RBW-Aktuell - Mai 2003 - Rinderunion Baden-Württemberg e.V.
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spricht Bände und erinnert an eine<br />
bekannte Tageszeitung.<br />
Haben wir und unsere Landwirte es<br />
nötig, dass wir uns mit solchen Meldungen<br />
auseinandersetzen müssen, nur<br />
damit die Auflage dieses Magazins<br />
gehalten oder noch gesteigert werden<br />
kann? Mit dieser Meldung wird gezielt<br />
versucht, Unsicherheit in unsere<br />
Mitgliedsbetriebe zu tragen und die<br />
Organisation in einem negativen Licht<br />
erscheinen zu lassen, um sie letztendlich<br />
zu schädigen.<br />
Zum Thema „Fremdsperma: Wie hoch<br />
darf der Aufschlag sein?“, ist von unserer<br />
Seite zu bemerken, dass es zwar gut<br />
und recht ist, Bezug auf das deutsche<br />
Tierzuchtgesetz zu nehmen, hier aber<br />
leider in der Praxis eine andere Sprache<br />
gesprochen wird. Wie kann eine Besamungsorganisation<br />
den Samenverkaufspreis<br />
in der gleichen Höhe festsetzen,<br />
wie wenn der Betrieb den<br />
Samen direkt beziehen würde, wenn<br />
die Besamungsstation in Grub den<br />
Direktbeziehern das Sperma billiger<br />
anbietet, als der beziehenden Organisation,<br />
die in großen Mengen Samen<br />
ordert. Die Überlegung überlassen wir<br />
Ihnen.<br />
Für die Zukunft würden wir dem Verfasser<br />
Herrn Dorsch raten, wenn er Berichte<br />
in seiner Zeitschrift veröffentlicht,<br />
soll er bitte seine Recherchen richtig<br />
und intensiv betreiben und nicht mehr<br />
mit Unwahrheiten, oberflächlichen Meldungen<br />
und Informationen operieren.<br />
Gerne sind wir bereit dem Verfasser in<br />
einem persönlichen Gespräch die<br />
Wissenslücke über die <strong>RBW</strong> zu schließen.<br />
Zum Thema „Züchter gehen eigene<br />
Wege“ stellt der Verfasser die Wege,<br />
die momentan beschritten werden so<br />
dar, als wären diese vollkommen legal.<br />
Er schreibt, 35 Fleckviehbetriebe hätten<br />
einen Samenlieferungsvertrag mit der<br />
Besamungsstation Grub abgeschlossen<br />
und würden dort auch teilweise das<br />
Sperma direkt einkaufen. Im gleichen<br />
Moment erweckt er den Eindruck, dass<br />
dieser Samenbezug von Grub insofern<br />
legal sei, da die TZDVO eine Doppelmitgliedschaft<br />
zulässt.<br />
Wir möchten darauf verweisen, und<br />
dies müsste dem Verfasser ebenfalls<br />
bekannt sein, dass eine Doppelmitgliedschaft<br />
zwar möglich ist, und dies<br />
von der TZDVO <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
auch so gesehen wird, dies aber mit<br />
dem Doppelbezug von Sperma nichts<br />
zu tun hat.<br />
Hätte der Verfasser gründlich recherchiert<br />
und sich informiert, wäre er auf<br />
den Bescheid des bayrischen Staatsministeriums<br />
für die Erlaubnis zum<br />
Betrieb einer Besamungsstation gestoßen,<br />
bei dem es u.a. unter Gründe<br />
heißt:<br />
„Gemäß § 9 Absatz 1 des Tierzuchtgesetzes<br />
bedarf einer Erlaubnis, wer eine<br />
Besamungsstation betreiben will.<br />
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die in<br />
§ 2 Nr.12 und § 9 Absatz 2,4,8,10 und<br />
11 des Tierzuchtgesetzes in Verbindung<br />
mit § 11-14 bayrische Tierzuchtverordnung<br />
genannten Voraussetzungen<br />
erfüllt sind.<br />
In diesem Zusammenhang ergehen<br />
noch folgende Hinweise:<br />
Die Besamungsstation hat insbesondere<br />
auf die Einhaltung der Verträge<br />
mit Eigenbestandsbesamern zu achten<br />
(nur ein Samenlieferungsvertrag,<br />
Verbleib des Samens, fehlerfreie Aufzeichnungen<br />
und Weitergabe an die zuständige<br />
Besamungsstation).<br />
Dieser Passus hat bis heute Gültigkeit<br />
und deshalb stellen wir fest, sofern die<br />
Besamungsstation Grub Verträge mit<br />
den erwähnten 35 Fleckviehbetrieben<br />
