

bez. des Grun<strong>der</strong>werbs in Rheinbreitbach von über 250% ausgegangen wird.<br />

Nach den uns vorliegenden Unterlagen gehen wir bez. des Rheinbreitbacher Straßenabschnittes<br />

davon aus, dass aufgrund <strong>der</strong> relativ aktuellen dem För<strong>der</strong>bescheid zugrunde<br />

liegenden Kostenschätzungen für die Stadt Bad Honnef je nach dem, ob die unter Vorbehalt<br />

als zuwendungsfähig anerkannten Kosten zum Tragen kommen o<strong>der</strong> nicht, ein Betrag<br />

zwischen ca. 231.000,-€ und 288.000,-€ zur Finanzierung verbleibt:<br />

Die Kosten für die Bad Honnefer Seite sind uns aufgrund <strong>der</strong> Darlegungen aus <strong>der</strong> Vorlage<br />

nicht transparent, insbeson<strong>der</strong>e die Höhe des Grun<strong>der</strong>werbskostenansatzes und einer<br />

diesbezüglich fehlenden Aussage zur För<strong>der</strong>fähigkeit (auf Rheinland-Pfälzischer Seite<br />

60%).<br />

Sofern die Maßnahme mit dem nötigen Nachdruck verfolgt würde, ggf. auch unter Zuhilfenahme<br />

von Enteignungsverfahren, könnte sie aufgrund bestehenden Baurechtes nach<br />

diesseitiger Auffassung entsprechend dem För<strong>der</strong>bescheid im Jahre 2008 begonnen werden.<br />

Kettelfeldanbindung<br />

Die in <strong>der</strong> Machbarkeitsstudie und folglich auch <strong>der</strong> Vorlage zugrunde gelegten Daten sind<br />

nach Rheinbreitbacher Auffassung nicht vollständig.<br />

Kreisverkehre<br />

• Hier stellt sich die Frage, warum für diese Lösung Kreisverkehre nur mit einem<br />

Durchmesser von 31m geplant werden, im Gegensatz zu den 35m, die bei <strong>der</strong><br />

Drieschweglösung als erfor<strong>der</strong>lich erachtet werden (Technik und Kosten)<br />

• Warum wurde hier bei <strong>der</strong> Kostenberechnung <strong>der</strong> Kreisverkehr Drieschweg/ Linzer<br />

Straße, <strong>der</strong> nach hiesiger Auffassung für beide Lösungen relevant ist, nicht mit einbezogen?<br />

Die Kosten hierfür belaufen sich laut <strong>der</strong>selben Vorlage auf ca. 200.000,-<br />

€ (Kosten)<br />

Linzer Straße<br />

• Die Kosten für die verkehrsgerechte Herstellung entsprechend den eigenen Vorgaben<br />

für die Rheinbreitbacher Hauptstraße sind in <strong>der</strong> Kostenaufstellung nicht dargestellt.<br />

Diese belaufen sich laut <strong>der</strong> Machbarkeitsstudie auf ca. 285.000,-€ (Kosten).<br />

Hauptstraße<br />

• Unabhängig davon, dass <strong>der</strong> zugrunde gelegte Querschnitt bez. <strong>der</strong> Geh-Radweg-<br />

Breite von 2,0m als durchgängig ausreichend scheint (am Rolandsecker Weg 2,5m<br />

zuzügl. 0,5m Abstandsstreifen) und damit doch Grun<strong>der</strong>werb erfor<strong>der</strong>lich würde,<br />

verkennen die Berechnungen, dass die Hauptstraße insbeson<strong>der</strong>e zur längerfristigen<br />

Abwicklung von steigenden Verkehrsmengen insgesamt ausbaubedürftig ist.<br />

Somit muss <strong>der</strong> Kostenansatz zwangsläufig nicht nur auf die Anlage eines in <strong>der</strong>

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