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Hauserkaibling-BetriebsgmbH.pdf - beim Landesrechnungshof ...

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Im Nichteinigungsfall ist der Wert durch ein Schiedsgutachten zu ermitteln, wo-<br />

bei die Kosten des Gutachters derjenige zu tragen hat, dessen Einschätzung<br />

vom endgültigen Ergebnis weiter entfernt ist.<br />

Die Organe der Gesellschaft sind die<br />

• Geschäftsführer und die<br />

• Generalversammlung<br />

Dem Gesellschaftsvertrag zufolge hat die Gesellschaft einen, zwei oder mehre-<br />

re Geschäftsführer, wobei jeder Gesellschafter das Recht hat, eine Person für<br />

die Wahl zum Geschäftsführer in der Generalversammlung vorzuschlagen. Die<br />

im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführer sind mit dem Stichtag 1.1.1999<br />

—<br />

Im Gesellschaftervertrag heißt es weiter, daß die Gesellschaft durch die Gene-<br />

ralversammlung mit dem Geschäftsführer einen Geschäftsführervertrag abzu-<br />

schließen hat. Weiters heißt es im Gesellschaftsvertrag, daß die Geschäftsfüh-<br />

rung alljährlich einen<br />

∗ Wirtschaftsplan<br />

∗ Finanzplan<br />

∗ Invesitionsplan und<br />

∗ Personalplan<br />

vor Ablauf eines Wirtschaftsjahres für das kommende Wirtschaftsjahr zu erstel-<br />

len hat.<br />

Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich statt und ist von einem<br />

der Geschäftsführer einzuberufen.<br />

Seite<br />

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