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Gutachten zur ABE O 757 - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 21 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (5. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 6 von 13Auflagen undHinweiseVW Sharan 66-150 225/45R17 K2b K56 T91 T93 T94 A01 A02 A047M 66-150 235/45R17 K1a K2c K42 K56 T93 T94 T97 A05 A08 A09e1*93/81,95/54,98/14,2001/11666-150 245/40R17 K1a K2c K42 K56 R70 T91 T95 A12 A16 A82K46 V17 S05*0023*..VW Tiguan 100-147 215/60R17 A02 A04 A055N 100-147 225/55R17 A08 A09 A12e1*2001/116*0450*.. 100-147 235/55R17 A01 K2b A16 A82 S04100-147 245/50R17 A01 K2bVW Touran 66-125 205/50R17 K1a K2b T89 T93 A01 A02 A041T 66-125 215/45R17 K1a K2b T87 T88 T91 A05 A08 A09e1*2001/116*0211*.. 66-125 225/45R17 K1c K2b T90 T91 A12 A16 A58A82 Npf V17S01Auflagen und Hinweise147 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.149 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1490 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.150 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zuZiff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb <strong>zur</strong> StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A02 Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong>Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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