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Grundsätzlich werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitersowie die Mitglieder der Sprecherräte als Ansprechpersonen fürBeschwerden benannt. Anregungen und Beschwerden könnenmündlich, schriftlich, telefonisch oder per Email geäußert werden.Für die Beschwerdebearbeitung selbst sind die Sprecherräte, diegewählten Vertrauenserzieherinnen und -erzieher, die Fachbereichsleitungenund die Einrichtungsleitung sowie der Qualitätsentwicklungsbeauftragtezuständig. Diese füllen einen Erfassungsbogenmit Angaben zur/zum Beschwerdeführenden, demInhalt der Beschwerde sowie zu Lösungsvorschlägen aus und sorgenfür die Bearbeitung der Beschwerde, ggf. unter HinzuziehungDritter. Nach Beendigung der Beschwerdebearbeitung werdender Verlauf und die Ergebnisse der Beschwerde sowie die erreichteZufriedenheit der/des Beschwerdeführenden dokumentiert.Innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde solleine Rückmeldung an die/den Beschwerdeführende/n erfolgen.Das vollständig ausgefüllte Formblatt wird an den Qualitätsentwicklungsbeauftragenweitergeleitet und von diesem auswertet.Dabei stehen neben der quantitativen Erfassung der Beschwerdenmögliche Fehler bei der Beschwerdebearbeitung sowie dieBeurteilung der gefundenen Lösungen im Mittelpunkt. Die Auswertungder Beschwerden wird auf Leitungsebene diskutiert undbearbeitet.Neben diesen einrichtungsinternen Strukturen werden auch derTräger, die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. sowie dieJugendämter und das Landesjugendamt als externe Ansprechpersonenmit entsprechenden Kontaktdaten in den Verfahrensregelungenzum Anregungen- und Beschwerdemanagement sowie aufden Informationsmaterialien benannt.Durch Informationsbriefe werden die Kinder und Jugendlichenauf ihre Möglichkeit zu Anregungen und Beschwerden hingewiesen.Darin sind die für die Beschwerdebearbeitung verantwortlichenPersonen benannt. Darüber hinaus sollen Kinder undJugendliche bei Einzug durch die Gruppenmitarbeiterinnen und–mitarbeiter informiert werden.Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten im Einstellungsgesprächmit der Einrichtungsleitung den Grundrechtekatalogsowie Informationen über das Beschwerdeverfahren. Alle Prozessesind verbindlich in einem Qualitätshandbuch beschrieben, dassden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich ist.SOS-Kinderdorf SachsenDas SOS-Kinderdorf Sachsen in Zwickau ist eine Einrichtung desdeutschen SOS-Kinderdorf e.V. und bietet ambulante, teilstationäreund stationäre Hilfen zur Erziehung an. Die Einrichtungweist eine vorwiegend zentrale Angebotsstruktur auf.Die SOS-Kinderdörfer verfolgen seit Jahren das Ziel, bundesweiteStandards zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in denSOS-Kinderdörfern zu entwickeln. Hierzu wurde im Rahmeneiner vereinsinternen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnenund Vertretern der Geschäftsstelle sowie Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern aus den Einrichtungen, im Zeitraum von 2005bis 2006 ein Leitbild “Beteiligung“ ausgearbeitet und im Rahmenvon Auftaktveranstaltungen vorgestellt. Darüber hinaus wurdeein Begrüßungsflyer “Willkommen“ mit Informationen zu denGrundrechten sowie eine Broschüre “Deine Rechte für Kinder undJugendliche in den stationären Angeboten des SOS-Kinderdorfese.V.“ entwickelt. Beteiligungsmentorinnen und -mentoren in denEinrichtungen sollten den Prozess der Entwicklung und Umsetzungvon Beteiligungsstrukturen begleiten und unterstützen.Im Jahr 2010 fand eine vereinsinterne Kinderkonferenz um dasThema Beteiligung und Kinderrechte statt, zu der delegierte Kinderund Jugendliche sowie pädagogische Fachkräfte aus allendeutschen Kinderdörfern eingeladen waren.Auf der Grundlage der vereinsinternen Entwicklungsprozesseentstand auch die Konzeption Beteiligung von Kindern, Jugendlichenund jungen Erwachsenen im SOS-Kinderdorf Sachsen. Darinsind die Ziele, Verfahrenswege, Verantwortlichkeiten sowieBeteiligungsstrukturen der Einrichtung formell verankert. Wöchentlichfinden in den Wohngruppen Hausrunden statt, einmalim Monat tagt der Dorfrat. Dieser existiert seit 1997 und wurdeals Pendant zur Schaffung eines Betriebsrates für Mitarbeiterin-33

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