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Beschleunigtes Bauen Leitfaden - Tiefbauamt - Kanton Zürich

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3.7. Notwendigkeit von Massnahmen zur Bauzeitverkürzung<br />

<strong>Beschleunigtes</strong> <strong>Bauen</strong> / <strong>Leitfaden</strong><br />

Zur Beurteilung der Notwendigkeit von Massnahmen zur Bauzeitverkürzung ergeben sich<br />

folgende Parameter für die Entscheidungsfindung:<br />

▪ Verkehrsaufkommen<br />

(Höhe des DTV, Tages- und Wochenganglinien)<br />

▪ Betroffenheit Anwohner<br />

(Anzahl, Möglichkeiten für flankierende Massnahmen)<br />

▪ Betroffenheit Gewerbetreibende<br />

(Anzahl, Art des Betriebes, Möglichkeiten für flankierende Massnahmen)<br />

▪ Politisches Umfeld<br />

(Akzeptanz in Gemeinde und Bevölkerung)<br />

▪ Termindruck<br />

(infolge übergeordneten Interessen / Rahmenbedingungen)<br />

▪ Grösse des Projektvorhabens<br />

(zu erwartende Gesamtbaukosten)<br />

▪ Baugrund<br />

(Risiko, auf Unvorhersehbares zu stossen)<br />

▪ Umweltrelevanz<br />

(Gewässerschutz, Lärmschutz, etc)<br />

▪ Zahl der Projektbeteiligten<br />

(Koordination mit Amtsstellen, Behörden, Werkeigentümer, Bauvorhaben Dritter)<br />

Als Beurteilungshilfe dient das Formular „Analyse zur Bauzeitverkürzung“ im Anhang<br />

Seite 13

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