Frühlingserwachen - Einwohnergemeinde Lengnau BE
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Meldestelle für Findeltiere im Kanton Bern<br />
Wer im Kanton Bern eine<br />
Katze, einen Hund oder<br />
ein anderes herrenloses<br />
Haustier findet, muss<br />
dies ab dem 01. Januar<br />
2009 neu dem Berner<br />
Tierschutz mitteilen. Der<br />
Berner Tierschutz wird<br />
ab diesem Zeitpunkt neu<br />
die Aufgabe der kantonalen<br />
Meldestelle wahrnehmen.<br />
Gefunden:<br />
Die Meldungen können<br />
während den Bürozeiten<br />
telefonisch unter der<br />
Gratistelefonnummer 0800 1844 00 oder per Post Berner<br />
Tierschutz, Postfach 37, 3020 Bern und per E-Mail<br />
meldestelle@bernertierschutz.ch getätigt werden.<br />
Vermisst:<br />
Eigentümerinnen und Eigentümer, denen ihr Haustier<br />
abhanden gekommen ist, können sich ebenfalls an diese<br />
Stelle wenden. Ihnen steht während den Bürozeiten die kostenpflichtige<br />
Telefonnummer 0900 1844 00 zur Verfügung.<br />
Vermisstmeldungen sind aber auch per E-Mail und per Post<br />
möglich.<br />
Rechtliche Grundlage<br />
Mit der Verabschiedung des Gesetzgebungspakets über die<br />
rechtliche Stellung der Tiere durch die Bundesversammlung<br />
im Herbst 2002 sind Tiere im Sinne des Zivilrechts keine<br />
Sachen mehr. Nebst verschiedenen Änderungen von erb-,<br />
haftpflicht- und schuldbetreibungsrechtlichen Bestimmungen<br />
wurde auch das Fundrecht bei aufgefundenen Tieren im<br />
ZGB neu geregelt.<br />
Turnhalle Schulhaus Dorf<br />
<strong>Lengnau</strong> spielt 2009<br />
Esther Jordi<br />
Bereits in der vierten Auflage wurde vom 10. Januar bis 4.<br />
April 2009 wieder Hallenhockey gespielt. 10 Samstage von<br />
jeweils 10.00 bis 12.00 Uhr füllten die Zeit von Neujahr bis<br />
Ostern mit sinnvoller Aktivität. Die beste Vorbereitung um<br />
sportlich fit, aber auch mit Spass und Freude in den Frühling<br />
zu kommen.<br />
Die Teilnehmer setzten sich aus allen Schichten der Bevölkerung<br />
zusammen. Der Jüngste gerade mal 5-jährig, der<br />
Aelteste bereits weit über 50. Es ist erfreulich, wie mit einfachen,<br />
ehrgeizfördernden Anreizen jeder über sich hinauswuchs.<br />
Ob jung gegen alt, der Vater mit dem Sohne oder<br />
13<br />
Wer in der Schweiz ein verloren gegangenes Tier findet,<br />
muss sich seither entweder beim Eigentümer melden, oder<br />
wenn er diesen nicht kennt, den Fund des Tieres der kantonalen<br />
Meldestelle anzeigen. Verletzt ein Finder seine Anzeigepflicht<br />
und behält er ein gefundenes Tier, so macht er sich<br />
strafbar und kann nicht Eigentümerschaft erringen. Kann ein<br />
Tier nicht innert der gesetzlichen Frist von zwei Monaten seinem<br />
rechtmässigen Eigentümer zurückgeführt werden,<br />
erfolgt die Neuplatzierung durch ein entsprechendes Tierheim<br />
oder der Finder wird rechtmässiger Eigentümer des<br />
Findeltieres.<br />
Gemeldetes Findeltier – Wie weiter?<br />
Eine Finderperson kann das aufgefundene Tier während der<br />
bundesrechtlichen Frist von zwei Monaten entweder selber<br />
halten oder es zum Beispiel einem Tierheim übergeben. Zu<br />
beachten ist, dass das Tier auch in dieser Zeit vorschriftsgemäss<br />
gehalten werden muss, indem diesem Futter, Obhut,<br />
Pflege und bei Bedarf tierärztliche Betreuung gewährt wird.<br />
Solange die Finderperson nicht auf das gefundene Tier verzichtet,<br />
trägt sie die Verantwortung für eine korrekte Haltung<br />
und hat die Kosten zu tragen. Wird der Eigentümer ermittelt,<br />
sind allfällige aus der Haltung entstandene Forderungen wie<br />
Kostenübernahme und Finderlohn auf zivilrechtlichem Weg<br />
zu klären.<br />
Haben Sie weitere Fragen?<br />
Auskunftsperson beim Berner Tierschutz: Herrn Lukas Bircher,<br />
Tel. 031 926 64 60<br />
Weitere Informationen sind auch auf der Homepage der <strong>Einwohnergemeinde</strong><br />
<strong>Lengnau</strong> www.lengnau.ch abrufbar. Bei<br />
allfälligen Fragen können Sie sich auch telefonisch an die<br />
Präsidialabteilung der <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Lengnau</strong>, Herrn<br />
Steve Schranz, Sachbearbeiter, Tel. 032 654 71 01, wenden.<br />
<strong>Einwohnergemeinde</strong> 2543 <strong>Lengnau</strong> <strong>BE</strong>,<br />
Präsidialabteilung ♣<br />
auch das Startrio gegen immer mehr Gegner antraten, es<br />
gab nur Gewinner.<br />
Fazit: Es ist eine tolle Sache, auch die Jugendlichen wissen,<br />
was sie an einem Samstag Morgen gemacht haben. Ein<br />
ganz schöner Nebeneffekt ist, dass seit diesem Jahr Pieterlen<br />
ein gleiches Angebot eingeführt hat. Es ist, Werbung in<br />
eigener Sache, die beste Vorbereitung für das kommende<br />
Duell im BASPO Projekt «Schweiz bewegt», <strong>Lengnau</strong> gegen<br />
Pieterlen. Jetzt geht es darum vom 5. bis 9. Mai 2009 dieses<br />
Duell auch zu gewinnen und möglichst viel gesunde Zeit<br />
zusammenzutragen. ♣