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Ausgabe • Januar/Februar 2011 - Holzkirchen

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01-02/<strong>2011</strong> Holzkirchner Gemeindeblatt<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129<br />

(Teil 2) für das Gebiet „Haidfeld“;<br />

<strong>•</strong> öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Um die planungsrechtliche Grundlage für die<br />

Entwicklung eines neuen Schulstandortes<br />

(vormals Grundschule mit Sporthalle und<br />

Sportanlagen) am nördlichen Ortsrand von<br />

<strong>Holzkirchen</strong> zu schaffen, hat der Marktgemeinderat<br />

in seiner Sitzung am 29.07.2008<br />

beschlossen, für das eingangs genannte Gebiet<br />

ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 129 (Teil 2) einzuleiten.<br />

Nachdem sich die Schulentwicklungsplanung<br />

geändert hat, wurde das Bebauungsplanverfahren<br />

vom Marktgemeinderat zunächst<br />

eingestellt (Beschluss vom 30.07.2009) und<br />

später auf der Grundlage einer geänderten<br />

Planung wieder aufgenommen. In einem erweiterten<br />

Plangebiet soll nun die planungsrechtliche<br />

Grundlage für die Errichtung eines<br />

Gymnasiums und einer Fachoberschule mit<br />

Sporthalle und Freisportanlagen geschaffen<br />

werden.<br />

Der vom Architekturbüro Eberhard von Angerer,<br />

München ausgearbeitete Entwurf des<br />

Bebauungsplanes i.d.F. vom 26.10.2010 mit<br />

Begründung, der Umweltbericht, die umweltbezogenen<br />

und sonstigen Stellungnahmen<br />

sowie das Ergebnis der Prüfung des Marktgemeinderates<br />

zu diesen Stellungnahmen liegen<br />

in der Zeit vom 02.12.2010 bis 03.01.<strong>2011</strong><br />

in den Amtsräumen des Bauamtes (Rathaus,<br />

2. Stock) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist<br />

können Stellungnahmen abgegeben<br />

werden. Nicht fristgemäß abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />

nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

informationen<br />

(VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle<br />

unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Als wesentliche umweltbezogene Stellungnahme<br />

liegen Stellungnahmen der unteren<br />

Immissionsschutz- und der Naturschutzbehörde<br />

sowie eine schalltechnische Untersuchung<br />

des Ing.-Büros Greiner vor, die mit<br />

ausliegen. Ferner sind folgende Arten umweltbezogener<br />

Informationen beim Bauamt<br />

verfügbar und können eingesehen werden:<br />

Umweltbezogene Informationen zu den Aus-<br />

wirkungen auf Boden, Klima/Lufthygiene,<br />

Wasser, Naturhaushalt, Landschaftsbild,<br />

Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie zur<br />

naturschutzfachlichen Bewertung (Eingriffs-<br />

und Ausgleichsregelung) in der Begründung<br />

mit Umweltbericht.<br />

Auszug aus der Planzeichnung des<br />

Bebauungsplanes1

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