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Ausgabe • Januar/Februar 2011 - Holzkirchen

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12<br />

01-02/<strong>2011</strong> Holzkirchner Gemeindeblatt<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

8. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 12 für das Gebiet „Am<br />

Olivberg“:<br />

<strong>•</strong> Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses<br />

(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)<br />

<strong>•</strong> öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs.<br />

2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />

am 26.10.2010 beschlossen, für das eingangs<br />

genannte Gebiet ein Verfahren zur vereinfachten<br />

Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten<br />

(Ziel und Zweck der Planung: Mit der<br />

Änderung soll im gesamten Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes die Anwendung der<br />

Baunutzungsverordnung – BauNVO – 1990<br />

festgelegt werden).<br />

Der vom Markt <strong>Holzkirchen</strong> – Bauamt/Verwaltung<br />

– ausgearbeitete Änderungsbebauungsplan<br />

in der Fassung vom 26.10.2010 mit<br />

Begründung liegt in der Zeit vom 01.12.2010<br />

bis 03.01.<strong>2011</strong> in den Amtsräumen des Bauamtes<br />

(Rathaus, 2. Stock) öffentlich aus.<br />

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen<br />

abgegeben werden. Nicht fristgemäß<br />

abgegebene Stellungnahmen können<br />

bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />

nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle<br />

unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

informationen<br />

Hinweis:<br />

Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten<br />

Verfahren durchgeführt. Von einer<br />

Umweltprüfung wird deshalb abgesehen.<br />

Umweltbezogene Informationen stehen zu<br />

dieser Bebauungsplanänderung nicht zur<br />

Verfügung.<br />

0Teilbereich<br />

BauNVO 1990<br />

Geltungsbereich<br />

Bebauungsplan Nr. 12<br />

(BauNVO 1977)

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