LV Husen-Haus-2008-11-26 unterschrieben
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• Prozess begleitende Gespräche über die Zielerreichung,• fachübergreifende Teamarbeit in Form von regelmäßigen Teambesprechungen,Fallgespräche im Rahmen von Teamsitzungen, thematisch fokussierteArbeitsgruppen, interdisziplinäre Zusammenarbeit,• Kooperation mit Angehörigen, Betreuerinnen und Betreuern,• Kooperation mit Rehabilitations- bzw. Sozialhilfeträgern und Institutionen,• Dokumentation der Prozesse.(d) Es wird sichergestellt, dass die Menschen mit Behinderungen mit ihren Fähigkeitenund Wünschen in die Gestaltung (Planung, Organisation, Durchführung) von Maßnahmenund Angeboten zur Freizeitgestaltung einbezogen werden. Dies gilt auch fürden Heimbeirat im Rahmen der gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten.(4) Ergebnisqualität(a) Ergebnisqualität ist der Zielerreichungsgrad der Maßnahmen, wie sie unter Beachtungder in § 2 dieser Vereinbarung formulierten Ziele festgelegt wurden. Die Wohnstätteüberprüft regelmäßig die Ergebnisse der im Rahmen des individuellen Hilfeplanesvereinbarten Ziele.(b) Das Ergebnis der Leistungserbringung im Sinne der in § 2 dieser Vereinbarung benanntenZiele wird bezogen auf die einzelnen Bewohner/innen überprüft und beurteilt.Dies geschieht unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten, Erfahrungen,Umstände und Rahmenbedingungen. Es findet ein Rückkoppelungsprozess statt,dessen Ergebnisse in eine neue individuelle Eingliederungshilfeplanung einfließen.Dieser Prozess wird dokumentiert.§ 8Leistungsgerechte VergütungDie Leistungsvereinbarung ist die Grundlage für eine abzuschließende Vergütungsvereinbarunggemäß §§ 75 Abs. 3 und 77 Abs. 2 SGB XII.§ 9Prüfung der Qualität und WirtschaftlichkeitDie Bestimmungen zur Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit gemäß §§ 15 und 16 desLRV-SH i.V.m. den Ziffern 9 und 10 der AVV-SH sind Bestandteil dieser Vereinbarung.§ 10In-Kraft-Treten und Laufzeit der Vereinbarung(1) Diese Leistungsvereinbarung tritt mit dem Datum der letzten Unterschrift in Kraft und giltbis zum 31.07.2010.12