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Auftragsforschung und Forschungskooperationen ...

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„Unterverträge“ bei BMBF-Projekten• Zuwendungsweiterleitung: Der (Erst-)Zuwendungsempfänger (=Verb<strong>und</strong>koordinator) wirdvom BMBF/PT ermächtigt, einen Teil derZuwendung an die anderen (Letzt-)Zuwendungsempfängerweiterzuleiten.• (Unter-)Auftrag: Ein Auftragnehmer wird lediglichim Interesse eines (vom BMBF geförderten)Verb<strong>und</strong>partners tätig, ist nicht selbstVerb<strong>und</strong>partner.Zuwendung oder Auftrag?• Die Stellung als Zuwendungsempfänger (ZE) ist idRvorzuziehen, da sie für die Universität deutlicheVorteile bietet.• Hierauf muss bereits bei der Antragstellung <strong>und</strong>ggf. Verhandlung mit dem Projektträger geachtetwerden!• Ein (Unter-)Auftrag ist grds. nur bei einem(wissenschaftlich <strong>und</strong> finanziell) untergeordnetenProjektanteil der Universität angemessen.Universität als Auftragnehmer• Für Unteraufträge gibt das BMBF ein bestimmtesVertragsmuster vor (Nebenbestimmungen BEBF-ZE/AN 98), das für den Unterauftragnehmer sehrnachteilig ist.• In diesen Fällen besteht in der Regel wenigVerhandlungsspielraum.=> Möglichst vermeiden!27

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