Niederschrift der Ratssitzung vom 29.01.2007 - Aktuelles
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Bereits aufgrund übergeordneter Vorgaben und den Erfahrungen mit <strong>der</strong> gegenüber liegenden<br />
Fläche wurde verwaltungsseitig eine Nutzung für Einzelhandel als aussichtslos<br />
erachtet.<br />
Allgemein wurden die weiteren Rahmenbedingungen und Restriktionen dargestellt, die im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Entscheidung über eine bauliche Nutzbarmachung grundsätzlich<br />
in die Erwägungen <strong>der</strong> Ortsgemeinde eingestellt werden müssen:<br />
Hier ist die unzureichende Erschließungssituation (Straße und Abwasser) an <strong>der</strong> Hauptstraße<br />
zu nennen.<br />
Weiterhin die zwangsläufig inhaltliche und zeitliche Verknüpfung mit dem laufenden Planprojekt<br />
auf <strong>der</strong> gegenüber liegenden Straßenseite. Durch eine beiden Bebauungen gerecht<br />
werdende Erschließungsplanung ergäben sich vor dem Hintergrund <strong>der</strong> ohnehin<br />
schwierigen Planung des Son<strong>der</strong>gebietes weitere Schwierigkeiten sowohl technischer<br />
(welche Knotenpunktgestaltung? welche Dimensionierungen auch für die Abwasserbeseitigung)<br />
als auch vertragsrechtlicher (wer übernimmt die Kosten zu welchen Anteilen?) und<br />
schließlich auch zeitlicher Art (weitere Verzögerungen <strong>der</strong> Erschließung auch zulasten des<br />
SO).<br />
Hinzu kommt die <strong>der</strong>zeitig schwierige Gesamtsituation mit <strong>der</strong> Nachbarkommune bezüglich<br />
<strong>der</strong> Anbindung Bad Honnef-Süd.<br />
Vor allem handelt es sich bei <strong>der</strong> Fläche zwischen dem Honnefer Graben und <strong>der</strong> Hauptstraße,<br />
Auf dem Sand und <strong>der</strong> Rheinblickstraße um eine große Zusammenhängende Fläche,<br />
wo nach Auffassung <strong>der</strong> Verwaltung im Vorfeld einer jeglichen Bebauung eine Gesamtkonzeption<br />
erarbeitet werden müsste, die Aussagen über Baubereiche, Freihalteflächen,<br />
Erschließungsachsen (hier ist nur noch eine Zufahrtsmöglichkeit über die Rheinblickstraße<br />
sowie die über die Hauptstraße gegeben) treffen müsste. Bei jeglicher kleinräumiger<br />
und kurzfristiger Betrachtung besteht die Gefahr <strong>der</strong> Schaffung von Zwangspunkten<br />
und Riegelwirkungen, die eine nachhaltige Betrachtung <strong>der</strong> Fläche erschweren<br />
bzw. manche Optionen ggf. auch ungewollt für die Zukunft ausschließen.<br />
Beschluss-Nr.: 397/04-09<br />
Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach steht einer baulichen Entwicklung des Bereiches östlich<br />
<strong>der</strong> Hauptstraße und südlich des Honnefer Grabens unter den gegebenen Rahmenbedingungen<br />
mindestens mittelfristig unabhängig von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung ablehnend<br />
gegenüber.<br />
� einstimmig � mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen<br />
ja nein<br />
Zu TOP 6: Forstwirtschaftsplan 2007<br />
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Revierförster Herrn Hennig ergibt sich für die<br />
Forstwirtschaft des Jahres 2007 folgende Situation:<br />
Durch die in 2006 erfolgte Umstellung des bisherigen Forstwirtschaftsjahres (<strong>vom</strong> 01.10. –<br />
30.09.) auf das reguläre Haushaltsjahr, haben sich sowohl im Bereich Holzeinschlag als<br />
auch im Ausgabensektor bereits erhebliche Verschiebungen ergeben. Von Seiten <strong>der</strong><br />
Forstverwaltung ist es daher zurzeit sehr schwierig, genaue Angaben zu machen, welche<br />
Aufwendungen für das Jahr 2007 anzusetzen sind. Hinzukommt, dass das Forstamt<br />
Dierdorf zum 1.1.2007 auf das doppische Buchungssystem umgestellt hat und dadurch ein<br />
Forstwirtschaftsplan in <strong>der</strong> bisherigen Form nicht mehr erstellt werden kann.<br />
Um eine Grundlage für die Forstwirtschaft des Jahres 2007 zu schaffen, wurde von Herrn<br />
Hennig vorgeschlagen, die Einnahmen und Ausgaben 2006 auch für 2007 zugrunde zu<br />
legen. Aus diesem Grunde wurden bei <strong>der</strong> Aufstellung des Doppelhaushaltes 2007/2008