Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles
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Zu TOP 2: Informationen zum Zielabweichungsverfahren zum Son<strong>der</strong>gebiet<br />
„Am Honnefer Graben“ und Vorschläge bezüglich <strong>der</strong> weiteren<br />
Vorgehensweise<br />
a) Auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Landesinnenministerium erhielt die Verwaltung<br />
die Auskunft, dass nach weitgehendem Abschluss <strong>der</strong> Prüfung sich die Sortimente<br />
Lebensmitteldiscounter und Backshop als eher unproblematisch erwiesen hätten, jedoch<br />
für die Sortimente Schuhe und Oberbekleidung kein positiver Bescheid in Aussicht<br />
zu stellen sei.<br />
In den darauf folgenden Kontakten mit dem Planer und dem Vorhabenträger ergab sich,<br />
dass sowohl aus dem Bekleidungs- als auch Schuhsektor keine Anbieter mehr zur Verfügung<br />
stünden. Der Vorhabenträger ist grundsätzlich weiter an einer zeitnahen Umsetzung<br />
des Projektes interessiert, sogar an einer Stufenweisen Umsetzung (zunächst die unproblematischen<br />
Vorhaben, im zweiten Schritt (Alternativsortimente). Er beantragte zunächst<br />
mündlich als Alternativsortimente einen Schlecker-Markt und einen T€DI-Markt. Eine kurzfristig<br />
eingereichte Kurzbegutachtung durch den <strong>vom</strong> Vorhabenträger beauftragten Gutachter<br />
kommt zu dem Schluss, dass beide Sortimente raumordnerisch verträglich seien.<br />
Der Vorschlag Schlecker steht im Wi<strong>der</strong>spruch zu dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan wie auch zu dem abgeschlossenen städtebaulichem Vertrag,<br />
wo festgehalten ist, dass in dem Gebiet nur Sortimente untergebracht werden dürfen,<br />
die in <strong>der</strong> Ortslage nicht o<strong>der</strong> nur in untergeordneter Form angeboten werden. Das im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Zielabweichung erstellte Gutachten kommt zudem zu dem Schluss,<br />
dass <strong>der</strong> „nicht standortprägende Drogeriemarkt in <strong>der</strong> Ortsmitte von Rheinbreitbach größere<br />
Umsatzverluste hinzunehmen haben dürfte, so dass eine Existenzgefährdung in einem<br />
Falle nicht auszuschließen ist.“ Auch ergab das Telefongespräch <strong>der</strong> Verwaltung mit<br />
dem Ministerium, dass dort ein Drogeriemarkt aufgrund des Gefährdungspotentials für den<br />
Innerortstandort von Rheinbreitbach aller Voraussicht nach ebenfalls nicht mitgetragen<br />
würde.<br />
Der T€DI-Markt bietet ein gemischtes Sortiment im untersten Preissegment. Hier stellt sich<br />
die Frage, ob Rheinbreitbach bei einem Neubauvorhaben bereits mit einer Nutzung einverstanden<br />
ist, die häufig als Verwertungs- bzw. Restnutzung auftritt. Sollte die Ortsgemeinde<br />
<strong>der</strong>artige Nutzungen (z.B. auch sog. 1-€-Shops) ausschließen wollen, kann die<br />
Ortsgemeinde im Beschlussvorschlag 2 neben <strong>der</strong> positiven Nennung von ihren städtebaulichen<br />
Vorstellungen entsprechenden Beispielsortimenten auch eine Aussage darüber<br />
treffen, dass sie keine Zustimmung zu <strong>der</strong>artigen Nutzungen gibt.<br />
In dem beiliegenden, heute eingegangenen Antragsschreiben des Vorhabenträgers, in<br />
dem dieser um Abtrennung <strong>der</strong> Sortimente Discounter und Backshop bittet, ersucht er neben<br />
den beiden o.g. Sortimenten weiterhin um Zustimmung zu folgenden Sortimenten<br />
bzw. Dienstleistungen, mit jeweils einer Obergrenze von 100qm Verkaufsfläche<br />
1. Blumen, Floristikbedarf, Gartenartikel,<br />
2. Lotto-Annahmestelle,<br />
3. Fotobedarf und Zubehör mit angeschlossenen Dienstleistungen,<br />
4. Zeitungen, Zeitschriften, Periodika, inkl. Schreibwaren und Bürobedarf und<br />
5. Restaurant/Imbiss.<br />
Sollte die Ortsgemeinde mit dem grundsätzlichen Vorgehen einverstanden sein, wird zunächst<br />
eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> vertraglichen Grundlage erfor<strong>der</strong>lich, die bislang noch keine<br />
Regelung zu dem aufgetretenen Fall im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens vorsieht.