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PDF download - FORTUNA Wohnungsunternehmen eG

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Strom, den Sie in Ihrer Wohnung verbrauchen. Diesenbeziehen Sie direkt von Ihrem Stromlieferanten. Er istdaher nicht Teil der Betriebskosten.Die Betriebskosten sind jedoch nicht Teil der kalkuliertenMiete, wie sie sich aus dem Berliner Mietspiegel ergibt.Diese wird immer ohne Betriebskosten berechnet. Umdie Betriebskosten zu refinanzieren, werden sie daheraufgrund einer in jedem abgeschlossenen Mietvertragenthaltenen Vereinbarung auf die Wohnungsmieter umgelegt.Dies ist im Gesetz so vorgesehen und entsprichtder in Berlin üblichen Praxis. Neben der Miete zahlenSie darauf monatliche Vorauszahlungen. Einmal jährlichwerden dann in der Abrechnung die angefallenen Betriebskostenden Vorauszahlungen gegenüber gestellt.Ergibt sich aus dieser Abrechnung, dass Sie mehr vorausbezahlthaben als die tatsächlichen Kosten, die aufIhre Wohnung entfallen, dann zahlt Ihnen <strong>FORTUNA</strong>diese Überzahlung zurück bzw. verrechnet sie mit dernächsten Miete. Im umgekehrten Fall müssen Sie eineNachzahlung an die <strong>FORTUNA</strong> leisten.Am Ende werden die Betriebskosten daher von Ihnengetragen. Die Betriebskosten der Leerwohnungen trägtdie <strong>FORTUNA</strong>, so als wäre sie die Mieterin dieser Leerwohnungen.2.3 DIE BETRIEBSKOSTENVEREINBARUNGIn jedem Mietvertrag zwischen einem Mieter und der<strong>FORTUNA</strong> wird vereinbart, dass der Mieter neben derMiete auch die Betriebskosten trägt. Zusätzlich wirdvereinbart, dass der Mieter auf die Betriebskosten monatlicheVorauszahlungen leistet und dass darüber einmaljährlich abgerechnet wird. Darauf haben Sie aucheinen gesetzlichen Anspruch.In der Betriebskostenvereinbarung teilen wir Ihnen mit,welche Betriebskosten anfallen. Dazu beziehen wir unsauf die zugrundeliegende gesetzliche Regelung, die Betriebskostenverordnung,kurz BetrKV. In der BetrKV hatder Gesetzgeber im Einzelnen die 17 Betriebskostenartenaufgeführt, die auf die Wohnungsmieter umgelegtwerden dürfen.2.4 DIE BETRIEBSKOSTENVORAUSZAHLUNGENAuf die Betriebskosten leisten Sie monatliche Vorauszahlungen.Auch dies wird im Mietvertrag vereinbart. DieHöhe dieser Vorauszahlungen wird von uns nach bestemWissen und Gewissen kalkuliert, damit Sie bei derAbrechnung keine hohen Nachzahlungen zu erwartenhaben. Da ein großer Teil der Betriebskosten vom individuellenVerbrauch der Mieter abhängt, lassen sichNachzahlungen nicht immer vermeiden. Seitens derGenossenschaft werden die Betriebskostenvorauszahlungenbei der Vermietung anhand der Durchschnittswertealler Mieter des Hauses kalkuliert.Nach jeder Abrechnung werden die künftigen Betriebskostenvorauszahlungenentsprechend den gesetzlichenVorschriften anhand des Abrechnungsergebnisses undder zu erwartenden Kostenentwicklung angepasst.Wenn Sie den Eindruck haben, Ihre Vorauszahlungensind zu gering oder zu hoch, beispielsweise aufgrunddes Einzuges oder des Auszuges eines Mitbewohners,sprechen Sie mit uns. In begründeten Fällen können dieVorauszahlungen auch innerhalb des Jahres jederzeitdurch eine Vereinbarung geändert werden.Die Höhe der geleisteten Vorauszahlungen beeinflusstganz erheblich das Ergebnis Ihrer Betriebskostenabrechnung.Bei gleichen Wohnungen und gleichen Verbräuchenkönnen daher je nach Höhe der geleistetenVorauszahlungen unterschiedliche Abrechnungssaldenherauskommen. Wenn Sie Ihre Wohnung mit eineranderen vergleichen wollen, müssen Sie daher immerdie Höhe der Kosten vergleichen, nicht die Abrechnungssalden.3. DIE BETRIEBSKOSTEN-ABRECHNUNGEinmal jährlich bekommen Sie von ihrer Genossenschafteine Betriebskostenabrechnung. Darin wird über die imLaufe eines Jahres angefallenen Betriebskosten für IhreWohnung abgerechnet und den Kosten die von Ihnengeleisteten Vorauszahlungen gegenüber gestellt. Ergibtsich aus dieser Abrechnung, dass Sie mehr vorausbezahlthaben als die tatsächlichen Kosten, die auf IhreWohnung entfallen, dann zahlt Ihnen die <strong>FORTUNA</strong>diese Überzahlung zurück bzw. verrechnet sie mit dernächsten Miete. Im umgekehrten Fall müssen Sie eineNachzahlung an die <strong>FORTUNA</strong> leisten.Die Anforderungen an die Betriebskostenabrechnungsind in den vergangenen Jahren ständig gewachsen.Gerade die formalen Anforderungen an sie sind fürNichtjuristen kaum noch nachvollziehbar. Dabei ist dieBetriebskostenabrechnung vom Grundsatz her etwasganz einfaches, nämlich eine geordnete Zusammenstellungder Einnahmen und Ausgaben. Sie muss einigeMindestangaben enthalten, und zwar:eine Zusammenstellung der Gesamtkosten des Objektes;in der Regel das Gebäude, in dem Sie wohnendie Angabe des Verteilungsmaßstabesdie Berechnung des Kostenanteils des einzel. Nutzerssowie die Ermittlung des Saldos durch Abzug der gleistetenVorauszahlungen von den ermittelten Kosten.Betriebskostenbroschüre | <strong>FORTUNA</strong>5

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