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Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles

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<strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach die Beträge des Jahres 2006 entsprechend übernommen<br />

und stehen im Rahmen <strong>der</strong> Haushaltsplanberatung zur Beschlussfassung an. Ein<br />

geson<strong>der</strong>ter Forstwirtschaftsplan wird daher nicht mehr vorgelegt.<br />

Es ist jedoch erfor<strong>der</strong>lich, dem Forstamt eine Ermächtigungsgrundlage zu geben, damit im<br />

Rahmen <strong>der</strong> im Haushaltsplan veranschlagten Beträge entsprechende Verträge abgeschlossen<br />

werden können.<br />

Beschluss-Nr.: 398/04-09<br />

Das Forstamt wird ermächtigt, im Rahmen <strong>der</strong> im Haushaltsplan 2007/2008 <strong>der</strong> Ortsgemeinde<br />

Rheinbreitbach für den Forstbereich veranschlagten Einnahmen und Ausgaben<br />

die notwendigen Unternehmerverträge abzuschließen sowie die für den Forstbetrieb erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Geräte und Materialien zu beschaffen.<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

Zu TOP 7: Haushaltsplan <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach für das Haushaltsjahr<br />

2007<br />

Die Vorsitzende erläutert neben <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Haushaltssituation den Haushaltsplan <strong>der</strong><br />

Ortsgemeinde Rheinbreitbach.<br />

Beschluss-Nr.: 399/04-09<br />

Der Ortsgemein<strong>der</strong>at beschließt den Haushaltsplan <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach für<br />

das Jahr 2007.<br />

� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />

ja nein<br />

17 2<br />

Zu TOP 8: Straßenbeleuchtung – Abschluss eines Wartungsvertrages<br />

Aufgrund <strong>der</strong> den Ortsgemeinden und <strong>der</strong> Stadt obliegenden Verkehrssicherungspflicht<br />

besteht eine Beleuchtungspflicht für den öffentlichen Bereich. Hierzu zählt nicht nur die<br />

Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen, son<strong>der</strong>n vor allem auch die turnusmäßige<br />

Wartung und Kontrolle <strong>der</strong> Beleuchtung. Dabei ist das regelmäßige Auswechseln <strong>der</strong><br />

Leuchtmittel sowie die Reinigung <strong>der</strong> Wannen und Gläser notwendig und eine technische<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Beleuchtungsanlagen erfor<strong>der</strong>lich. Hierfür hat sich <strong>der</strong> Zeitraum von drei<br />

Jahren als sinnvoll erwiesen.<br />

Da die Ortsgemeinde Rheinbreitbach keinen Wartungsvertrag abgeschlossen hat, erfolgt<br />

keine regelmäßige Überprüfung <strong>der</strong> Straßenbeleuchtung. In den an<strong>der</strong>en Ortsgemeinden<br />

und <strong>der</strong> Stadt Unkel werden im Rahmen eines Wartungsvertrages u. a. nachstehende Lieferungen<br />

und Leistungen im Turnus von drei Jahren durchgeführt:<br />

- Auswechslung <strong>der</strong> Lampen und Starter<br />

- Säubern <strong>der</strong> Leuchtengehäuse und Reinigung <strong>der</strong> Wannen und Gläser

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