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Schiessplan - Aargauer Kantonalschützenfest 2012, im Fricktal

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7.6. Abmeldungen<br />

Abmeldungen können durch den Vereinsverantwortlichen nur während der Dauer<br />

des Festes am Schalter «Mutationen» <strong>im</strong> Festzentrum ZAZ Eiken erledigt werden.<br />

8. Schiessbüchlein und Gebühren<br />

8.1. Das Schiessbüchlein ist persönlich, nicht übertragbar und wird nur Inhabern einer<br />

Lizenz ausgestellt.<br />

8.2. Der Preis des Schiessbüchleins beträgt Fr. 25.00, einschliesslich Gebühren,<br />

Sportgerätekontrolle, Rangeur und Verbandsabgaben.<br />

8.3. Ausserkantonale Schützen haben zugunsten der Kantonalkasse eine Gebühr von<br />

Fr. 8.00 zu entrichten. Diese Gebühr wird be<strong>im</strong> Lösen des Schiessbüchleins erhoben.<br />

Der Kantonalbeitrag ist pro Schütze nur einmal zu bezahlen. Schützen<br />

mit mehreren Schiessbüchlein können die zuviel bezahlten Beträge nach dem<br />

Schies sen am Schalter «Schiessbüchlein» <strong>im</strong> Festzentrum zurückverlangen.<br />

Nicht zurückgeforderte Beiträge verfallen nach dem letzten Schiesstag zugunsten<br />

der Kantonalkasse.<br />

8.4. In den Stichpreisen ist eine Umwelt- und Entsorgungsgebühr von Fr. –.05/Schuss<br />

inbegriffen.<br />

8.5. Die Teilnehmenden erhalten für die Distanz Gewehr 300m, für die Distanz Pistole<br />

25/50m sowie für die Distanz Gewehr 50m je ein Schiessbüchlein, auf das nur sie<br />

selbst schiessberechtigt sind. Das Schiessbüchlein ist vor Beginn des Schiessens<br />

zu unterschreiben.<br />

Ausnahme: Mitglieder von zwei verschiedenen Stammvereinen 50m und 25m<br />

Pistole können je ein Schiessbüchlein für jede Distanz bestellen. Falls sich beide<br />

Stammvereine auf die entsprechende Distanz an einem Einheitswettkampf beteiligen,<br />

ist das Bestellen von zwei Schiessbüchlein zwingend.<br />

8.6. Für die Ausstellung eines Ersatzbüchleins (bei Verlust, etc.) wird eine Gebühr von<br />

Fr. 12.00 erhoben.<br />

8.7. Die Annullation eines Schiessbüchleins wird mit Fr. 30.00 in Rechnung gestellt<br />

oder mit der Rückzahlung verrechnet (nach dem Schiessanlass: Fr. 40.00).<br />

8.8. Schiessbüchlein, welche nicht bezogen worden sind, werden dem entsprechenden<br />

Verein inkl. Umtriebskosten und für den Verlust der reservierten Rangeurzeit<br />

mit Fr. 40.00 in Rechnung gestellt oder mit der Auszahlung verrechnet.<br />

8.9. Einzelne Stiche sowie Übungskehr- und Nachdoppelpassen werden nicht zurückerstattet.<br />

9. Rangeur<br />

9.1. Die Reihenfolge zum Schiessen wird durch den obligatorischen Rangeur best<strong>im</strong>mt.

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