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Gutachten zur ABE O 757 - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45684 nach §22 StVZOAnlage 21 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 031957 (5. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ O <strong>757</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 10 von 13K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang <strong>zur</strong>Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinterRadmitte um 5mm aufzuweiten.KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /Reifenkombination herzustellen.LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit derRadhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.LimM+SDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützteFahrzeugausführungen.Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout.(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung desReifenherstellers auf der im <strong>Gutachten</strong> genannten Radgröße montierbar sind und ausreichendeTragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vomFührer des Fahrzeugs mitzuführen.R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mitgrößeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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