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Diese werden beim Einzug ihrer Kinder mit einem gesondertenAnschreiben über das Beschwerdemanagement informiert. Fürdie Erwachsenen ist jedoch die Nutzung der Beschwerdebögennicht vorgesehen.Rheinische Gesellschaft –Ev. Jugendhof Martin Luther KingDer Evangelische Jugendhof Martin Luther King in Traben-Trarbachund die Erziehungshilfe Veldenz in Rheinland-Pfalz sindeine Einrichtung der Rheinischen Gesellschaft für Innere Missionund Hilfswerk GmbH. Die Einrichtung bietet verschiedene Leistungenim Bereich ambulanter, teilstationärer sowie stationärerHilfen zur Erziehung an. Der stationäre Bereich weist eine vorwiegendzentrale Angebotsstruktur auf.Im Evangelischen Jugendhof Martin Luther King ist die Beteiligungvon Kindern und Jugendlichen in verschiedenen formellenStrukturen verankert. Neben monatlich stattfindendenGruppenabenden in den Wohngruppen tagt ebenfalls einmal imMonat das Jugendparlament der Einrichtung. Dieses Gremiumbesteht aus den jährlich gewählten Gruppensprecherinnen und–sprechern der Wohngruppen und behandelt einrichtungsinterneThemen. Aus dem Jugendparlament wird der Sprecherrat mitdrei Vertreterinnen und Vertretern gewählt, der einmal im Jahran einer Tagung der Sprecherräte aller Jugendhilfeeinrichtungender Rheinischen Gesellschaft für Innere Mission und HilfswerkGmbH teilnimmt. Diese Sprecherratstagung wird von Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern aus der Trägerebene organisiert undgeleitet. Begleitet werden alle gruppenübergreifenden Beteiligungsgremienvon insgesamt vier Vertrauenserzieherinnen und-erziehern. Diese werden für einen Zeitraum von zwei Jahren vonallen Kindern und Jugendlichen der Einrichtung gewählt. Die genanntenBeteiligungsstrukturen sollen darüber hinaus als Gremienfür Hinweise, Anregungen und Beschwerden dienen.Im Zeitraum von 2002-2010 wurde auf Trägerebene unter Beteiligungder Leitungen und Qualitätsentwicklungsbeauftragten derEinrichtungen ein Grundrechtekatalog entwickelt und eingeführt.Bei der Erarbeitung wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitersowie Kinder und Jugendliche beteiligt. Jedes Grundrecht wurdezur Bearbeitung in die Einrichtungen gegeben und nach Rücklaufin Arbeitsgruppen ausgearbeitet. In dem Grundrechtekatalogsind die Rechte der Kinder und Jugendlichen in den Jugendhilfeeinrichtungender Rheinischen Gesellschaft für Innere Missionund Hilfswerk GmbH festgeschrieben. Darin sind u.a. das Rechtauf Ideen, Anregungen und Beschwerden, der Hinweis auf dasBeschwerdeverfahren sowie das Recht auf Information über diezuständigen Ansprechpersonen und Abläufe formuliert.In regelmäßigen Abständen werden die Kinder und Jugendlichendes Evangelischen Jugendhofes Martin Luther King mittels Fragebögenzu von den Sprecherräten gewählten Themen wie Beteiligungoder Umsetzung der Rechte in der Einrichtung befragt. DieAuswertung wird für jede Gruppe sowie die Gesamteinrichtungdurch das Jugendparlament und die Vertrauenserzieherinnenund -erzieher vorgenommen. Eine Rückmeldung erfolgt in denWohngruppen sowie Sprecherratstagungen des Trägers. Gegebenenfallssollen Maßnahmen abgeleitet werden.Im Jahr 2004 wurde im Rahmen eines Fachtages für Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter zum Thema „Umgang mit Gewalt undMissbrauch“ auf Trägerebene die Broschüre “Ein sicherer Ort“entwickelt. Diese enthält Checklisten für Leitungen, Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter sowie Kinder und Jugendliche zur Überprüfungder Bedingungen in den Einrichtungen.Für die Jugendhilfeeinrichtungen der Rheinischen Gesellschaftfür Innere Mission und Hilfswerk GmbH gilt ein für alle verbindlichesAnregungs- und Beschwerdemanagement. Das Verfahrenwurde auf Trägerebene in einer Qualitätssteuerungsgruppe entwickeltund regelt die Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten undAbläufe bezüglich der Beschwerdebearbeitung. Darin werdenAdressatinnen und Adressaten als Kundinnen und Kunden undderen Zufriedenheit sowie Anregungen und Beschwerden als Bestandteilder Qualitätsentwicklung verstanden. Als Adressatinnenund Adressaten des Beschwerdeverfahrens gelten die betreutenKinder und Jugendlichen, ihre Eltern, Angehörigen und Erziehungsberechtigten,die Jugendämter sowie sonstige Parteien wieNachbarn und Mitarbeitende.32

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