Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles
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<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />
über die 26. Sitzung des Ortsgemein<strong>der</strong>ates Rheinbreitbach am <strong>29.01.2007</strong><br />
Diese <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> besteht aus den Seiten 710 bis 727<br />
mit den Beschlüssen Nr.: 388/04-09 bis 401/04-09<br />
Tagungsort: Ratssaal <strong>der</strong> „Oberen Burg“, Schulstraße in Rheinbreitbach<br />
Sitzungsbeginn: 19.00 Uhr<br />
Sitzungsende: 21.37 Uhr<br />
Die Einladung erfolgte am 23.01.2007 unter Beachtung des § 34 Abs. 3 GemO.<br />
Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer:<br />
Vorsitzende: Ortsbürgermeisterin Ulrike Jossen<br />
Ratsmitglie<strong>der</strong>: Dirk Baumann<br />
Herbert Baumann zugl. 1. Ortsbeigeordneter<br />
Udo Böhme<br />
Johannes Fe<strong>der</strong>hen zugl. 2. Ortsbeigeordneter<br />
Hans-Dieter Flother<br />
Andreas Toni Nagel<br />
Heinz-Josef Profitlich<br />
Roland Schlüter<br />
Anita Unkels<br />
Beate Waterkamp<br />
Karsten Fehr<br />
Traudel Königstein<br />
Fritz Pink<br />
Roland Thelen<br />
Jörg Treffert<br />
Dr. Hans-Ludwig Dreißigacker<br />
Dr. Hermann-Josef Sich<br />
Nicole Westig-Keune<br />
Ansgar Fe<strong>der</strong>hen<br />
Robert Wollscheid<br />
Ferner anwesend: Sonja Klewitz, Volker Berg<br />
Abwesend: Heinz-Josef Profitlich, Fritz Pink<br />
entschuldigt: beide<br />
unentschuldigt:<br />
Schriftführer: Verw.-Fachangest., Florian Morsbach
Tagesordnung:<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
2. Informationen zum Zielabweichungsverfahren zum Son<strong>der</strong>gebiet „Am Honnefer Gra-<br />
ben“ und Vorschläge bezüglich <strong>der</strong> weiteren Vorgehensweise<br />
3. Bauleitplanung <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef<br />
Gewerbegebiet Bad Honnef – Süd, 23. Än<strong>der</strong>ung<br />
Ergänzende Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
4. Stellungnahme <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach zur Beschlussfassung <strong>der</strong> Stadt<br />
Bad Honnef bzw. „Drieschweganbindung“<br />
5. Forstwirtschaftsplan 2007<br />
6. Haushaltsplan <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach für das Haushaltsjahr 2007<br />
7. Straßenbeleuchtung – Abschluss eines Wartungsvertrages<br />
8. Mitteilungen und Anfragen<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
9. Vergabe von Arbeiten<br />
10. Mitteilungen und Anfragen<br />
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße<br />
Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ortsgemein<strong>der</strong>ates fest.<br />
Beschluss-Nr.: 388/04-09<br />
Auf Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden wird die Tagesordnung im Öffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt<br />
„Grundstücksangelegenheiten“ erweitert. Dieser Tagesordnungspunkt soll<br />
als TOP 5 behandelt werden, so dass sich die weiteren Punkte jeweils um eine Stelle weiter<br />
verschieben.<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet die Vorsitzende das neue Ratsmitglied Dr.<br />
Hans-Ludwig Dreißigacker gem. § 30 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung<br />
seiner Pflichten.<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde<br />
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zu TOP 2: Informationen zum Zielabweichungsverfahren zum Son<strong>der</strong>gebiet<br />
„Am Honnefer Graben“ und Vorschläge bezüglich <strong>der</strong> weiteren<br />
Vorgehensweise<br />
a) Auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Landesinnenministerium erhielt die Verwaltung<br />
die Auskunft, dass nach weitgehendem Abschluss <strong>der</strong> Prüfung sich die Sortimente<br />
Lebensmitteldiscounter und Backshop als eher unproblematisch erwiesen hätten, jedoch<br />
für die Sortimente Schuhe und Oberbekleidung kein positiver Bescheid in Aussicht<br />
zu stellen sei.<br />
In den darauf folgenden Kontakten mit dem Planer und dem Vorhabenträger ergab sich,<br />
dass sowohl aus dem Bekleidungs- als auch Schuhsektor keine Anbieter mehr zur Verfügung<br />
stünden. Der Vorhabenträger ist grundsätzlich weiter an einer zeitnahen Umsetzung<br />
des Projektes interessiert, sogar an einer Stufenweisen Umsetzung (zunächst die unproblematischen<br />
Vorhaben, im zweiten Schritt (Alternativsortimente). Er beantragte zunächst<br />
mündlich als Alternativsortimente einen Schlecker-Markt und einen T€DI-Markt. Eine kurzfristig<br />
eingereichte Kurzbegutachtung durch den <strong>vom</strong> Vorhabenträger beauftragten Gutachter<br />
kommt zu dem Schluss, dass beide Sortimente raumordnerisch verträglich seien.<br />
Der Vorschlag Schlecker steht im Wi<strong>der</strong>spruch zu dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan wie auch zu dem abgeschlossenen städtebaulichem Vertrag,<br />
wo festgehalten ist, dass in dem Gebiet nur Sortimente untergebracht werden dürfen,<br />
die in <strong>der</strong> Ortslage nicht o<strong>der</strong> nur in untergeordneter Form angeboten werden. Das im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Zielabweichung erstellte Gutachten kommt zudem zu dem Schluss,<br />
dass <strong>der</strong> „nicht standortprägende Drogeriemarkt in <strong>der</strong> Ortsmitte von Rheinbreitbach größere<br />
Umsatzverluste hinzunehmen haben dürfte, so dass eine Existenzgefährdung in einem<br />
Falle nicht auszuschließen ist.“ Auch ergab das Telefongespräch <strong>der</strong> Verwaltung mit<br />
dem Ministerium, dass dort ein Drogeriemarkt aufgrund des Gefährdungspotentials für den<br />
Innerortstandort von Rheinbreitbach aller Voraussicht nach ebenfalls nicht mitgetragen<br />
würde.<br />
Der T€DI-Markt bietet ein gemischtes Sortiment im untersten Preissegment. Hier stellt sich<br />
die Frage, ob Rheinbreitbach bei einem Neubauvorhaben bereits mit einer Nutzung einverstanden<br />
ist, die häufig als Verwertungs- bzw. Restnutzung auftritt. Sollte die Ortsgemeinde<br />
<strong>der</strong>artige Nutzungen (z.B. auch sog. 1-€-Shops) ausschließen wollen, kann die<br />
Ortsgemeinde im Beschlussvorschlag 2 neben <strong>der</strong> positiven Nennung von ihren städtebaulichen<br />
Vorstellungen entsprechenden Beispielsortimenten auch eine Aussage darüber<br />
treffen, dass sie keine Zustimmung zu <strong>der</strong>artigen Nutzungen gibt.<br />
In dem beiliegenden, heute eingegangenen Antragsschreiben des Vorhabenträgers, in<br />
dem dieser um Abtrennung <strong>der</strong> Sortimente Discounter und Backshop bittet, ersucht er neben<br />
den beiden o.g. Sortimenten weiterhin um Zustimmung zu folgenden Sortimenten<br />
bzw. Dienstleistungen, mit jeweils einer Obergrenze von 100qm Verkaufsfläche<br />
1. Blumen, Floristikbedarf, Gartenartikel,<br />
2. Lotto-Annahmestelle,<br />
3. Fotobedarf und Zubehör mit angeschlossenen Dienstleistungen,<br />
4. Zeitungen, Zeitschriften, Periodika, inkl. Schreibwaren und Bürobedarf und<br />
5. Restaurant/Imbiss.<br />
Sollte die Ortsgemeinde mit dem grundsätzlichen Vorgehen einverstanden sein, wird zunächst<br />
eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> vertraglichen Grundlage erfor<strong>der</strong>lich, die bislang noch keine<br />
Regelung zu dem aufgetretenen Fall im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens vorsieht.
