Hauserkaibling-BetriebsgmbH.pdf - beim Landesrechnungshof ...
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V. WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE<br />
V.1. ÜBERBLICK<br />
—<br />
—<br />
V.2. RECHNUNGSWESEN<br />
Seite<br />
In der Buchhaltung erfolgt die Belegsammlung und Belegablage durch eine Bü-<br />
roangestellte der HKS, die auch selbst die Belegkontierung und Belegerfassung<br />
computerunterstützt durchführt; die berginterne und gesellschaftsübergreifende<br />
Leistungsverrechnung wird ebenfalls durch diese Büroangestellte ausgeführt.<br />
Die Bilanz und die Gewinn-Verlustrechnung werden nach den Vorschriften des<br />
Rechnungslegungsgesetzes der § 224 ff. HGB gegliedert.<br />
Bezüglich der Bewertung der zu aktivierenden Wirtschaftsgüter ist festzustellen,<br />
daß sie in der Höhe der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich<br />
planmäßiger linearer Abschreibung bewertet werden.<br />
Den Abschreibungen liegen die nachstehend dargestellten steuerlichen Sätze<br />
zugrunde:<br />
Wirtschaftsgüter Abschreibungsjahre<br />
Immaterielle Wirtschaftsgüter 10 Jahre<br />
Grundstückseinrichtungen 10 Jahre<br />
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