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Frühlingserwachen - Einwohnergemeinde Lengnau BE

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Meldestelle für Findeltiere im Kanton Bern<br />

Wer im Kanton Bern eine<br />

Katze, einen Hund oder<br />

ein anderes herrenloses<br />

Haustier findet, muss<br />

dies ab dem 01. Januar<br />

2009 neu dem Berner<br />

Tierschutz mitteilen. Der<br />

Berner Tierschutz wird<br />

ab diesem Zeitpunkt neu<br />

die Aufgabe der kantonalen<br />

Meldestelle wahrnehmen.<br />

Gefunden:<br />

Die Meldungen können<br />

während den Bürozeiten<br />

telefonisch unter der<br />

Gratistelefonnummer 0800 1844 00 oder per Post Berner<br />

Tierschutz, Postfach 37, 3020 Bern und per E-Mail<br />

meldestelle@bernertierschutz.ch getätigt werden.<br />

Vermisst:<br />

Eigentümerinnen und Eigentümer, denen ihr Haustier<br />

abhanden gekommen ist, können sich ebenfalls an diese<br />

Stelle wenden. Ihnen steht während den Bürozeiten die kostenpflichtige<br />

Telefonnummer 0900 1844 00 zur Verfügung.<br />

Vermisstmeldungen sind aber auch per E-Mail und per Post<br />

möglich.<br />

Rechtliche Grundlage<br />

Mit der Verabschiedung des Gesetzgebungspakets über die<br />

rechtliche Stellung der Tiere durch die Bundesversammlung<br />

im Herbst 2002 sind Tiere im Sinne des Zivilrechts keine<br />

Sachen mehr. Nebst verschiedenen Änderungen von erb-,<br />

haftpflicht- und schuldbetreibungsrechtlichen Bestimmungen<br />

wurde auch das Fundrecht bei aufgefundenen Tieren im<br />

ZGB neu geregelt.<br />

Turnhalle Schulhaus Dorf<br />

<strong>Lengnau</strong> spielt 2009<br />

Esther Jordi<br />

Bereits in der vierten Auflage wurde vom 10. Januar bis 4.<br />

April 2009 wieder Hallenhockey gespielt. 10 Samstage von<br />

jeweils 10.00 bis 12.00 Uhr füllten die Zeit von Neujahr bis<br />

Ostern mit sinnvoller Aktivität. Die beste Vorbereitung um<br />

sportlich fit, aber auch mit Spass und Freude in den Frühling<br />

zu kommen.<br />

Die Teilnehmer setzten sich aus allen Schichten der Bevölkerung<br />

zusammen. Der Jüngste gerade mal 5-jährig, der<br />

Aelteste bereits weit über 50. Es ist erfreulich, wie mit einfachen,<br />

ehrgeizfördernden Anreizen jeder über sich hinauswuchs.<br />

Ob jung gegen alt, der Vater mit dem Sohne oder<br />

13<br />

Wer in der Schweiz ein verloren gegangenes Tier findet,<br />

muss sich seither entweder beim Eigentümer melden, oder<br />

wenn er diesen nicht kennt, den Fund des Tieres der kantonalen<br />

Meldestelle anzeigen. Verletzt ein Finder seine Anzeigepflicht<br />

und behält er ein gefundenes Tier, so macht er sich<br />

strafbar und kann nicht Eigentümerschaft erringen. Kann ein<br />

Tier nicht innert der gesetzlichen Frist von zwei Monaten seinem<br />

rechtmässigen Eigentümer zurückgeführt werden,<br />

erfolgt die Neuplatzierung durch ein entsprechendes Tierheim<br />

oder der Finder wird rechtmässiger Eigentümer des<br />

Findeltieres.<br />

Gemeldetes Findeltier – Wie weiter?<br />

Eine Finderperson kann das aufgefundene Tier während der<br />

bundesrechtlichen Frist von zwei Monaten entweder selber<br />

halten oder es zum Beispiel einem Tierheim übergeben. Zu<br />

beachten ist, dass das Tier auch in dieser Zeit vorschriftsgemäss<br />

gehalten werden muss, indem diesem Futter, Obhut,<br />

Pflege und bei Bedarf tierärztliche Betreuung gewährt wird.<br />

Solange die Finderperson nicht auf das gefundene Tier verzichtet,<br />

trägt sie die Verantwortung für eine korrekte Haltung<br />

und hat die Kosten zu tragen. Wird der Eigentümer ermittelt,<br />

sind allfällige aus der Haltung entstandene Forderungen wie<br />

Kostenübernahme und Finderlohn auf zivilrechtlichem Weg<br />

zu klären.<br />

Haben Sie weitere Fragen?<br />

Auskunftsperson beim Berner Tierschutz: Herrn Lukas Bircher,<br />

Tel. 031 926 64 60<br />

Weitere Informationen sind auch auf der Homepage der <strong>Einwohnergemeinde</strong><br />

<strong>Lengnau</strong> www.lengnau.ch abrufbar. Bei<br />

allfälligen Fragen können Sie sich auch telefonisch an die<br />

Präsidialabteilung der <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Lengnau</strong>, Herrn<br />

Steve Schranz, Sachbearbeiter, Tel. 032 654 71 01, wenden.<br />

<strong>Einwohnergemeinde</strong> 2543 <strong>Lengnau</strong> <strong>BE</strong>,<br />

Präsidialabteilung ♣<br />

auch das Startrio gegen immer mehr Gegner antraten, es<br />

gab nur Gewinner.<br />

Fazit: Es ist eine tolle Sache, auch die Jugendlichen wissen,<br />

was sie an einem Samstag Morgen gemacht haben. Ein<br />

ganz schöner Nebeneffekt ist, dass seit diesem Jahr Pieterlen<br />

ein gleiches Angebot eingeführt hat. Es ist, Werbung in<br />

eigener Sache, die beste Vorbereitung für das kommende<br />

Duell im BASPO Projekt «Schweiz bewegt», <strong>Lengnau</strong> gegen<br />

Pieterlen. Jetzt geht es darum vom 5. bis 9. Mai 2009 dieses<br />

Duell auch zu gewinnen und möglichst viel gesunde Zeit<br />

zusammenzutragen. ♣

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