Nach Abschluss <strong>der</strong> Vertragsän<strong>der</strong>ung wird die Ortsgemeinde einen Än<strong>der</strong>ungsantrag<br />
zum laufenden Zielabweichungsverfahren stellen, in dem gem. Antrag des Vorhabenträgers<br />
um Teilbescheidung bez. des eher unproblematischen Discountmarktes und des<br />
Backshops gebeten, für die kritischen Sortimente eine Teilän<strong>der</strong>ung beantragt sowie für<br />
zwischen dem Vorhabenträger und <strong>der</strong> OG abgestimmte Alternativsortimente eine Zustimmung<br />
erbeten wird.<br />
Für die weitere Bauleitplanung bedeutet dies, dass zunächst <strong>der</strong> Bescheid zum modifizierten<br />
Zielabweichungsverfahren abgewartet werden muss.<br />
Die dortigen Vorgaben sind dann zwingend in die Bauleitplanung zu übernehmen. Die Abwägung<br />
zu den Anregungen aus den ersten Beteiligungsschritten muss vorgenommen, die<br />
Planunterlagen erstellt und die Vorgaben <strong>der</strong> Zielabweichung und <strong>der</strong> Abwägungsergebnisse<br />
eingearbeitet und dann durch den Rat für die Offenlage frei gegeben werden. Da die<br />
Entscheidung zu den Alternativsortimenten voraussichtlich ca. 2 Monate länger dauert<br />
kann es sein, dass zunächst ein Verfahren nur für den Discounter und den Backshop vorangebracht<br />
und für die weiteren Sortimente eine nachträgliche Planän<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>lich<br />
wird.<br />
b)<br />
c)<br />
1. Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt, dass aufgrund <strong>der</strong> Antragstellung des Vorhabenträgers<br />
eine Vertragsän<strong>der</strong>ung zum bestehenden städtebaulichen Vertrag zur Regelung<br />
<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Antrags auf Zielabweichung und die möglichen Folgen erfolgen<br />
soll. In <strong>der</strong> Vertragsän<strong>der</strong>ung soll die bisherige Abstimmungs- durch eine<br />
Zustimmungspflicht für die OG zu den im Gebiet geplanten Sortimenten ersetzt<br />
werden.<br />
Nach Abschluss <strong>der</strong> Vertragsän<strong>der</strong>ung wird die OG einen Än<strong>der</strong>ungsantrag zum<br />
laufenden Zielabweichungsverfahren stellen <strong>der</strong>gestalt, dass um Teilbescheidung<br />
bez. des eher unproblematischen Discountmarktes und des Backshops gebeten<br />
wird und für die kritischen Sortimente eine Teilän<strong>der</strong>ung im Hinblick auf zwischen<br />
dem Vorhabenträger und <strong>der</strong> OG abgestimmte Alternativsortimente zur Zustimmung<br />
beantragt werden.<br />
Beschluss Nr. 389/04-09<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
18 1<br />
2. Den <strong>vom</strong> Vorhabenträger vorgeschlagenen Sortimenten T€DI und Schlecker wird<br />
nicht zugestimmt. Dem Vorhabenträger wird aufgegeben, folgende Sortimente auf<br />
eine Umsetzbarkeit hin zu prüfen:<br />
- Biomarkt/Reformhaus<br />
- Baby-/Kin<strong>der</strong>bekleidung u. Baby-/Kin<strong>der</strong>bedarf (Kin<strong>der</strong>wagen etc.)<br />
- Sportbekleidung<br />
- Metzgerei/Imbiss<br />
- Lotto/Zeitungen (Vorraussetzung ortsansässiger Betreiber)<br />
- Getränkemarkt
Beschluss Nr. 390/04-09<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
16 3<br />
- Tiernahrung<br />
Beschluss Nr. 391/04-09<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
- Werksverkauf verschiedener Firmen aus <strong>der</strong> VG<br />
Beschluss Nr. 392/04-09<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
- Heimwerkerbedarf ,Farben Tapeten, Lacke etc.<br />
Beschluss Nr. 393/04-09<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
18 1<br />
- Im übrigen erteilt die Ortsgemeinde Rheinbreitbach keine Zustimmung zu Sortimenten,<br />
die einer Rest- bzw. Verwertungsnutzung vergleichbar sind (z.B. sog. 1€-Shops)<br />
Beschluss Nr. 394/04-09<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
14 3 2
Zu TOP 3: Bauleitplanung <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef<br />
Gewerbegebiet Bad Honnef – Süd, 23. Än<strong>der</strong>ung<br />
Ergänzende Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
In seiner Sitzung am 11.12.2006 nahm <strong>der</strong> Ortsgemein<strong>der</strong>at im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen<br />
Behördenbeteiligung entsprechend <strong>der</strong> Beschlussvorlage Stellung zu den o.g. Planungsabsichten<br />
<strong>der</strong> Stadt Bad Honnef Stellung.<br />
In seiner Sitzung am 14.12.2006 hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef bezüglich <strong>der</strong> sog.<br />
„Drieschweganbindung“ einen Beschluss gefasst, die die Ortsbürgermeisterin und die<br />
Verwaltung dazu veranlassten, mit Schreiben <strong>vom</strong> 18.12.2006 um Fristverlängerung für<br />
daraufhin notwendig gewordene Ergänzungen zu <strong>der</strong> Stellungnahme zu bitten, die mit<br />
Schreiben <strong>vom</strong> 27.12.2006 gewährt wurden. Die von <strong>der</strong> VGV zu Überlassung erbetenen<br />
Unterlagen liegen seit 10.01.2007 vor.<br />
Unter Bezugnahme auf die bereits mit Schreiben <strong>vom</strong> 18.12.2006 (s. Anlage 1) angesprochenen<br />
Punkte sowie die überlassenen Unterlagen („Einzelhandelskonzept für den<br />
Talraum <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef“-2005- und „Machbarkeitsstudie zu verkehrlichen Maßnahmen<br />
in Rheinbreitbach“ -2006-), werden folgende Ergänzungen zum Beschluss <strong>vom</strong><br />
11.12.2006 vorgetragen:<br />
Einzelhandelsgutachten:<br />
In <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan wird ausgeführt, dass sich die Planung „teilweise“<br />
auf das Einzelhandelsgutachten aus 2005 bezieht.<br />
Bei Durchsicht des zitierten Gutachtens fielen uns folgende Aussagen auf:<br />
1. S. 48 – Nahrungs- und Genussmittel, hier sieht <strong>der</strong> Gutachter noch Entwicklungsperspektiven<br />
insbeson<strong>der</strong>e für Rhöndorf, selbst dort müsste bez. <strong>der</strong> Verträglichkeit<br />
nach seiner Auffassung eine Einzelfallprüfung für die städtebauliche Verträglichkeit<br />
erfolgen.<br />
In den Bebauungsplanunterlagen befindet sich einzig eine „verbal-argumentative<br />
