Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles
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ne negativen Auswirkungen auf die Bad Honnefer Innenstadt ausgehen. Dies unter<br />
<strong>der</strong> Prämisse dass „nach den Planungen <strong>der</strong> Elektrofachmarkt verkleinert und <strong>der</strong><br />
Bekleidungsfachmarkt auf <strong>der</strong> hierdurch gewonnenen Teilfläche angesiedelt werden<br />
soll. Der Umfang des zentrenrelevanten Sortiments würde im Realisierungsfall somit<br />
nicht erhöht, son<strong>der</strong>n nur die Sortimentsstruktur verän<strong>der</strong>t.“<br />
Bei <strong>der</strong> nun anstehenden Planung ist aber gerade diese Prämisse nicht erfüllt, die<br />
max. 600qm in diesem Sortimentsbereich kämen hinzu.<br />
6. S. 64ff – Im Rahmen des Nutzungskonzeptes, <strong>der</strong> Definition und Festlegung <strong>der</strong><br />
zentrenrelevanten Konzepte spezifisch für Bad Honnef sowie Planungsempfehlungen<br />
am Ende des Gutachtens wird hier mehrfach darauf eingegangen, dass Einzelhandelsbetriebe<br />
u.a. ausdrücklich mit den Sortimenten Nahrungs- und Genussmitteln,<br />
Gesundheits- und Körperpflegeartikeln und Textilien generell im Gewerbegebiet<br />
Süd ausgeschlossen werden sollten. Es wird <strong>der</strong> Stadt grundsätzlich empfohlen,<br />
„Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für<br />
den Verkauf an letzte Verbraucher in Gewerbegebieten durch geeignete Bebauungspläne<br />
auszuschließen“.<br />
Fazit:<br />
Die Aussage in <strong>der</strong> Begründung zur Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung eines „teilweisen“ Basierens<br />
auf dem Einzelhandelskonzept ist seitens <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach nicht nachvollziehbar.<br />
Für die Ortsgemeinde stellt es sich so dar, dass bis auf das Sortiment „Tiernahrung“, für<br />
das das Konzept für Bad Honnef keine Innenstadtrelevanz sowie auch Entwicklungspotentiale<br />
sieht, sowie ggf. den Vorbehalt des Nachweises einer Innenstadtverträglichkeit für die<br />
Kleinflächen bis 150qm Geschäftsfläche (wobei <strong>der</strong> Gutachter an<strong>der</strong>erseits den kompletten<br />
Ausschluss for<strong>der</strong>t s.o. Nr. 6), die geplante Bauleitplanung zum weitaus überwiegenden<br />
Teil nicht aus dem Einzelhandelskonzept hergeleitet werden kann bzw. sogar im Wi<strong>der</strong>spruch<br />
zu diesem steht. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie sich die Stadt Bad<br />
Honnef im Rahmen <strong>der</strong> Abwägung gem. § 1 Abs. (6) Nr. 11 BauGB auseinan<strong>der</strong> gesetzt<br />
hat.<br />
Im übrigen wird hier noch mal darauf hingewiesen, dass durch die städtische Planung<br />
Baurecht für mind. 3.100qm zusätzliche (denn die frei werdenden dm-Flächen stehen weiterhin<br />
zur Verfügung) Geschäftsfläche (zuzügl. <strong>der</strong> weiteren kleinflächigen Betriebe) geschaffen<br />
wird, die von <strong>der</strong> Stadt insbes. bez. Zentrenrelevanz und Verkehrsverträglichkeit<br />
kritisierte Planung <strong>der</strong> Ortsgemeinde jedoch max. ca. 2.455 Gesamtgeschossfläche vorsieht.<br />
Verkehr:<br />
Wie bereits zuvor dargestellt, ist hier nicht erkennbar, warum für die Rheinbreitbacher Planung<br />
seitens <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef umfängliche verkehrliche Maßnahmen gewünscht<br />
werden, dieses Thema in <strong>der</strong> Entwurfsbegründung zur Bad Honnefer Planung aber gar<br />
nicht angesprochen ist. Das Unverständnis <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach zu diesem<br />
Thema ist nach <strong>der</strong> letzten Beschlussfassung <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zur sog.<br />
„Drieschweganbindung“ weiter gewachsen. Ohne auf die Einzelheiten an dieser Stelle einzugehen<br />
(dies bleibt einer geson<strong>der</strong>ten Stellungnahme vorbehalten, auf die aber im Rahmen<br />
dieser Ausführungen Bezug genommen wird), ist festzustellen, dass durch die Vereinbarung<br />
zur Drieschweglösung die Stadt Bad Honnef erklärt hat, dass die Straßenverbindung<br />
dem Zweck dient „die Ortsstraßen in Bad Honnef und Rheinbreitbach <strong>vom</strong> KFZ-<br />
Verkehr zu entlasten.<br />
Auch soll die Maßnahme zur Entlastung des Brückenbauwerks Honnefer Kreuz und an<strong>der</strong>er<br />
klassifizierter Straßen in Bad Honnef beitragen.“ Auch verpflichtete Bad Honnef sich,