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LV Husen-Haus-2008-11-26 unterschrieben

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(6) Der Einrichtungsträger verpflichtet sich im Rahmen dieser Vereinbarung, den in § 3 beschriebenenPersonenkreis vorrangig aus Schleswig-Holstein aufzunehmen und zu betreuen.§ 4Inhalt der Leistungen(1) Das Leistungsangebot ist darauf ausgerichtet, den Menschen mit schwersten Körperbehinderungenentsprechend dem notwendigen Bedarf und im Hinblick auf die Zielsetzungder Hilfen zu fördern, zu betreuen und zu pflegen. Dabei ist das Wirken der Wohnstätteauf die Gesamtpersönlichkeit und die Individualität sowie auf die Bedürfnisse des einzelnenMenschen ausgerichtet.(2) Die Wohnstätte bietet Maßnahmen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fertigkeitenzur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.(3) Die Wohnstätte bietet ein möglichst breit differenziertes Spektrum von Angeboten, umder Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeitsowie der Neigung der Menschen mit Behinderung so weit wiemöglich Rechnung zu tragen.(4) Wohnen, Verpflegung und Reinigunga) WohnenDie Bereitstellung eines weitgehend normalen Wohnumfeldes, das der Zielgruppegemäß §3 Abs. 3 entsprechend behindertengerecht ausgestattet ist, wird gewährleistet.Die Größe der Wohngruppen trägt den individuellen Möglichkeiten der Bewohner/innenRechnung und ist für alle überschaubar.Im <strong>Haus</strong> sind vorhanden: 18 Einzelzimmer mit Bad und WC, Küchen, Gemeinschaftsräume,zusätzliche Bäder und behindertengerechte WC, Nebenräume, <strong>Haus</strong>wirtschaftsraum,Lagerräume, Ladestationen für Rollstühle, Dienstzimmer und Büro.b) VerpflegungDie tägliche Verpflegung umfasst Frühstück, Mittagessen, Abendessen sowie eineganztägige Versorgung mit Getränken. Zwischenmahlzeiten werden angeboten,wenn sie gesundheitsprophylaktisch erforderlich sind, einem Förderzweck dienenoder sie der Gewohnheit bzw. dem individuellen Bedürfnis eines Menschen mit Behinderungenentsprechen. Die Zubereitung erfolgt durch die eigene Großküche, wobeidie selbstständige Zubereitung durch die Bewohner/innen besonders gefördertwird. Die Zubereitung der zusätzlichen Verpflegung erfolgt durch das Personal derWohngruppe oder, soweit möglich, durch die Bewohner/innen selbst. Die Mahlzeitenwerden in den Räumlichkeiten der Wohnstätte eingenommen.Die Diätversorgung, die regelmäßig zwischen 30 und 40% der Bewohner/innen betrifftund die enterale Ernährung erfolgt aufgrund ärztlicher Anordnung.c) Wäschereinigung / Reinigung der Gruppen- und GemeinschaftsräumeDie Pflege der Wäsche einschließlich Näh- und Bügelarbeiten, die Reinigung derZimmer, der Gruppen- und Gemeinschaftsräume wird durch die Wohnstätte sichergestellt.Eine Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen in tägliche Reinigungsarbeitenist aufgrund der Schwere der Behinderung (§3 Abs. 3) nicht möglich.4

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