04.01.2013 Aufrufe

Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles

Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles

Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zu TOP 2: Informationen zum Zielabweichungsverfahren zum Son<strong>der</strong>gebiet<br />

„Am Honnefer Graben“ und Vorschläge bezüglich <strong>der</strong> weiteren<br />

Vorgehensweise<br />

a) Auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Landesinnenministerium erhielt die Verwaltung<br />

die Auskunft, dass nach weitgehendem Abschluss <strong>der</strong> Prüfung sich die Sortimente<br />

Lebensmitteldiscounter und Backshop als eher unproblematisch erwiesen hätten, jedoch<br />

für die Sortimente Schuhe und Oberbekleidung kein positiver Bescheid in Aussicht<br />

zu stellen sei.<br />

In den darauf folgenden Kontakten mit dem Planer und dem Vorhabenträger ergab sich,<br />

dass sowohl aus dem Bekleidungs- als auch Schuhsektor keine Anbieter mehr zur Verfügung<br />

stünden. Der Vorhabenträger ist grundsätzlich weiter an einer zeitnahen Umsetzung<br />

des Projektes interessiert, sogar an einer Stufenweisen Umsetzung (zunächst die unproblematischen<br />

Vorhaben, im zweiten Schritt (Alternativsortimente). Er beantragte zunächst<br />

mündlich als Alternativsortimente einen Schlecker-Markt und einen T€DI-Markt. Eine kurzfristig<br />

eingereichte Kurzbegutachtung durch den <strong>vom</strong> Vorhabenträger beauftragten Gutachter<br />

kommt zu dem Schluss, dass beide Sortimente raumordnerisch verträglich seien.<br />

Der Vorschlag Schlecker steht im Wi<strong>der</strong>spruch zu dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan wie auch zu dem abgeschlossenen städtebaulichem Vertrag,<br />

wo festgehalten ist, dass in dem Gebiet nur Sortimente untergebracht werden dürfen,<br />

die in <strong>der</strong> Ortslage nicht o<strong>der</strong> nur in untergeordneter Form angeboten werden. Das im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Zielabweichung erstellte Gutachten kommt zudem zu dem Schluss,<br />

dass <strong>der</strong> „nicht standortprägende Drogeriemarkt in <strong>der</strong> Ortsmitte von Rheinbreitbach größere<br />

Umsatzverluste hinzunehmen haben dürfte, so dass eine Existenzgefährdung in einem<br />

Falle nicht auszuschließen ist.“ Auch ergab das Telefongespräch <strong>der</strong> Verwaltung mit<br />

dem Ministerium, dass dort ein Drogeriemarkt aufgrund des Gefährdungspotentials für den<br />

Innerortstandort von Rheinbreitbach aller Voraussicht nach ebenfalls nicht mitgetragen<br />

würde.<br />

Der T€DI-Markt bietet ein gemischtes Sortiment im untersten Preissegment. Hier stellt sich<br />

die Frage, ob Rheinbreitbach bei einem Neubauvorhaben bereits mit einer Nutzung einverstanden<br />

ist, die häufig als Verwertungs- bzw. Restnutzung auftritt. Sollte die Ortsgemeinde<br />

<strong>der</strong>artige Nutzungen (z.B. auch sog. 1-€-Shops) ausschließen wollen, kann die<br />

Ortsgemeinde im Beschlussvorschlag 2 neben <strong>der</strong> positiven Nennung von ihren städtebaulichen<br />

Vorstellungen entsprechenden Beispielsortimenten auch eine Aussage darüber<br />

treffen, dass sie keine Zustimmung zu <strong>der</strong>artigen Nutzungen gibt.<br />

In dem beiliegenden, heute eingegangenen Antragsschreiben des Vorhabenträgers, in<br />

dem dieser um Abtrennung <strong>der</strong> Sortimente Discounter und Backshop bittet, ersucht er neben<br />

den beiden o.g. Sortimenten weiterhin um Zustimmung zu folgenden Sortimenten<br />

bzw. Dienstleistungen, mit jeweils einer Obergrenze von 100qm Verkaufsfläche<br />

1. Blumen, Floristikbedarf, Gartenartikel,<br />

2. Lotto-Annahmestelle,<br />

3. Fotobedarf und Zubehör mit angeschlossenen Dienstleistungen,<br />

4. Zeitungen, Zeitschriften, Periodika, inkl. Schreibwaren und Bürobedarf und<br />

5. Restaurant/Imbiss.<br />

Sollte die Ortsgemeinde mit dem grundsätzlichen Vorgehen einverstanden sein, wird zunächst<br />

eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> vertraglichen Grundlage erfor<strong>der</strong>lich, die bislang noch keine<br />

Regelung zu dem aufgetretenen Fall im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens vorsieht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!