Kurzbegründung“ <strong>der</strong> Verwaltung und wir haben keinen Hinweis auf eine Detail-<br />
Prüfung für Bad Honnef-Süd gefunden.<br />
2. S. 49 – bez. Drogeriewaren, Parfümerien, hier ermittelt <strong>der</strong> Gutachter „keinen unmittelbaren<br />
Bedarf für eine Ausweitung <strong>der</strong> Angebotssituation“,<br />
Laut <strong>der</strong> Planung soll nun eine Verlagerung mit gleichzeitiger Verkaufsflächenvergrößerung<br />
erfolgen.<br />
3. S. 49 – discountorientierte Bekleidung, hier bescheinigt <strong>der</strong> Gutachter „Entwicklungsperspektiven<br />
für eine Angebotserweiterung“, die er später jedoch deutlich<br />
räumlich und inhaltlich einschränkt (s. Nr. 5)<br />
4. S. 54 – In den Gewerbegebieten des Talraumes von Bad Honnef sollen Einzelhandelsansiedlungen<br />
nur unter best. Voraussetzungen möglich sein, insbeson<strong>der</strong>e sollen<br />
sie nicht-zentrenrelevanten Sortimente führen und von den angebotenen Randsortimenten<br />
sollen keine negativen Auswirkungen auf die Bad Honnefer Innenstadt<br />
ausgehen.<br />
Aktuell plant die Stadt Bad Honnef nun eine Verkaufsflächenerweiterung mit innenstadtrelevantem<br />
Sortiment (Drogeriemarktverlagerung und –erweiterung sowie<br />
Neubauten Lebensmitteldiscounter und Textilmarkt). Der Nachweis <strong>der</strong> Innenstadtverträglichkeit<br />
wird nur bei den neu zulässigen, sonstigen kleineren, noch nicht näher<br />
bestimmten Einzelhandelsbetrieben bis 150qm Geschäftsfläche gefor<strong>der</strong>t.<br />
5. S. 60ff – Der Gutachter vertritt die Auffassung, dass durch die seinerzeit in Rede<br />
stehende Ansiedlung eines Bekleidungsmarktes auf einer Fläche im SO-Gebiet kei-
ne negativen Auswirkungen auf die Bad Honnefer Innenstadt ausgehen. Dies unter<br />
<strong>der</strong> Prämisse dass „nach den Planungen <strong>der</strong> Elektrofachmarkt verkleinert und <strong>der</strong><br />
Bekleidungsfachmarkt auf <strong>der</strong> hierdurch gewonnenen Teilfläche angesiedelt werden<br />
soll. Der Umfang des zentrenrelevanten Sortiments würde im Realisierungsfall somit<br />
nicht erhöht, son<strong>der</strong>n nur die Sortimentsstruktur verän<strong>der</strong>t.“<br />
Bei <strong>der</strong> nun anstehenden Planung ist aber gerade diese Prämisse nicht erfüllt, die<br />
max. 600qm in diesem Sortimentsbereich kämen hinzu.<br />
6. S. 64ff – Im Rahmen des Nutzungskonzeptes, <strong>der</strong> Definition und Festlegung <strong>der</strong><br />
zentrenrelevanten Konzepte spezifisch für Bad Honnef sowie Planungsempfehlungen<br />
am Ende des Gutachtens wird hier mehrfach darauf eingegangen, dass Einzelhandelsbetriebe<br />
u.a. ausdrücklich mit den Sortimenten Nahrungs- und Genussmitteln,<br />
Gesundheits- und Körperpflegeartikeln und Textilien generell im Gewerbegebiet<br />
Süd ausgeschlossen werden sollten. Es wird <strong>der</strong> Stadt grundsätzlich empfohlen,<br />
„Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für<br />
den Verkauf an letzte Verbraucher in Gewerbegebieten durch geeignete Bebauungspläne<br />
auszuschließen“.<br />
Fazit:<br />
Die Aussage in <strong>der</strong> Begründung zur Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung eines „teilweisen“ Basierens<br />
auf dem Einzelhandelskonzept ist seitens <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach nicht nachvollziehbar.<br />
Für die Ortsgemeinde stellt es sich so dar, dass bis auf das Sortiment „Tiernahrung“, für<br />
das das Konzept für Bad Honnef keine Innenstadtrelevanz sowie auch Entwicklungspotentiale<br />
sieht, sowie ggf. den Vorbehalt des Nachweises einer Innenstadtverträglichkeit für die<br />
Kleinflächen bis 150qm Geschäftsfläche (wobei <strong>der</strong> Gutachter an<strong>der</strong>erseits den kompletten<br />
Ausschluss for<strong>der</strong>t s.o. Nr. 6), die geplante Bauleitplanung zum weitaus überwiegenden<br />
Teil nicht aus dem Einzelhandelskonzept hergeleitet werden kann bzw. sogar im Wi<strong>der</strong>spruch<br />
zu diesem steht. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie sich die Stadt Bad<br />
Honnef im Rahmen <strong>der</strong> Abwägung gem. § 1 Abs. (6) Nr. 11 BauGB auseinan<strong>der</strong> gesetzt<br />
hat.<br />
Im übrigen wird hier noch mal darauf hingewiesen, dass durch die städtische Planung<br />
Baurecht für mind. 3.100qm zusätzliche (denn die frei werdenden dm-Flächen stehen weiterhin<br />
zur Verfügung) Geschäftsfläche (zuzügl. <strong>der</strong> weiteren kleinflächigen Betriebe) geschaffen<br />
wird, die von <strong>der</strong> Stadt insbes. bez. Zentrenrelevanz und Verkehrsverträglichkeit<br />
kritisierte Planung <strong>der</strong> Ortsgemeinde jedoch max. ca. 2.455 Gesamtgeschossfläche vorsieht.<br />
Verkehr:<br />
Wie bereits zuvor dargestellt, ist hier nicht erkennbar, warum für die Rheinbreitbacher Planung<br />
seitens <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef umfängliche verkehrliche Maßnahmen gewünscht<br />
werden, dieses Thema in <strong>der</strong> Entwurfsbegründung zur Bad Honnefer Planung aber gar<br />
nicht angesprochen ist. Das Unverständnis <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach zu diesem<br />
Thema ist nach <strong>der</strong> letzten Beschlussfassung <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zur sog.<br />
„Drieschweganbindung“ weiter gewachsen. Ohne auf die Einzelheiten an dieser Stelle einzugehen<br />
(dies bleibt einer geson<strong>der</strong>ten Stellungnahme vorbehalten, auf die aber im Rahmen<br />
dieser Ausführungen Bezug genommen wird), ist festzustellen, dass durch die Vereinbarung<br />
zur Drieschweglösung die Stadt Bad Honnef erklärt hat, dass die Straßenverbindung<br />
dem Zweck dient „die Ortsstraßen in Bad Honnef und Rheinbreitbach <strong>vom</strong> KFZ-<br />
Verkehr zu entlasten.<br />
Auch soll die Maßnahme zur Entlastung des Brückenbauwerks Honnefer Kreuz und an<strong>der</strong>er<br />
klassifizierter Straßen in Bad Honnef beitragen.“ Auch verpflichtete Bad Honnef sich,
„Bad Honnef-Süd“ vor <strong>der</strong> Umsetzung des Vertrages nicht zu erschließen. Somit hat die<br />
Stadt implizit erklärt, dass sie bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor über 5 Jahren<br />
