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LV Husen-Haus-2008-11-26 unterschrieben

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§ 1Gegenstand und Grundlagen(1) Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen für die von der Wohnstätte als vollstationäreEinrichtung im Sinne der §§ 13 Abs. 2, 53, 54 und 75 SGB XII zu erbringenden Leistungen.Sie dient auch als Basis für• die leistungsgerechte Vergütung, Inhalt und Umfang der Leistungen,• das Verfahren über die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistung.(2) Grundlagen dieser Vereinbarung sind:a) das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,b) das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)- Sozialhilfe -,c) die Verordnung nach § 60 SGB XII (Eingliederungshilfe-Verordnung),d) der Landesrahmenvertrag für Schleswig-Holstein (LRV-SH) vom 01.01.<strong>2008</strong> nebstAnlagen.§ 2Art und Ziel der Leistungen(1) Die Wohnstätte ist eine Einrichtung zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung indie Gesellschaft. Sie erbringt mit den in §§ 4 und 5 beschriebenen Angeboten Leistungender Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 ff SGB XII.(2) Alle Hilfen haben das Ziel, den Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am Leben inder Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Wohnstätte stellt mit ihrem Leistungsangebot (Betreuung,Förderung und Pflege) sicher, dass in dem jeweils individuell erforderlichen Umfangdie größtmögliche Entfaltung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmung ermöglichtwird. Die Hilfeleistung orientiert sich dabei an der aktuellen Lebenssituation sowieden wahrgenommenen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Wünschen der Menschen mit Behinderungen.Vorhandene Fähigkeiten sollen in diesem Zusammenhang erhalten undverbessert werden, dem Abbauprozess soll entgegengewirkt, Folgen verlorener Fähigkeitensollen durch individuelle Hilfsleistungen gemildert werden.(3) Die Wohnstätte und die im <strong>Haus</strong>e befindliche Werkstatt für Menschen mit Behinderungenhaben im Tagesablauf wegen der Schwere der einzelnen Behinderungsgrade der Bewohner/-innenvor allem im administrativen Bereich aufeinander abgestimmte Funktionsabläufe.Beide verfolgen das Ziel, werkstattfähige schwerst mehrfach körperbehinderteMenschen in angemessener Form Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten unter einem Dachanzubieten und diese zu begleiten.(4) Die Leistungen sind grundsätzlich dazu bestimmt, den Menschen mit Behinderungensoweit wie möglich zur Selbsthilfe zu befähigen und ihm die Teilhabe am Leben in derGemeinschaft, die Führung eines menschenwürdigen Lebens und die Sicherstellung derTeilhabe am gesellschaftlichen Leben auch außerhalb der Wohnstätte zu ermöglichen.(5) In die Gestaltung der Hilfen werden die behinderten Menschen mit ihren Bedürfnissen,Fähigkeiten und Wünschen einbezogen. Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten bietendie Möglichkeit von Kompetenz-, Autonomie- und Persönlichkeitsentwicklung und2

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