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Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles

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sich Bad Honnef verpflichtet hat, die Erschließung bis zur Herstellung <strong>der</strong><br />

Drieschweganbindung zurück zu stellen, o<strong>der</strong> auch für sonstige Planungen und Vorhaben,<br />

aufgrund <strong>der</strong>er eine Zunahme des Fremdverkehrs für Rheinbreitbach zu befürchten ist.<br />

An<strong>der</strong>erseits bietet die Ortsgemeinde Rheinbreitbach <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef ausdrücklich<br />

ihre Unterstützung z.B. durch Argumentationshilfen bei den nordrheinwestfälischen För<strong>der</strong>mittelgebern<br />

und Aufsichtsbehörden an, um die grenzübergreifende Dimension, die<br />

Notwendigkeit und Unabweisbarkeit <strong>der</strong> Maßnahme Drieschweglösung zu bezeugen.<br />

c) Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beauftragt die Verwaltung, die oben abgegebene<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zuzuleiten.<br />

Beschluss-Nr.: 396/04-09<br />

Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beauftragt die Verwaltung, die oben abgegebene<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zuzuleiten.<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

15 2 2<br />

Zu TOP 5: Grundstücksangelegenheiten<br />

Planungsanfrage für Grundstücke östlich <strong>der</strong> Hauptstraße gegenüber<br />

dem Planungsgebiet „SO Am Honnefer Graben“<br />

Ende des Jahres 2006 trat ein Ingenieur auf die Verwaltung zu mit <strong>der</strong> Frage, ob seitens<br />

<strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach eine bauliche Entwicklung für die östlich <strong>der</strong> Hauptstraße<br />

unmittelbar vor dem Honnefer Graben gelegenen Grundstücke des Herrn Mahroum<br />

denkbar seien, da eine Investorengruppe daran Interesse bekundet hätte.<br />

Am 11.01.2007 fand ein Gespräch zwischen <strong>der</strong> Ortsbürgermeisterin, <strong>der</strong> Bauverwaltung,<br />

dem Abwasserwerk und den an einer Planung Interessierten statt. Hierbei handelt es sich<br />

um den Grundstückseigentümer, ein Ingenieurbüro und 2 Vertretern <strong>der</strong> HTO Objekt- und<br />

Baubetreuung Projektentwicklung GmbH. Ausweislich eigener Angaben handelt es sich<br />

bei <strong>der</strong> GmbH um einen bundesweit tätigen Projektentwickler mit räumlichen Schwerpunkt<br />

in Süddeutschland sowie im Bereich Einzelhandel und Gewerbe sowie größerem Wohnungsbau.<br />

Die Planungsinteressenten haben nach eigenen Auskünften noch keine Kontakte zu potentiellen<br />

Nutzern aufgenommen und wollten vor weiteren Aktivitäten die Haltung <strong>der</strong> planenden<br />

Gemeinden zu einer baulichen Entwicklung in diesem Bereich erfragen. Die Investoren<br />

äußerten sich hinsichtlich des Flächenumfanges <strong>der</strong> baulichen Nutzung sowie hinsichtlich<br />

<strong>der</strong>en Ausrichtung weitgehend offen und unkonkret, wobei sie aber eine Nutzung<br />

durch autonahe Service-Dienstleistungen (Werkstatt, Waschstraße, etc.) als interessant<br />

nannten.<br />

Verwaltungsseitig wurde den Planungsinteressenten die <strong>der</strong>zeitige Sach- und Rechtslage<br />

erläutert. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche/ teilw. landespflegerisch<br />

als Streuobst spezifiziert dargestellt. Somit wäre für die bauliche Nutzbarmachung<br />

<strong>der</strong> geltende Flächennutzungsplan zu än<strong>der</strong>n. Es wurde auf die allgemein<br />

schwierige Situation bez. Ausgleichsflächen hingewiesen und die Auffassung <strong>der</strong> Verwaltung,<br />

dass seitens <strong>der</strong> Ortsgemeinde keine weitere Bauleitplanung befürwortet wird, wenn<br />

nicht zuvor eine ausreichende und geeignete Fläche für den naturschutzrechtlichen Ausgleich<br />

zur Verfügung steht.

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