und damit erst recht bei weiteren hinzukommenden Verkehrsbelastungen die Erschließung<br />
des Bad Honnefer Südens als nicht ausreichend ansieht. Durch die nun beabsichtigte<br />
Planung wird weiterer Zielverkehr, Pkw aber auch Lkw-Lieferverkehr, sowie insbeson<strong>der</strong>e<br />
auf Bad Honnefer Seite nicht motorisierter Verkehr hinzukommen. Dafür sind<br />
we<strong>der</strong> – auch nach eigenen Aussagen gem. Stellungnahme zu <strong>der</strong> diesseitigen Planung –<br />
die dortigen Verkehrswege, noch die Rheinbreitbacher Anbindung, über die zwangsläufig<br />
gerade <strong>der</strong> Lkw-Verkehr zusätzlich abzuwickeln sein wird, nicht ausgelegt. Die Ortsgemeinde<br />
Rheinbreitbach ist nicht bereit, die weitere Verkehrsbelastung hinzunehmen.<br />
Durch die letzte Beschlussfassung <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zur „Drieschweganbindung“, die<br />
im Minimum eine Verschiebung, wenn nicht faktisch eine Aufgabe dieser Maßnahme<br />
durch die Stadt Bad Honnef bedeutet, ist nach diesseitiger Auffassung die Erschließung<br />
für weitere stark Verkehr induzierende Neunutzungen nicht gesichert.<br />
Antrag:<br />
Nach eingehen<strong>der</strong> Beratung stellt Ratsmitglied Fehr den Antrag auf Schluß <strong>der</strong> Debatte<br />
und sofortige Abstimmung.<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
11 5 3<br />
Beschluss-Nr.:395/04-09<br />
Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt die oben gemachten Ausführungen als Ergänzung <strong>der</strong><br />
Stellungnahme <strong>vom</strong> 11.12.2006.<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
Zu TOP 4: Stellungnahme <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach zur<br />
Beschlussfassung <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef bzw.<br />
„Drieschweganbindung“<br />
a) Aufgrund <strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> 14.12.2006 erfolgten Beschlussfassung <strong>der</strong> Stadt<br />
Bad Honnef sieht sich die Ortsgemeinde Rheinbreitbach gezwungen zur Wahrung ihrer<br />
Interessen folgende Stellungnahme gegenüber <strong>der</strong> Nachbarkommune abzugeben:<br />
In o.g. Sitzung fasste <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef folgenden Beschluss:<br />
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Kreisellösung an <strong>der</strong> Kreuzung Hauptstraße, Im<br />
Kettelfeld, Rheinblickstraße in Rheinbreitbach zu forcieren, ohne die Anbindung über den<br />
Drieschweg an das Rolandsecker Kreuz aufzugeben. Ein För<strong>der</strong>antrag für das Jahr 2008<br />
zur Anbindung über den Drieschweg ist nicht zu stellen“.<br />
Dieser Beschluss steht in Konflikt zu <strong>der</strong> im Jahr 2002 zwischen <strong>der</strong> Ortsgemeinde<br />
Rheinbreitbach, <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef und dem Kreis Neuwied bezüglich <strong>der</strong> Verbindungsstraße<br />
zwischen dem Drieschweg (Bad Honnef) und <strong>der</strong> Anschlussstelle Rolandse-
cker Weg (Rheinbreitbach) geschlossenen Vereinbarung. In dieser haben sich die Vertragspartner<br />
einhellig dazu verpflichtet, die Maßnahme zielstrebig zum Abschluss zu bringen.<br />
Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Stadt Bad Honnef die städtischen Verkehrsflüsse<br />
eigentlich auf dem eigenen Gebiet in das überörtliche Verkehrssystem einbringen<br />
muss. Die Stadt hat allerdings in <strong>der</strong> Vergangenheit sich bietende Chancen nicht<br />
ergriffen, so hat sie es beispielsweise versäumt, im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung des Brückenbauwerkes<br />
Rolandsecker Weg eine Anbindung vorzunehmen. Da <strong>der</strong> Stadt in <strong>der</strong> heutigen<br />
Situation kaum mehr eine „eigene“ Anbindung an die B42 möglich ist, hat ihr die Ortsgemeinde<br />
Rheinbreitbach im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vereinbarung zur<br />
Drieschweganbindung über Rheinbreitbacher Grund einen Anschluss an das überörtliche<br />
Verkehrsnetz ermöglicht.<br />
Da bereits im Vorfeld <strong>der</strong> seinerzeitigen Verständigung <strong>der</strong> Kommunen auf die<br />
Drieschweglösung eine umfangreiche Alternativenprüfung erfolgte ist es für die Ortsgemeinde<br />
aus verschiedenen Gründen nicht verständlich, warum seitens <strong>der</strong> Stadt Bad<br />
Honnef nun erneut eine Alternativendiskussion angestoßen wurde und wie man zu dem<br />
Ergebnis kommen konnte, dass die nun zu forcieren vorgesehene „Kettelfeldlösung“ eine<br />
für die Stadt günstiger und schneller zu realisierende Alternative o<strong>der</strong> sogar Interimslösung<br />
darstelle. Die Ortsgemeinde konnte die Stadt Bad Honnef zwar nicht daran hin<strong>der</strong>n,<br />
diese Alternativendiskussion zu führen und nahm die entsprechenden Hinweise darauf<br />
insofern zur Kenntnis. Auch auf <strong>der</strong> <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> vorgelegten Unterlagen ist die Ortsgemeinde<br />
weiterhin nicht von einer Alternative zu <strong>der</strong> Drieschweglösung zu überzeugen. Sie<br />
hält an dieser Verbindung fest und besteht auf <strong>der</strong>en vertragsgemäß zielstrebiger Umsetzung<br />
Schließlich ist es so, dass das seitens <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef mit <strong>der</strong> Straßenplanung beauftragte<br />
Büro im Erläuterungsbericht zum Ausbauentwurf für den Rheinbreitbacher Abschnitt,<br />
<strong>der</strong> noch Mitte 2006 zur För<strong>der</strong>antragstellung eingereicht wurde, die Notwendigkeit<br />
und Zweckmäßigkeit <strong>der</strong> Maßnahme attestiert. Der Erläuterungsbericht kommt zu dem<br />
Schluss, dass „sowohl die Verbindungsstraßen zur B42 als auch die Anschlusspunkte<br />
selbst keine Leistungsreserven mehr aufweisen, die Lösung nur mit zusätzlichen Anschlüssen<br />
an die B42 erreichbar ist. Die einzige kurz- bis mittelfristige zusätzliche Anschlussmöglichkeit<br />
besteht über das Rolandsecker Kreuz auf dem Gebiet <strong>der</strong> Nachbargemeinde<br />
Rheinland-Pfalz.“<br />
Dies stellt aus Sicht <strong>der</strong> Ortsgemeinde eine nachdrückliche Begründung <strong>der</strong> Notwendigkeit<br />
