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Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles

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ne negativen Auswirkungen auf die Bad Honnefer Innenstadt ausgehen. Dies unter<br />

<strong>der</strong> Prämisse dass „nach den Planungen <strong>der</strong> Elektrofachmarkt verkleinert und <strong>der</strong><br />

Bekleidungsfachmarkt auf <strong>der</strong> hierdurch gewonnenen Teilfläche angesiedelt werden<br />

soll. Der Umfang des zentrenrelevanten Sortiments würde im Realisierungsfall somit<br />

nicht erhöht, son<strong>der</strong>n nur die Sortimentsstruktur verän<strong>der</strong>t.“<br />

Bei <strong>der</strong> nun anstehenden Planung ist aber gerade diese Prämisse nicht erfüllt, die<br />

max. 600qm in diesem Sortimentsbereich kämen hinzu.<br />

6. S. 64ff – Im Rahmen des Nutzungskonzeptes, <strong>der</strong> Definition und Festlegung <strong>der</strong><br />

zentrenrelevanten Konzepte spezifisch für Bad Honnef sowie Planungsempfehlungen<br />

am Ende des Gutachtens wird hier mehrfach darauf eingegangen, dass Einzelhandelsbetriebe<br />

u.a. ausdrücklich mit den Sortimenten Nahrungs- und Genussmitteln,<br />

Gesundheits- und Körperpflegeartikeln und Textilien generell im Gewerbegebiet<br />

Süd ausgeschlossen werden sollten. Es wird <strong>der</strong> Stadt grundsätzlich empfohlen,<br />

„Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für<br />

den Verkauf an letzte Verbraucher in Gewerbegebieten durch geeignete Bebauungspläne<br />

auszuschließen“.<br />

Fazit:<br />

Die Aussage in <strong>der</strong> Begründung zur Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung eines „teilweisen“ Basierens<br />

auf dem Einzelhandelskonzept ist seitens <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach nicht nachvollziehbar.<br />

Für die Ortsgemeinde stellt es sich so dar, dass bis auf das Sortiment „Tiernahrung“, für<br />

das das Konzept für Bad Honnef keine Innenstadtrelevanz sowie auch Entwicklungspotentiale<br />

sieht, sowie ggf. den Vorbehalt des Nachweises einer Innenstadtverträglichkeit für die<br />

Kleinflächen bis 150qm Geschäftsfläche (wobei <strong>der</strong> Gutachter an<strong>der</strong>erseits den kompletten<br />

Ausschluss for<strong>der</strong>t s.o. Nr. 6), die geplante Bauleitplanung zum weitaus überwiegenden<br />

Teil nicht aus dem Einzelhandelskonzept hergeleitet werden kann bzw. sogar im Wi<strong>der</strong>spruch<br />

zu diesem steht. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie sich die Stadt Bad<br />

Honnef im Rahmen <strong>der</strong> Abwägung gem. § 1 Abs. (6) Nr. 11 BauGB auseinan<strong>der</strong> gesetzt<br />

hat.<br />

Im übrigen wird hier noch mal darauf hingewiesen, dass durch die städtische Planung<br />

Baurecht für mind. 3.100qm zusätzliche (denn die frei werdenden dm-Flächen stehen weiterhin<br />

zur Verfügung) Geschäftsfläche (zuzügl. <strong>der</strong> weiteren kleinflächigen Betriebe) geschaffen<br />

wird, die von <strong>der</strong> Stadt insbes. bez. Zentrenrelevanz und Verkehrsverträglichkeit<br />

kritisierte Planung <strong>der</strong> Ortsgemeinde jedoch max. ca. 2.455 Gesamtgeschossfläche vorsieht.<br />

Verkehr:<br />

Wie bereits zuvor dargestellt, ist hier nicht erkennbar, warum für die Rheinbreitbacher Planung<br />

seitens <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef umfängliche verkehrliche Maßnahmen gewünscht<br />

werden, dieses Thema in <strong>der</strong> Entwurfsbegründung zur Bad Honnefer Planung aber gar<br />

nicht angesprochen ist. Das Unverständnis <strong>der</strong> Ortsgemeinde Rheinbreitbach zu diesem<br />

Thema ist nach <strong>der</strong> letzten Beschlussfassung <strong>der</strong> Stadt Bad Honnef zur sog.<br />

„Drieschweganbindung“ weiter gewachsen. Ohne auf die Einzelheiten an dieser Stelle einzugehen<br />

(dies bleibt einer geson<strong>der</strong>ten Stellungnahme vorbehalten, auf die aber im Rahmen<br />

dieser Ausführungen Bezug genommen wird), ist festzustellen, dass durch die Vereinbarung<br />

zur Drieschweglösung die Stadt Bad Honnef erklärt hat, dass die Straßenverbindung<br />

dem Zweck dient „die Ortsstraßen in Bad Honnef und Rheinbreitbach <strong>vom</strong> KFZ-<br />

Verkehr zu entlasten.<br />

Auch soll die Maßnahme zur Entlastung des Brückenbauwerks Honnefer Kreuz und an<strong>der</strong>er<br />

klassifizierter Straßen in Bad Honnef beitragen.“ Auch verpflichtete Bad Honnef sich,

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