Hauserkaibling-BetriebsgmbH.pdf - beim Landesrechnungshof ...
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Bereinigt man den theoretischen Cash-flow um außerordentliche einmalige und<br />
periodenfremde Bestandteile, so erhält man den bereinigten Finanzmittelüber-<br />
schuß, der im Zeitvergleich einerseits den Trend der Cash-flow Entwicklung<br />
zeigt und andererseits als Maßstab zur Ermittlung des fortdauernd erzielbaren<br />
Finanzmittelüberschusses dient.<br />
Ein negativer Cash-flow bedeutet dabei einen Finanzmittelabfluß aus dem Un-<br />
ternehmen und zeigt, daß das Unternehmen aus eigener Kraft (= ohne Mittelzu-<br />
fuhr von außen) weder Investitionen noch Schuldtilgungen, noch Entnahmen<br />
bzw. Dividendenzahlungen finanzieren kann. Eine derartige Situation verlangt<br />
höchste Aufmerksamkeit des Managements und signalisiert einen dringenden<br />
Handlungsbedarf.<br />
Die klassische Berechnungsmethode des Cash-flow, die das Bilanzergebnis in<br />
eine Einnahmen-Ausgabenberechnung überleitet, versagt nämlich dann als In-<br />
dikator für die Innenfinanzierung, wenn verschiedene Einflüsse, wie z.B.:<br />
∗ Anlagenverkäufe<br />
∗ Versicherungsvergütungen<br />
∗ Steuern für Vorperioden<br />
∗ realisierte Kursverluste<br />
∗ Schadensfälle<br />
∗ Nachzahlungen von Kreditgebühren<br />
∗ perioden- oder betriebsfremde Größen<br />
zu Diskontinuitäten führen, die einzeln zusätzlich erklärt werden müssen.<br />
Der <strong>Landesrechnungshof</strong> hat jedoch aus arbeitsökonomischen Gründen ledig-<br />
lich eine grobe Abschätzung des betrieblichen Cash-Flow vorgenommen,<br />
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