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Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles

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cker Weg (Rheinbreitbach) geschlossenen Vereinbarung. In dieser haben sich die Vertragspartner<br />

einhellig dazu verpflichtet, die Maßnahme zielstrebig zum Abschluss zu bringen.<br />

Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Stadt Bad Honnef die städtischen Verkehrsflüsse<br />

eigentlich auf dem eigenen Gebiet in das überörtliche Verkehrssystem einbringen<br />

muss. Die Stadt hat allerdings in <strong>der</strong> Vergangenheit sich bietende Chancen nicht<br />

ergriffen, so hat sie es beispielsweise versäumt, im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung des Brückenbauwerkes<br />

Rolandsecker Weg eine Anbindung vorzunehmen. Da <strong>der</strong> Stadt in <strong>der</strong> heutigen<br />

Situation kaum mehr eine „eigene“ Anbindung an die B42 möglich ist, hat ihr die Ortsgemeinde<br />

Rheinbreitbach im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vereinbarung zur<br />

Drieschweganbindung über Rheinbreitbacher Grund einen Anschluss an das überörtliche<br />

Verkehrsnetz ermöglicht.<br />

Da bereits im Vorfeld <strong>der</strong> seinerzeitigen Verständigung <strong>der</strong> Kommunen auf die<br />

Drieschweglösung eine umfangreiche Alternativenprüfung erfolgte ist es für die Ortsgemeinde<br />

aus verschiedenen Gründen nicht verständlich, warum seitens <strong>der</strong> Stadt Bad<br />

Honnef nun erneut eine Alternativendiskussion angestoßen wurde und wie man zu dem<br />

Ergebnis kommen konnte, dass die nun zu forcieren vorgesehene „Kettelfeldlösung“ eine<br />

für die Stadt günstiger und schneller zu realisierende Alternative o<strong>der</strong> sogar Interimslösung<br />

darstelle. Die Ortsgemeinde konnte die Stadt Bad Honnef zwar nicht daran hin<strong>der</strong>n,<br />

diese Alternativendiskussion zu führen und nahm die entsprechenden Hinweise darauf<br />

insofern zur Kenntnis. Auch auf <strong>der</strong> <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> vorgelegten Unterlagen ist die Ortsgemeinde<br />

weiterhin nicht von einer Alternative zu <strong>der</strong> Drieschweglösung zu überzeugen. Sie<br />

hält an dieser Verbindung fest und besteht auf <strong>der</strong>en vertragsgemäß zielstrebiger Umsetzung<br />

Schließlich ist es so, dass das seitens <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef mit <strong>der</strong> Straßenplanung beauftragte<br />

Büro im Erläuterungsbericht zum Ausbauentwurf für den Rheinbreitbacher Abschnitt,<br />

<strong>der</strong> noch Mitte 2006 zur För<strong>der</strong>antragstellung eingereicht wurde, die Notwendigkeit<br />

und Zweckmäßigkeit <strong>der</strong> Maßnahme attestiert. Der Erläuterungsbericht kommt zu dem<br />

Schluss, dass „sowohl die Verbindungsstraßen zur B42 als auch die Anschlusspunkte<br />

selbst keine Leistungsreserven mehr aufweisen, die Lösung nur mit zusätzlichen Anschlüssen<br />

an die B42 erreichbar ist. Die einzige kurz- bis mittelfristige zusätzliche Anschlussmöglichkeit<br />

besteht über das Rolandsecker Kreuz auf dem Gebiet <strong>der</strong> Nachbargemeinde<br />

Rheinland-Pfalz.“<br />

Dies stellt aus Sicht <strong>der</strong> Ortsgemeinde eine nachdrückliche Begründung <strong>der</strong> Notwendigkeit<br />

und Unabweisbarkeit dieser Maßnahme dar.<br />

Zu den beiden in Rede stehenden Varianten „Drieschweglösung“ und „Kettelfeldlösung“<br />

möchten wir mit Blick auf die Beschlussvorlage für die <strong>Ratssitzung</strong> in Bad Honnef am<br />

14.12.2006 sowie die Machbarkeitsstudie auf folgendes hinweisen:<br />

Drieschweglösung<br />

Wie bereits in dem Schreiben <strong>vom</strong> 18.11.2006 dargelegt, ist diesseits die in <strong>der</strong> Beschlussvorlage<br />

von Bad Honnef vorgenommene Kostendarstellung insgesamt, und damit<br />

auch bez. <strong>der</strong> Drieschweglösung nicht nachvollziehbar.<br />

Die Baukosten wurden noch im Sommer 2006 in <strong>der</strong> seitens <strong>der</strong> Verwaltungsmitarbeiter<br />

<strong>der</strong> Stadt Bad Honnef angefertigten Begründung zum Rheinbreitbacher Bebauungsplan

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