und Unabweisbarkeit dieser Maßnahme dar.<br />
Zu den beiden in Rede stehenden Varianten „Drieschweglösung“ und „Kettelfeldlösung“<br />
möchten wir mit Blick auf die Beschlussvorlage für die <strong>Ratssitzung</strong> in Bad Honnef am<br />
14.12.2006 sowie die Machbarkeitsstudie auf folgendes hinweisen:<br />
Drieschweglösung<br />
Wie bereits in dem Schreiben <strong>vom</strong> 18.11.2006 dargelegt, ist diesseits die in <strong>der</strong> Beschlussvorlage<br />
von Bad Honnef vorgenommene Kostendarstellung insgesamt, und damit<br />
auch bez. <strong>der</strong> Drieschweglösung nicht nachvollziehbar.<br />
Die Baukosten wurden noch im Sommer 2006 in <strong>der</strong> seitens <strong>der</strong> Verwaltungsmitarbeiter<br />
<strong>der</strong> Stadt Bad Honnef angefertigten Begründung zum Rheinbreitbacher Bebauungsplan
mit ca. 421.000,-€ angegeben, zu den Grun<strong>der</strong>werbskosten konnten zu diesem Zeitpunkt<br />
seitens <strong>der</strong> Stadt laut dieser Begründung noch keine Aussagen getroffen werden.<br />
In den För<strong>der</strong>antragsunterlagen, die in Zusammenarbeit insbeson<strong>der</strong>e zwischen <strong>der</strong><br />
Stadtverwaltung sowie dem von dort beauftragten Büro erstellt wurden, ist noch von insgesamt<br />
ca. 555.000,- € Gesamtkosten (Bau und Grun<strong>der</strong>werb) die Rede. Da nach hiesiger<br />
Kenntnis nur intensivere Kontakte mit einem Rheinbreitbacher Grundeigentümer, wenn<br />
auch größerer Flächen, bestehen erstaunt es schon, wie in <strong>der</strong> Vorlage von einer Kostensteigerung<br />
bez. des Grun<strong>der</strong>werbs in Rheinbreitbach von über 250% ausgegangen wird.<br />
Nach den uns vorliegenden Unterlagen gehen wir bez. des Rheinbreitbacher Straßenabschnittes<br />
davon aus, dass aufgrund <strong>der</strong> relativ aktuellen dem För<strong>der</strong>bescheid zugrunde<br />
liegenden Kostenschätzungen für die Stadt Bad Honnef je nach dem, ob die unter Vorbehalt<br />
als zuwendungsfähig anerkannten Kosten zum Tragen kommen o<strong>der</strong> nicht, ein Betrag<br />
zwischen ca. 231.000,-€ und 288.000,-€ zur Finanzierung verbleibt:<br />
Die Kosten für die Bad Honnefer Seite sind uns aufgrund <strong>der</strong> Darlegungen aus <strong>der</strong> Vorlage<br />
nicht transparent, insbeson<strong>der</strong>e die Höhe des Grun<strong>der</strong>werbskostenansatzes und einer<br />
diesbezüglich fehlenden Aussage zur För<strong>der</strong>fähigkeit (auf Rheinland-Pfälzischer Seite<br />
60%).<br />
Sofern die Maßnahme mit dem nötigen Nachdruck verfolgt würde, ggf. auch unter Zuhilfenahme<br />
von Enteignungsverfahren, könnte sie aufgrund bestehenden Baurechtes nach<br />
diesseitiger Auffassung entsprechend dem För<strong>der</strong>bescheid im Jahre 2008 begonnen werden.<br />
Kettelfeldanbindung<br />
Die in <strong>der</strong> Machbarkeitsstudie und folglich auch <strong>der</strong> Vorlage zugrunde gelegten Daten sind<br />
nach Rheinbreitbacher Auffassung nicht vollständig.<br />
Kreisverkehre<br />
• Hier stellt sich die Frage, warum für diese Lösung Kreisverkehre nur mit einem<br />
Durchmesser von 31m geplant werden, im Gegensatz zu den 35m, die bei <strong>der</strong><br />
Drieschweglösung als erfor<strong>der</strong>lich erachtet werden (Technik und Kosten)<br />
• Warum wurde hier bei <strong>der</strong> Kostenberechnung <strong>der</strong> Kreisverkehr Drieschweg/ Linzer<br />
Straße, <strong>der</strong> nach hiesiger Auffassung für beide Lösungen relevant ist, nicht mit einbezogen?<br />
Die Kosten hierfür belaufen sich laut <strong>der</strong>selben Vorlage auf ca. 200.000,-<br />
€ (Kosten)<br />
Linzer Straße<br />
• Die Kosten für die verkehrsgerechte Herstellung entsprechend den eigenen Vorgaben<br />
für die Rheinbreitbacher Hauptstraße sind in <strong>der</strong> Kostenaufstellung nicht dargestellt.<br />
Diese belaufen sich laut <strong>der</strong> Machbarkeitsstudie auf ca. 285.000,-€ (Kosten).<br />
Hauptstraße<br />
• Unabhängig davon, dass <strong>der</strong> zugrunde gelegte Querschnitt bez. <strong>der</strong> Geh-Radweg-<br />
Breite von 2,0m als durchgängig ausreichend scheint (am Rolandsecker Weg 2,5m<br />
zuzügl. 0,5m Abstandsstreifen) und damit doch Grun<strong>der</strong>werb erfor<strong>der</strong>lich würde,<br />
verkennen die Berechnungen, dass die Hauptstraße insbeson<strong>der</strong>e zur längerfristigen<br />
Abwicklung von steigenden Verkehrsmengen insgesamt ausbaubedürftig ist.<br />
Somit muss <strong>der</strong> Kostenansatz zwangsläufig nicht nur auf die Anlage eines in <strong>der</strong>
Regel 3,0m breiten Geh-Radweges betrachten, son<strong>der</strong>n eine Gesamtausbaumaßnahme<br />
incl. eines Gehweges auf <strong>der</strong> gegenüber liegenden Seite, Straßenbau mit<br />
Unterbau, Beleuchtung, etc. (Kosten und Technik).<br />
Kettelfeld<br />
• Hier wurde nur die Straßenverbreiterung zulasten des Trenngrünstreifens in die Berechnung<br />
eingestellt. Zumal aufgrund <strong>der</strong> zunehmenden Verkehrsbelastung ist es<br />
für die Ortsgemeinde nicht denkbar, dass hier in <strong>der</strong> sich in gutem Zustand präsentierenden<br />
Straßenoberfläche eine Ansatznaht entsteht. Hier wäre ein Ansatz für das<br />
Abfräsen, Verbringen und Neuauftragen <strong>der</strong> Deckschicht in die Kostenberechnung<br />
einzustellen (Kosten)<br />
Rolandsecker Weg<br />
• Hier gilt das zur Straßenoberfläche (Ansatznaht) des Kettelfeldes gesagte gleich<br />
lautend (Kosten)<br />
• Durch die Maßnahme würde in eine bereits geför<strong>der</strong>te und erst vor nicht einmal 5<br />
Jahren hergestellte Maßnahme (Ausbau <strong>der</strong> K23) eingegriffen, zu <strong>der</strong> zudem das<br />
Einverständnis des Baulastträgers Kreis Neuwied vorliegen müsste.<br />
Allg. Zeitfaktor und Kosten<br />
• Zumindest für die beiden Kreisverkehre, wenn nicht auch für Teile <strong>der</strong> Straßenstrecke<br />
ist eine Bauleitplanung erfor<strong>der</strong>lich. Unabhängig davon, dass die Ortsgemeinde<br />
hierzu nicht bereit ist, wäre hier ein Zeitfaktor von mindestens einem Jahr in Ansatz<br />
