1 Niederschrift - Gemeinde Weeze
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5<br />
Beteiligungsverfahren<br />
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Die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Wilma Hartjes, übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt die<br />
Leitung der Sitzung.<br />
Ratsmitglied Frau Naus verweist auf ihre Erklärung aus dem Jahre 2003 und bekräftigt sie nochmals.<br />
Anlagen Sowohl ihre Erklärung als auch die Stellungnahme der SPD-Fraktion sind dieser <strong>Niederschrift</strong> als<br />
Anlage beigefügt.<br />
Ratsmitglied Veelemann erläutert die Position der CDU-Fraktion.<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> beschließt<br />
1. die vorliegende 25. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) für die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Weeze</strong>. die Teilforschreibung ist als Entwurf in das Beteiligungsverfahren gemäß den §§ 3.1,<br />
3.2 und 4.2 BauGB einzubringen.<br />
2. Der sich aus dem Verfahren ergebende Flächenpool ist auf ca. 240 ha zu begrenzen.<br />
3. Sofern sich aus dem Verfahren keine weiteren Flächenbegrenzungen ergeben, wird die<br />
Verwaltung beauftragt, zu prüfen, folgende Teilflächen in folgender Reihenfolge auf ihre<br />
Ausweisung als Konzentrationsfläche zu überprüfen mit dem Ziel, diese gegebenenfalls aus<br />
dem Gesamtpool herauszunehmen: Höster Feld (GEP-Fläche), Hüdderath (Richtung<br />
Kervenheimer Straße), Spanische Ley und Kalbeck (Niers- und Niederungsnaher Bereich).<br />
4. Im Hinblick auf die Nachfolgenutzung der Abgrabungsflächen beauftragt der Rat die<br />
Verwaltung, die vorgeschlagenen Nachfolgenutzungen nochmals zu überarbeiten und diese<br />
Überarbeitungen in den anstehenden Vertragsverhandlungen bereits zu berücksichtigen.<br />
Beschluss: 13 Ja-Stimmen<br />
7 Nein-Stimmen<br />
6/6 Bebauungsplan <strong>Weeze</strong> Nr. 29 – Reitsportanlage am Vorselaerer Weg –<br />
Vorstellung der Planung<br />
Ausschließungsgründe nach § 31 GO NRW<br />
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./.<br />
Beteiligungsverfahren<br />
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Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weeze</strong> beschließt, den vorgestellten Vorentwurf in die Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu<br />
geben.<br />
Beschluss: einstimmig.<br />
7/1 Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten;<br />
hier: Mitgliederversammlung des Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bundes NRW<br />
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Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> bestimmt Ratsmitglied Gerhard Koenen als weiteren Delegierten für<br />
die Mitgliederversammlung des Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bundes NRW und Ratsmitglied Rudolf<br />
Hörster zu seinem Stellvertreter.<br />
Beschluss: einstimmig.