Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles
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sich Bad Honnef verpflichtet hat, die Erschließung bis zur Herstellung <strong>der</strong><br />
Drieschweganbindung zurück zu stellen, o<strong>der</strong> auch für sonstige Planungen und Vorhaben,<br />
aufgrund <strong>der</strong>er eine Zunahme des Fremdverkehrs für Rheinbreitbach zu befürchten ist.<br />
An<strong>der</strong>erseits bietet die Ortsgemeinde Rheinbreitbach <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef ausdrücklich<br />
ihre Unterstützung z.B. durch Argumentationshilfen bei den nordrheinwestfälischen För<strong>der</strong>mittelgebern<br />
und Aufsichtsbehörden an, um die grenzübergreifende Dimension, die<br />
Notwendigkeit und Unabweisbarkeit <strong>der</strong> Maßnahme Drieschweglösung zu bezeugen.<br />
c) Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beauftragt die Verwaltung, die oben abgegebene<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zuzuleiten.<br />
Beschluss-Nr.: 396/04-09<br />
Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beauftragt die Verwaltung, die oben abgegebene<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zuzuleiten.<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
15 2 2<br />
Zu TOP 5: Grundstücksangelegenheiten<br />
Planungsanfrage für Grundstücke östlich <strong>der</strong> Hauptstraße gegenüber<br />
dem Planungsgebiet „SO Am Honnefer Graben“<br />
Ende des Jahres 2006 trat ein Ingenieur auf die Verwaltung zu mit <strong>der</strong> Frage, ob seitens<br />
<strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach eine bauliche Entwicklung für die östlich <strong>der</strong> Hauptstraße<br />
unmittelbar vor dem Honnefer Graben gelegenen Grundstücke des Herrn Mahroum<br />
denkbar seien, da eine Investorengruppe daran Interesse bekundet hätte.<br />
Am 11.01.2007 fand ein Gespräch zwischen <strong>der</strong> Ortsbürgermeisterin, <strong>der</strong> Bauverwaltung,<br />
dem Abwasserwerk und den an einer Planung Interessierten statt. Hierbei handelt es sich<br />
um den Grundstückseigentümer, ein Ingenieurbüro und 2 Vertretern <strong>der</strong> HTO Objekt- und<br />
Baubetreuung Projektentwicklung GmbH. Ausweislich eigener Angaben handelt es sich<br />
bei <strong>der</strong> GmbH um einen bundesweit tätigen Projektentwickler mit räumlichen Schwerpunkt<br />
in Süddeutschland sowie im Bereich Einzelhandel und Gewerbe sowie größerem Wohnungsbau.<br />
Die Planungsinteressenten haben nach eigenen Auskünften noch keine Kontakte zu potentiellen<br />
Nutzern aufgenommen und wollten vor weiteren Aktivitäten die Haltung <strong>der</strong> planenden<br />
Gemeinden zu einer baulichen Entwicklung in diesem Bereich erfragen. Die Investoren<br />
äußerten sich hinsichtlich des Flächenumfanges <strong>der</strong> baulichen Nutzung sowie hinsichtlich<br />
<strong>der</strong>en Ausrichtung weitgehend offen und unkonkret, wobei sie aber eine Nutzung<br />
durch autonahe Service-Dienstleistungen (Werkstatt, Waschstraße, etc.) als interessant<br />
nannten.<br />
Verwaltungsseitig wurde den Planungsinteressenten die <strong>der</strong>zeitige Sach- und Rechtslage<br />
erläutert. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche/ teilw. landespflegerisch<br />
als Streuobst spezifiziert dargestellt. Somit wäre für die bauliche Nutzbarmachung<br />
<strong>der</strong> geltende Flächennutzungsplan zu än<strong>der</strong>n. Es wurde auf die allgemein<br />
schwierige Situation bez. Ausgleichsflächen hingewiesen und die Auffassung <strong>der</strong> Verwaltung,<br />
dass seitens <strong>der</strong> Ortsgemeinde keine weitere Bauleitplanung befürwortet wird, wenn<br />
nicht zuvor eine ausreichende und geeignete Fläche für den naturschutzrechtlichen Ausgleich<br />
zur Verfügung steht.