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RBW-Aktuell - Mai 2003 - Rinderunion Baden-Württemberg e.V.

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spricht Bände und erinnert an eine<br />

bekannte Tageszeitung.<br />

Haben wir und unsere Landwirte es<br />

nötig, dass wir uns mit solchen Meldungen<br />

auseinandersetzen müssen, nur<br />

damit die Auflage dieses Magazins<br />

gehalten oder noch gesteigert werden<br />

kann? Mit dieser Meldung wird gezielt<br />

versucht, Unsicherheit in unsere<br />

Mitgliedsbetriebe zu tragen und die<br />

Organisation in einem negativen Licht<br />

erscheinen zu lassen, um sie letztendlich<br />

zu schädigen.<br />

Zum Thema „Fremdsperma: Wie hoch<br />

darf der Aufschlag sein?“, ist von unserer<br />

Seite zu bemerken, dass es zwar gut<br />

und recht ist, Bezug auf das deutsche<br />

Tierzuchtgesetz zu nehmen, hier aber<br />

leider in der Praxis eine andere Sprache<br />

gesprochen wird. Wie kann eine Besamungsorganisation<br />

den Samenverkaufspreis<br />

in der gleichen Höhe festsetzen,<br />

wie wenn der Betrieb den<br />

Samen direkt beziehen würde, wenn<br />

die Besamungsstation in Grub den<br />

Direktbeziehern das Sperma billiger<br />

anbietet, als der beziehenden Organisation,<br />

die in großen Mengen Samen<br />

ordert. Die Überlegung überlassen wir<br />

Ihnen.<br />

Für die Zukunft würden wir dem Verfasser<br />

Herrn Dorsch raten, wenn er Berichte<br />

in seiner Zeitschrift veröffentlicht,<br />

soll er bitte seine Recherchen richtig<br />

und intensiv betreiben und nicht mehr<br />

mit Unwahrheiten, oberflächlichen Meldungen<br />

und Informationen operieren.<br />

Gerne sind wir bereit dem Verfasser in<br />

einem persönlichen Gespräch die<br />

Wissenslücke über die <strong>RBW</strong> zu schließen.<br />

Zum Thema „Züchter gehen eigene<br />

Wege“ stellt der Verfasser die Wege,<br />

die momentan beschritten werden so<br />

dar, als wären diese vollkommen legal.<br />

Er schreibt, 35 Fleckviehbetriebe hätten<br />

einen Samenlieferungsvertrag mit der<br />

Besamungsstation Grub abgeschlossen<br />

und würden dort auch teilweise das<br />

Sperma direkt einkaufen. Im gleichen<br />

Moment erweckt er den Eindruck, dass<br />

dieser Samenbezug von Grub insofern<br />

legal sei, da die TZDVO eine Doppelmitgliedschaft<br />

zulässt.<br />

Wir möchten darauf verweisen, und<br />

dies müsste dem Verfasser ebenfalls<br />

bekannt sein, dass eine Doppelmitgliedschaft<br />

zwar möglich ist, und dies<br />

von der TZDVO <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

auch so gesehen wird, dies aber mit<br />

dem Doppelbezug von Sperma nichts<br />

zu tun hat.<br />

Hätte der Verfasser gründlich recherchiert<br />

und sich informiert, wäre er auf<br />

den Bescheid des bayrischen Staatsministeriums<br />

für die Erlaubnis zum<br />

Betrieb einer Besamungsstation gestoßen,<br />

bei dem es u.a. unter Gründe<br />

heißt:<br />

„Gemäß § 9 Absatz 1 des Tierzuchtgesetzes<br />

bedarf einer Erlaubnis, wer eine<br />

Besamungsstation betreiben will.<br />

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die in<br />

§ 2 Nr.12 und § 9 Absatz 2,4,8,10 und<br />

11 des Tierzuchtgesetzes in Verbindung<br />

mit § 11-14 bayrische Tierzuchtverordnung<br />

genannten Voraussetzungen<br />

erfüllt sind.<br />

In diesem Zusammenhang ergehen<br />

noch folgende Hinweise:<br />

Die Besamungsstation hat insbesondere<br />

auf die Einhaltung der Verträge<br />

mit Eigenbestandsbesamern zu achten<br />

(nur ein Samenlieferungsvertrag,<br />

Verbleib des Samens, fehlerfreie Aufzeichnungen<br />

und Weitergabe an die zuständige<br />

Besamungsstation).<br />

Dieser Passus hat bis heute Gültigkeit<br />

und deshalb stellen wir fest, sofern die<br />

Besamungsstation Grub Verträge mit<br />

den erwähnten 35 Fleckviehbetrieben<br />

