Beschleunigtes Bauen Leitfaden - Tiefbauamt - Kanton Zürich
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3.7. Notwendigkeit von Massnahmen zur Bauzeitverkürzung<br />
<strong>Beschleunigtes</strong> <strong>Bauen</strong> / <strong>Leitfaden</strong><br />
Zur Beurteilung der Notwendigkeit von Massnahmen zur Bauzeitverkürzung ergeben sich<br />
folgende Parameter für die Entscheidungsfindung:<br />
▪ Verkehrsaufkommen<br />
(Höhe des DTV, Tages- und Wochenganglinien)<br />
▪ Betroffenheit Anwohner<br />
(Anzahl, Möglichkeiten für flankierende Massnahmen)<br />
▪ Betroffenheit Gewerbetreibende<br />
(Anzahl, Art des Betriebes, Möglichkeiten für flankierende Massnahmen)<br />
▪ Politisches Umfeld<br />
(Akzeptanz in Gemeinde und Bevölkerung)<br />
▪ Termindruck<br />
(infolge übergeordneten Interessen / Rahmenbedingungen)<br />
▪ Grösse des Projektvorhabens<br />
(zu erwartende Gesamtbaukosten)<br />
▪ Baugrund<br />
(Risiko, auf Unvorhersehbares zu stossen)<br />
▪ Umweltrelevanz<br />
(Gewässerschutz, Lärmschutz, etc)<br />
▪ Zahl der Projektbeteiligten<br />
(Koordination mit Amtsstellen, Behörden, Werkeigentümer, Bauvorhaben Dritter)<br />
Als Beurteilungshilfe dient das Formular „Analyse zur Bauzeitverkürzung“ im Anhang<br />
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