zu bringen.<br />
• Da nach Einschätzung <strong>der</strong> Ortsgemeinde im Minimum 2 Grundeigentümer nicht zu<br />
einer Flächenabgabe bereit sein werden, würde auch hier ein entsprechen<strong>der</strong> Zeitfaktor<br />
zu berücksichtigen sein.<br />
• Weiterhin sind bei <strong>der</strong> Kostengegenüberstellung nicht die bereits für die<br />
Drieschweglösung verausgabten Kosten i.H.v. ca. 400.000,-€, die zumindest zum<br />
Teil bei <strong>der</strong> Kettelfeldlösung hinfällig wären, berücksichtigt.<br />
• Auch ist nicht klar, welche Konsequenzen die weitere Alternativendiskussion auf die<br />
För<strong>der</strong>ung auf rheinland-pfälzischer Seite haben wird, diese wird jedenfalls offenbar<br />
bereits jetzt aufmerksam verfolgt. Ob eine Alternativlösung zumindest seitens<br />
Rheinland-Pfalz geför<strong>der</strong>t würde, zumal das GVFG nach unseren Informationen<br />
zumindest zurückgefahren, wenn nicht abgeschafft werden soll, ist ebenfalls unsicher<br />
Unabhängig davon, dass die Ortsgemeinde wie dargelegt an <strong>der</strong> „Drieschweglösung“ festhält,<br />
ergibt sich aus dieser Darstellung, dass die in <strong>der</strong> Beschlussvorlage wie<strong>der</strong>gegebenen<br />
Daten sowohl hinsichtlich <strong>der</strong> technischen Erfor<strong>der</strong>nisse, <strong>der</strong> Kosten sowie des Zeitfaktors<br />
nicht vollständig sind und daher ein wirklicher Vergleich <strong>der</strong> beiden Varianten nicht<br />
möglich ist. Für die Ortsgemeinde zeichnet sich jedoch auch so ab, dass die Kettelfeldlösung<br />
mindestens so kostenträchtig und sicher zeitaufwändiger ist, als die vereinbarte<br />
Drieschweglösung. Für die Ortsgemeinde ist insbeson<strong>der</strong>e vor dem Hintergrund <strong>der</strong> seitens<br />
Bad Honnef ins Feld geführten Haushaltssituation auch die Argumentation einer Interimslösung<br />
– selbst auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vorlage dargestellten und nicht ausreichenden<br />
900.000,- € Eigenanteil <strong>der</strong> Stadt - nicht nachvollziehbar.<br />
Abschließend ist festzuhalten, dass mit Blick auf die weitere Zunahme <strong>der</strong> bereits seit Jahren<br />
nicht tragbaren Verkehrsbelastung zukünftige Planungen <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef seitens<br />
<strong>der</strong> Ortsgemeinde kritisch verfolgt werden. Dies gilt sowohl für „Bad Honnef-Süd“, wo
sich Bad Honnef verpflichtet hat, die Erschließung bis zur Herstellung <strong>der</strong><br />
Drieschweganbindung zurück zu stellen, o<strong>der</strong> auch für sonstige Planungen und Vorhaben,<br />
aufgrund <strong>der</strong>er eine Zunahme des Fremdverkehrs für Rheinbreitbach zu befürchten ist.<br />
An<strong>der</strong>erseits bietet die Ortsgemeinde Rheinbreitbach <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef ausdrücklich<br />
ihre Unterstützung z.B. durch Argumentationshilfen bei den nordrheinwestfälischen För<strong>der</strong>mittelgebern<br />
und Aufsichtsbehörden an, um die grenzübergreifende Dimension, die<br />
Notwendigkeit und Unabweisbarkeit <strong>der</strong> Maßnahme Drieschweglösung zu bezeugen.<br />
c) Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beauftragt die Verwaltung, die oben abgegebene<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zuzuleiten.<br />
Beschluss-Nr.: 396/04-09<br />
Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beauftragt die Verwaltung, die oben abgegebene<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zuzuleiten.<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
15 2 2<br />
Zu TOP 5: Grundstücksangelegenheiten<br />
Planungsanfrage für Grundstücke östlich <strong>der</strong> Hauptstraße gegenüber<br />
dem Planungsgebiet „SO Am Honnefer Graben“<br />
Ende des Jahres 2006 trat ein Ingenieur auf die Verwaltung zu mit <strong>der</strong> Frage, ob seitens<br />
<strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach eine bauliche Entwicklung für die östlich <strong>der</strong> Hauptstraße<br />
unmittelbar vor dem Honnefer Graben gelegenen Grundstücke des Herrn Mahroum<br />
denkbar seien, da eine Investorengruppe daran Interesse bekundet hätte.<br />
Am 11.01.2007 fand ein Gespräch zwischen <strong>der</strong> Ortsbürgermeisterin, <strong>der</strong> Bauverwaltung,<br />
dem Abwasserwerk und den an einer Planung Interessierten statt. Hierbei handelt es sich<br />
um den Grundstückseigentümer, ein Ingenieurbüro und 2 Vertretern <strong>der</strong> HTO Objekt- und<br />
Baubetreuung Projektentwicklung GmbH. Ausweislich eigener Angaben handelt es sich<br />
bei <strong>der</strong> GmbH um einen bundesweit tätigen Projektentwickler mit räumlichen Schwerpunkt<br />
in Süddeutschland sowie im Bereich Einzelhandel und Gewerbe sowie größerem Wohnungsbau.<br />
Die Planungsinteressenten haben nach eigenen Auskünften noch keine Kontakte zu potentiellen<br />
Nutzern aufgenommen und wollten vor weiteren Aktivitäten die Haltung <strong>der</strong> planenden<br />
Gemeinden zu einer baulichen Entwicklung in diesem Bereich erfragen. Die Investoren<br />
äußerten sich hinsichtlich des Flächenumfanges <strong>der</strong> baulichen Nutzung sowie hinsichtlich<br />
<strong>der</strong>en Ausrichtung weitgehend offen und unkonkret, wobei sie aber eine Nutzung<br />
durch autonahe Service-Dienstleistungen (Werkstatt, Waschstraße, etc.) als interessant<br />
nannten.<br />
Verwaltungsseitig wurde den Planungsinteressenten die <strong>der</strong>zeitige Sach- und Rechtslage<br />
erläutert. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche/ teilw. landespflegerisch<br />
als Streuobst spezifiziert dargestellt. Somit wäre für die bauliche Nutzbarmachung<br />
<strong>der</strong> geltende Flächennutzungsplan zu än<strong>der</strong>n. Es wurde auf die allgemein<br />
schwierige Situation bez. Ausgleichsflächen hingewiesen und die Auffassung <strong>der</strong> Verwaltung,<br />
dass seitens <strong>der</strong> Ortsgemeinde keine weitere Bauleitplanung befürwortet wird, wenn<br />
nicht zuvor eine ausreichende und geeignete Fläche für den naturschutzrechtlichen Ausgleich<br />
zur Verfügung steht.
