Hauserkaibling-BetriebsgmbH.pdf - beim Landesrechnungshof ...
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Ebenso heißt es textgleich in den Berichten über die Jahresabschlüsse 1995/96<br />
und 1996/97 unter Punkt 6 „Ergebnis der Prüfung“ auf Seite 14:<br />
Redepflicht<br />
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Ebenfalls textgleich heißt es in diesen beiden <strong>beim</strong> Bestätigungsvermerk auf<br />
Seite 15:<br />
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Stellungnahme des Landesrates Ing. Hans Joachim Ressel (Hauser Kaibling Betriebs<br />
Ges.m.b.H. & Co. KG):<br />
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Über ausdrückliche Rückfrage hat der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft, —, am<br />
22.10.1999 nachfolgende ergänzende Stellungnahme abgegeben:<br />
„Im Zuge der Wirtschaftsprüfung des Jahresabschlusses zum 31.10.1998 haben wir am<br />
11.6.1999 in Ausübung der Redepflicht gem. § 273 Abs. 2HGB der Geschäftsführung<br />
ein Schreiben zugemittelt. In diesem Brief haben wir die URG-Kennzahlen bekanntge-<br />
geben und die rechtlichen Konsequenzen bzw. Folgerungen im Detail aufgezeigt.<br />
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