abgeschlossen hat, dass diese rechtswidrig<br />
abgeschlossen wurden, da die<br />
meisten Betriebe die bestehenden<br />
Samenlieferungsverträge mit der <strong>RBW</strong><br />
nicht gekündigt haben. In Wirklichkeit,<br />
und auch hier müssen wir wieder auf<br />
die schlechten Recherchen des Verfassers<br />
verweisen, handelt es sich nicht<br />
um 35 sondern um 29 Betriebe, wovon<br />
4 ihren Samenlieferungsvertrag mit der<br />
<strong>RBW</strong> gekündigt haben.<br />
Bei allen übrigen Betrieben besteht<br />
weiterhin ein rechtsgültiger Vertrag mit<br />
der <strong>RBW</strong>. Im Übrigen dürfen wir darauf<br />
hinweisen, dass mittlerweile über 2500<br />
Eigenbestandsbesamer hochzufrieden<br />
mit der Dienstleistung und dem Service<br />
der <strong>RBW</strong> sind.<br />
Wir werden darauf drängen, dass die<br />
o.g. rechtswidrigen Verträge von Seiten<br />
der staatlichen Stellen geprüft und<br />
entsprechende Maßnahmen ergriffen<br />
werden.<br />
Zum nächsten Absatz in Bezug auf die<br />
zunehmende Einkreuzung mit Red<br />
Holstein Bullen ist klarzustellen, dass<br />
dies kein Thema der <strong>RBW</strong>, sondern ein<br />
Thema der Rasse Fleckvieh insgesamt<br />
darstellt. Auch sollte dem Verfasser<br />
bekannt sein, dass die Besamungserlaubnis<br />
nicht von der <strong>RBW</strong> sondern von<br />
einer staatlichen Behörde in <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong>, dem ALLB Donaueschingen,<br />
erteilt wird. Die <strong>RBW</strong> ist somit der<br />
falsche Adressat, wenn dieser besagte<br />
Züchter einen Antrag auf Besamungserlaubnis<br />
für einen Laredo-Sohn<br />
namens Lenin beim Rasseausschuss der<br />
<strong>RBW</strong> stellt.<br />
Es besteht für uns überhaupt kein Problem,<br />
wenn eine Besamungserlaubnis,<br />
wie von den Antragstellern mitgeteilt,<br />
vorliegt, Sperma auszugeben. Einzige<br />
Forderung von uns ist, dass wir diese<br />
von der zuständigen Behörde angeblich<br />
erteilte Besamungserlaubnis vorgelegt<br />
bekommen. Leider ist dies bis zum<br />
heutigen Tag noch nicht geschehen.<br />
Wir sind gerne bereit, auch einen<br />
Antrag, vielleicht sogar von den 30<br />
Fleckviehzüchtern formuliert, für eine<br />
neue Besamungserlaubnis zu stellen,<br />
weisen aber darauf hin, dass nicht<br />
wiederum die <strong>RBW</strong> dafür verantwortlich<br />
gemacht werden kann, sollte diese<br />
Besamungserlaubnis abgelehnt werden.<br />
Liebe Mitglieder,<br />
wir wünschen uns, dass Sie für unsere<br />
Richtigstellung des Berichtes in topagrar<br />
Verständnis aufbringen und uns<br />
auch in den geführten Diskussionen<br />
unterstützen. Endlich einmal zu reagieren,<br />
sahen wir für notwendig an, da<br />
derartig viel Unsinn in unserem<br />
Land draußen kursiert und diskutiert<br />
wird, gespickt mit Unwahrheiten<br />
und Erfindungen. Mit<br />
unserer Darstellung wollen wir<br />
Sie als unsere Mitgliedsbetriebe<br />
erreichen, die zur <strong>RBW</strong> stehen und<br />
sich vielleicht verunsichert fühlen. Wir<br />
wollen Sie alle davon überzeugen, dass<br />
Sie bei einer modernen, jungen und<br />
zukunftsorientierten Organisation als<br />
Mitglied noch einiges für Sie Positives<br />
im Bereich Rinderzucht und Besamung<br />
erwarten können.<br />
Seien Sie versichert, dass wir sehr sorgfältig<br />
und verantwortungsvoll mit dem<br />
Geld unserer Mitglieder umgehen und<br />
sehr wohl wissen, wie schwierig und<br />
angespannt die Gesamtsituation im<br />
landwirtschaftlichen Bereich und vor<br />
allem bei unserer Klientel in der Rinderhaltung<br />
und Rinderzucht ist. Dies geht<br />
selbst an uns als <strong>RBW</strong> nicht spurlos<br />
vorüber.<br />
Heinz Nüssle<br />
Geschäftsführer<br />
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