Bereits aufgrund übergeordneter Vorgaben und den Erfahrungen mit <strong>der</strong> gegenüber liegenden<br />
Fläche wurde verwaltungsseitig eine Nutzung für Einzelhandel als aussichtslos<br />
erachtet.<br />
Allgemein wurden die weiteren Rahmenbedingungen und Restriktionen dargestellt, die im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Entscheidung über eine bauliche Nutzbarmachung grundsätzlich<br />
in die Erwägungen <strong>der</strong> Ortsgemeinde eingestellt werden müssen:<br />
Hier ist die unzureichende Erschließungssituation (Straße und Abwasser) an <strong>der</strong> Hauptstraße<br />
zu nennen.<br />
Weiterhin die zwangsläufig inhaltliche und zeitliche Verknüpfung mit dem laufenden Planprojekt<br />
auf <strong>der</strong> gegenüber liegenden Straßenseite. Durch eine beiden Bebauungen gerecht<br />
werdende Erschließungsplanung ergäben sich vor dem Hintergrund <strong>der</strong> ohnehin<br />
schwierigen Planung des Son<strong>der</strong>gebietes weitere Schwierigkeiten sowohl technischer<br />
(welche Knotenpunktgestaltung? welche Dimensionierungen auch für die Abwasserbeseitigung)<br />
als auch vertragsrechtlicher (wer übernimmt die Kosten zu welchen Anteilen?) und<br />
schließlich auch zeitlicher Art (weitere Verzögerungen <strong>der</strong> Erschließung auch zulasten des<br />
SO).<br />
Hinzu kommt die <strong>der</strong>zeitig schwierige Gesamtsituation mit <strong>der</strong> Nachbarkommune bezüglich<br />
<strong>der</strong> Anbindung Bad Honnef-Süd.<br />
Vor allem handelt es sich bei <strong>der</strong> Fläche zwischen dem Honnefer Graben und <strong>der</strong> Hauptstraße,<br />
Auf dem Sand und <strong>der</strong> Rheinblickstraße um eine große Zusammenhängende Fläche,<br />
wo nach Auffassung <strong>der</strong> Verwaltung im Vorfeld einer jeglichen Bebauung eine Gesamtkonzeption<br />
erarbeitet werden müsste, die Aussagen über Baubereiche, Freihalteflächen,<br />
Erschließungsachsen (hier ist nur noch eine Zufahrtsmöglichkeit über die Rheinblickstraße<br />
sowie die über die Hauptstraße gegeben) treffen müsste. Bei jeglicher kleinräumiger<br />
und kurzfristiger Betrachtung besteht die Gefahr <strong>der</strong> Schaffung von Zwangspunkten<br />
und Riegelwirkungen, die eine nachhaltige Betrachtung <strong>der</strong> Fläche erschweren<br />
bzw. manche Optionen ggf. auch ungewollt für die Zukunft ausschließen.<br />
Beschluss-Nr.: 397/04-09<br />
Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach steht einer baulichen Entwicklung des Bereiches östlich<br />
<strong>der</strong> Hauptstraße und südlich des Honnefer Grabens unter den gegebenen Rahmenbedingungen<br />
mindestens mittelfristig unabhängig von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung ablehnend<br />
gegenüber.<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
Zu TOP 6: Forstwirtschaftsplan 2007<br />
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Revierförster Herrn Hennig ergibt sich für die<br />
Forstwirtschaft des Jahres 2007 folgende Situation:<br />
Durch die in 2006 erfolgte Umstellung des bisherigen Forstwirtschaftsjahres (<strong>vom</strong> 01.10. –<br />
30.09.) auf das reguläre Haushaltsjahr, haben sich sowohl im Bereich Holzeinschlag als<br />
auch im Ausgabensektor bereits erhebliche Verschiebungen ergeben. Von Seiten <strong>der</strong><br />
Forstverwaltung ist es daher zurzeit sehr schwierig, genaue Angaben zu machen, welche<br />
Aufwendungen für das Jahr 2007 anzusetzen sind. Hinzukommt, dass das Forstamt<br />
Dierdorf zum 1.1.2007 auf das doppische Buchungssystem umgestellt hat und dadurch ein<br />
Forstwirtschaftsplan in <strong>der</strong> bisherigen Form nicht mehr erstellt werden kann.<br />
Um eine Grundlage für die Forstwirtschaft des Jahres 2007 zu schaffen, wurde von Herrn<br />
Hennig vorgeschlagen, die Einnahmen und Ausgaben 2006 auch für 2007 zugrunde zu<br />
legen. Aus diesem Grunde wurden bei <strong>der</strong> Aufstellung des Doppelhaushaltes 2007/2008
<strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach die Beträge des Jahres 2006 entsprechend übernommen<br />
und stehen im Rahmen <strong>der</strong> Haushaltsplanberatung zur Beschlussfassung an. Ein<br />
geson<strong>der</strong>ter Forstwirtschaftsplan wird daher nicht mehr vorgelegt.<br />
Es ist jedoch erfor<strong>der</strong>lich, dem Forstamt eine Ermächtigungsgrundlage zu geben, damit im<br />
Rahmen <strong>der</strong> im Haushaltsplan veranschlagten Beträge entsprechende Verträge abgeschlossen<br />
werden können.<br />
Beschluss-Nr.: 398/04-09<br />
Das Forstamt wird ermächtigt, im Rahmen <strong>der</strong> im Haushaltsplan 2007/2008 <strong>der</strong> Ortsgemeinde<br />
Rheinbreitbach für den Forstbereich veranschlagten Einnahmen und Ausgaben<br />
die notwendigen Unternehmerverträge abzuschließen sowie die für den Forstbetrieb erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Geräte und Materialien zu beschaffen.<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
Zu TOP 7: Haushaltsplan <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach für das Haushaltsjahr<br />
2007<br />
Die Vorsitzende erläutert neben <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Haushaltssituation den Haushaltsplan <strong>der</strong><br />
Ortsgemeinde Rheinbreitbach.<br />
Beschluss-Nr.: 399/04-09<br />
Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt den Haushaltsplan <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach für<br />
das Jahr 2007.<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
17 2<br />
Zu TOP 8: Straßenbeleuchtung – Abschluss eines Wartungsvertrages<br />
