Ausgabe • Januar/Februar 2011 - Holzkirchen
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01-02/<strong>2011</strong> Holzkirchner Gemeindeblatt<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129<br />
(Teil 2) für das Gebiet „Haidfeld“;<br />
<strong>•</strong> öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Um die planungsrechtliche Grundlage für die<br />
Entwicklung eines neuen Schulstandortes<br />
(vormals Grundschule mit Sporthalle und<br />
Sportanlagen) am nördlichen Ortsrand von<br />
<strong>Holzkirchen</strong> zu schaffen, hat der Marktgemeinderat<br />
in seiner Sitzung am 29.07.2008<br />
beschlossen, für das eingangs genannte Gebiet<br />
ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 129 (Teil 2) einzuleiten.<br />
Nachdem sich die Schulentwicklungsplanung<br />
geändert hat, wurde das Bebauungsplanverfahren<br />
vom Marktgemeinderat zunächst<br />
eingestellt (Beschluss vom 30.07.2009) und<br />
später auf der Grundlage einer geänderten<br />
Planung wieder aufgenommen. In einem erweiterten<br />
Plangebiet soll nun die planungsrechtliche<br />
Grundlage für die Errichtung eines<br />
Gymnasiums und einer Fachoberschule mit<br />
Sporthalle und Freisportanlagen geschaffen<br />
werden.<br />
Der vom Architekturbüro Eberhard von Angerer,<br />
München ausgearbeitete Entwurf des<br />
Bebauungsplanes i.d.F. vom 26.10.2010 mit<br />
Begründung, der Umweltbericht, die umweltbezogenen<br />
und sonstigen Stellungnahmen<br />
sowie das Ergebnis der Prüfung des Marktgemeinderates<br />
zu diesen Stellungnahmen liegen<br />
in der Zeit vom 02.12.2010 bis 03.01.<strong>2011</strong><br />
in den Amtsräumen des Bauamtes (Rathaus,<br />
2. Stock) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist<br />
können Stellungnahmen abgegeben<br />
werden. Nicht fristgemäß abgegebene<br />
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />
nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
informationen<br />
(VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle<br />
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können.<br />
Als wesentliche umweltbezogene Stellungnahme<br />
liegen Stellungnahmen der unteren<br />
Immissionsschutz- und der Naturschutzbehörde<br />
sowie eine schalltechnische Untersuchung<br />
des Ing.-Büros Greiner vor, die mit<br />
ausliegen. Ferner sind folgende Arten umweltbezogener<br />
Informationen beim Bauamt<br />
verfügbar und können eingesehen werden:<br />
Umweltbezogene Informationen zu den Aus-<br />
wirkungen auf Boden, Klima/Lufthygiene,<br />
Wasser, Naturhaushalt, Landschaftsbild,<br />
Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie zur<br />
naturschutzfachlichen Bewertung (Eingriffs-<br />
und Ausgleichsregelung) in der Begründung<br />
mit Umweltbericht.<br />
Auszug aus der Planzeichnung des<br />
Bebauungsplanes1