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Ausgabe • April 2010 - Holzkirchen

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04/<strong>2010</strong> Holzkirchner Gemeindeblatt<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

11. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 20A für ein Gebiet an der<br />

Raiffeisenstraße (hier: Flst. 447/7 – Raiffeisenstraße<br />

6):<br />

<strong>•</strong> Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses<br />

(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)<br />

<strong>•</strong> öffentliche Auslegung gemäß § 13<br />

Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der Bauausschuss der Marktgemeinde hat<br />

am 11.02.<strong>2010</strong> beschlossen, für das eingangs<br />

genannte Gebiet ein Verfahren zur vereinfachten<br />

Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten<br />

(Ziel und Zweck der Planung: Mit der Bebauungsplanänderung<br />

sollen die Zulässig-<br />

keitsvoraussetzungen für die Errichtung einer<br />

Remise als Überdachung für eine Tiefgaragenabfahrt<br />

und zur Lagerung von Rohrleitungen<br />

geschaffen werden).<br />

Der vom Markt <strong>Holzkirchen</strong> – Bauamt/Verwaltung<br />

– ausgearbeitete Änderungsbebauungsplan<br />

in der Fassung vom 11.02.<strong>2010</strong> mit<br />

Begründung liegt in der Zeit vom 15.03.<strong>2010</strong><br />

bis 15.04.<strong>2010</strong> in den Amtsräumen des Bauamtes<br />

(Rathaus, 2. Stock) öffentlich aus.<br />

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen<br />

abgegeben werden. Nicht frist-<br />

Lothar Fischer<br />

Rechtsanwalt<br />

<strong>•</strong> Allgemeines Zivilrecht<br />

<strong>•</strong> Verkehrsrecht<br />

<strong>•</strong> Mietrecht<br />

<strong>•</strong> Strafrecht<br />

Münchner Straße 3<br />

Telefon 08024/47 67 36<br />

83607 <strong>Holzkirchen</strong><br />

Telefax 08024/47 67 37<br />

e-mail: ra.lothar.fischer@t-online.de<br />

informationen<br />

gemäß abgegebene Stellungnahmen können<br />

bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />

nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Vw-<br />

GO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig<br />

ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Hinweis:<br />

Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten<br />

Verfahren durchgeführt. Von einer<br />

Umweltprüfung wird deshalb abgesehen.<br />

Umweltbezogene Informationen stehen zu<br />

dieser Bebauungsplanänderung nicht zur<br />

Verfügung.<br />

Fl.Nr. 447/7 -<br />

Geltungsbereich<br />

der 11. Änderung<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Nr. 20A

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