Aufgrund <strong>der</strong> den Ortsgemeinden und <strong>der</strong> Stadt obliegenden Verkehrssicherungspflicht<br />
besteht eine Beleuchtungspflicht für den öffentlichen Bereich. Hierzu zählt nicht nur die<br />
Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen, son<strong>der</strong>n vor allem auch die turnusmäßige<br />
Wartung und Kontrolle <strong>der</strong> Beleuchtung. Dabei ist das regelmäßige Auswechseln <strong>der</strong><br />
Leuchtmittel sowie die Reinigung <strong>der</strong> Wannen und Gläser notwendig und eine technische<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Beleuchtungsanlagen erfor<strong>der</strong>lich. Hierfür hat sich <strong>der</strong> Zeitraum von drei<br />
Jahren als sinnvoll erwiesen.<br />
Da die Ortsgemeinde Rheinbreitbach keinen Wartungsvertrag abgeschlossen hat, erfolgt<br />
keine regelmäßige Überprüfung <strong>der</strong> Straßenbeleuchtung. In den an<strong>der</strong>en Ortsgemeinden<br />
und <strong>der</strong> Stadt Unkel werden im Rahmen eines Wartungsvertrages u. a. nachstehende Lieferungen<br />
und Leistungen im Turnus von drei Jahren durchgeführt:<br />
- Auswechslung <strong>der</strong> Lampen und Starter<br />
- Säubern <strong>der</strong> Leuchtengehäuse und Reinigung <strong>der</strong> Wannen und Gläser
- Überprüfung auf einwandfreien elektrischen und mechanischen Zustand <strong>der</strong><br />
Leuchten<br />
- optische Überprüfung <strong>der</strong> Halteeinrichtungen und Überspannungen in ihrer Gesamtheit,<br />
einschließlich Wandösen und elektrischen Zuleitungen wie Übergangskästen,<br />
Wandarme, etc.) sowie des Mauerwerks im Bereich <strong>der</strong> Wandhaken<br />
In Rheinbreitbach konnten in den Jahren 2000-2002 nur ca. 20% <strong>der</strong> Leuchten im Rahmen<br />
<strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel straßenweise gereinigt werden. In den<br />
Jahren danach erfolgte aufgrund fehlen<strong>der</strong> Haushaltsmittel eine Reinigung nur bei wenigen<br />
einzelnen Leuchten. Auch eine Überprüfung konnte nur im Einzelfall in Verbindung mit<br />
einer Störungsbeseitigung bei weniger als <strong>der</strong> Hälfte des Bestandes in einem Zeitraum<br />
von drei Jahren durchgeführt werden.<br />
Die Gläser und Wannen sind teilweise <strong>der</strong>art verschmutzt, dass eine ausreichende Ausleuchtung<br />
nicht mehr gegeben ist. Auch im Hinblick auf die Strombezugskosten ist dies<br />
nicht wirtschaftlich.<br />
Im Schadensfall, <strong>der</strong> auf eine unzureichende Ausleuchtung zurückzuführen ist, haftet die<br />
Ortsgemeinde.<br />
Eine regelmäßige Überprüfung <strong>der</strong> Straßenbeleuchtung ist unbedingt erfor<strong>der</strong>lich und sollte<br />
über eine Wartung in einem Turnus von drei Jahren erfolgen.<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Mittel in Höhe von 10.300,00 € sind vorsorglich im Haushalt 2007 und<br />
Folgejahre bei <strong>der</strong> Hh.-Stelle 6700.00.5100 eingeplant.<br />
Beschluss-Nr.: 400/04-09<br />
Der Ortsgemein<strong>der</strong>at Rheinbreitbach beschließt den Abschluss eines Wartungsvertrages<br />
für die Straßenbeleuchtung mit <strong>der</strong> Süwag Energie AG, Neuwied.<br />
Die Kosten belaufen sich auf 1,64 € brutto pro Leuchte. Der Turnus für die Wartung be<br />
trägt drei Jahre. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise (Leuchtenanzahl x drei Monate x<br />
1,64 €). Die Mittel in Höhe von 10.300,00 € werden im Haushalt 2007 und Folgejahre zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
14 5<br />
Zu TOP 9: Mitteilungen und Anfragen<br />
1) Die Vorsitzende teilt mit, dass <strong>der</strong> Betriebsübernahmevertrag für den katholischen<br />
Kin<strong>der</strong>garten unterzeichnet wurde.<br />
2) Die Vorsitzende informiert über ein am 14.12.06 geführtes Gespräch zur Verbesserung<br />
des öffentlichen Personennahverkehrs in Rheinbreitbach.<br />
Themen: Mehrtaktung <strong>der</strong> Buslinie 565, Verlängerung <strong>der</strong> Buslinie 566, Einsatz eines<br />
Anruf-Sammel-Taxis<br />
Ein entsprechen<strong>der</strong> schriftlicher Vermerk wird nachträglich noch von <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />
in die Fraktionen gereicht.
3) Die Vorsitzende informiert über einen Sturmschaden am Dach <strong>der</strong> Hans-Dahmen-<br />
Halle.<br />
4) Die Vorsitzende verabschiedet Ratsmitglied Westig-Keune aus dem Ortsgemein<strong>der</strong>at.<br />
5) Ratsmitglied Treffert fragt an, ob mittlerweile Gespräche mit <strong>der</strong> Firma Coppeneur<br />
über eine mögliche Erweiterung geführt wurden. Die Vorsitzende bejaht dies.<br />
6) Ratsmitglied Dr. Sich fragt an, warum im Wochenkurier kein Jahresplan <strong>der</strong> Ortsgemeinde<br />
Rheinbreitbach veröffentlicht wurde. Die Vorsitzende sagt eine Überprüfung<br />
zu. Ratsmitglied Fe<strong>der</strong>hen führt hierzu an, dass eine Veranstaltungsliste für<br />
die Ortsgemeinde Rheinbreitbach in Bearbeitung ist.<br />
7) Ratsmitglied Schlüter bittet um einen Bericht des Jugendpflegers in einer <strong>der</strong><br />
nächsten <strong>Ratssitzung</strong>en.<br />
8) Ratsmitglied Fe<strong>der</strong>hen bittet darum sich zwecks Abstimmung Müllabfuhr Innerort<br />
erneut mit <strong>der</strong> Kreisverwaltung Neuwied in Verbindung zu setzen. Es wurde beobachtet<br />
wie Müllfahrzeuge morgens zur Zeit des Schulbeginns rückwärts die Burgstraße<br />
befahren haben.<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
Die Vorsitzende schließt die Sitzung um 21.37 Uhr.<br />
Die Vorsitzende Der Schriftführer