abgeschlossen hat, dass diese rechtswidrig<br />

abgeschlossen wurden, da die<br />

meisten Betriebe die bestehenden<br />

Samenlieferungsverträge mit der <strong>RBW</strong><br />

nicht gekündigt haben. In Wirklichkeit,<br />

und auch hier müssen wir wieder auf<br />

die schlechten Recherchen des Verfassers<br />

verweisen, handelt es sich nicht<br />

um 35 sondern um 29 Betriebe, wovon<br />

4 ihren Samenlieferungsvertrag mit der<br />

<strong>RBW</strong> gekündigt haben.<br />

Bei allen übrigen Betrieben besteht<br />

weiterhin ein rechtsgültiger Vertrag mit<br />

der <strong>RBW</strong>. Im Übrigen dürfen wir darauf<br />

hinweisen, dass mittlerweile über 2500<br />

Eigenbestandsbesamer hochzufrieden<br />

mit der Dienstleistung und dem Service<br />

der <strong>RBW</strong> sind.<br />

Wir werden darauf drängen, dass die<br />

o.g. rechtswidrigen Verträge von Seiten<br />

der staatlichen Stellen geprüft und<br />

entsprechende Maßnahmen ergriffen<br />

werden.<br />

Zum nächsten Absatz in Bezug auf die<br />

zunehmende Einkreuzung mit Red<br />

Holstein Bullen ist klarzustellen, dass<br />

dies kein Thema der <strong>RBW</strong>, sondern ein<br />

Thema der Rasse Fleckvieh insgesamt<br />

darstellt. Auch sollte dem Verfasser<br />

bekannt sein, dass die Besamungserlaubnis<br />

nicht von der <strong>RBW</strong> sondern von<br />

einer staatlichen Behörde in <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong>, dem ALLB Donaueschingen,<br />

erteilt wird. Die <strong>RBW</strong> ist somit der<br />

falsche Adressat, wenn dieser besagte<br />

Züchter einen Antrag auf Besamungserlaubnis<br />

für einen Laredo-Sohn<br />

namens Lenin beim Rasseausschuss der<br />

<strong>RBW</strong> stellt.<br />

Es besteht für uns überhaupt kein Problem,<br />

wenn eine Besamungserlaubnis,<br />

wie von den Antragstellern mitgeteilt,<br />

vorliegt, Sperma auszugeben. Einzige<br />

Forderung von uns ist, dass wir diese<br />

von der zuständigen Behörde angeblich<br />

erteilte Besamungserlaubnis vorgelegt<br />

bekommen. Leider ist dies bis zum<br />

heutigen Tag noch nicht geschehen.<br />

Wir sind gerne bereit, auch einen<br />

Antrag, vielleicht sogar von den 30<br />

Fleckviehzüchtern formuliert, für eine<br />

neue Besamungserlaubnis zu stellen,<br />

weisen aber darauf hin, dass nicht<br />

wiederum die <strong>RBW</strong> dafür verantwortlich<br />

gemacht werden kann, sollte diese<br />

Besamungserlaubnis abgelehnt werden.<br />

Liebe Mitglieder,<br />

wir wünschen uns, dass Sie für unsere<br />

Richtigstellung des Berichtes in topagrar<br />

Verständnis aufbringen und uns<br />

auch in den geführten Diskussionen<br />

unterstützen. Endlich einmal zu reagieren,<br />

sahen wir für notwendig an, da<br />

derartig viel Unsinn in unserem<br />

Land draußen kursiert und diskutiert<br />

wird, gespickt mit Unwahrheiten<br />

und Erfindungen. Mit<br />

unserer Darstellung wollen wir<br />

Sie als unsere Mitgliedsbetriebe<br />

erreichen, die zur <strong>RBW</strong> stehen und<br />

sich vielleicht verunsichert fühlen. Wir<br />

wollen Sie alle davon überzeugen, dass<br />

Sie bei einer modernen, jungen und<br />

zukunftsorientierten Organisation als<br />

Mitglied noch einiges für Sie Positives<br />

im Bereich Rinderzucht und Besamung<br />

erwarten können.<br />

Seien Sie versichert, dass wir sehr sorgfältig<br />

und verantwortungsvoll mit dem<br />

Geld unserer Mitglieder umgehen und<br />

sehr wohl wissen, wie schwierig und<br />

angespannt die Gesamtsituation im<br />

landwirtschaftlichen Bereich und vor<br />

allem bei unserer Klientel in der Rinderhaltung<br />

und Rinderzucht ist. Dies geht<br />

selbst an uns als <strong>RBW</strong> nicht spurlos<br />

vorüber.<br />

Heinz Nüssle<br />

Geschäftsführer<br />

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