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DGPPN KONGRESS - Ärztekammer Berlin

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Allgemeine Bedingungen für Kongressteilnehmer<br />

Die <strong>DGPPN</strong> hat die CPO HANSER SERVICE mit der Organisation und Durchführung des Kongresses beauftragt. Mit der Anmeldung zum<br />

Kongress sowie deren Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Kongressteilnehmer und der <strong>DGPPN</strong> über die Teilnahme an dem<br />

Kongress sowie an Veranstaltungen der <strong>DGPPN</strong>-Akademie zustande. Dieser Vertrag beruht auf den nachstehenden Allgemeinen Bedingungen.<br />

Teilnahmegebühren für den <strong>DGPPN</strong> Kongress und die <strong>DGPPN</strong>-<br />

Akademie<br />

Die Teilnahme am Kongress und an den Veranstaltungen der<br />

<strong>DGPPN</strong>-Akademie ist kostenpflichtig. Die Veranstaltungen der<br />

<strong>DGPPN</strong>-Akademie finden im Rahmen des <strong>DGPPN</strong> Kongresses<br />

statt. Für diese Veranstaltungen wird zusätzlich zur Kongressgebühr<br />

eine gesonderte Teilnahmegebühr erhoben.<br />

Eine vorgenommene Anmeldung zum Kongress und eine vorgenommene<br />

Buchung von Leistungen sind für den Teilnehmer verbindlich.<br />

Die Gebühren sind im Voraus zu den genannten Terminen zahlen.<br />

Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.<br />

Absage der Kongressteilnahme<br />

Im Falle einer Absage Ihrer Teilnahme am Kongress und an Veranstaltungen<br />

der <strong>DGPPN</strong>-Akademie für Fort- und Weiterbildung<br />

bis zum 31. August 2011 wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer<br />

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % erstattet. Es steht dem<br />

Teilnehmer der Nachweis frei, dass der Bearbeitungsaufwand<br />

unter 25 % der Teilnahmegebühr liegt. Bei späterer Annullierung<br />

kann keine Rückzahlung erfolgen. Ihre Absage teilen Sie bitte<br />

dem Kongressbüro schriftlich mit.<br />

Programmänderungen<br />

Die <strong>DGPPN</strong> behält sich kurzfristige notwendige Programmänderungen<br />

vor.<br />

Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann<br />

keine auch anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen.<br />

Änderungen des Programms der <strong>DGPPN</strong>-Akademie für Fort-<br />

und Weiterbildung<br />

Im Falle, dass aufgrund von Absagen der Referenten Workshops<br />

ausfallen, werden die Teilnahmegebühren für diese Workshops<br />

erstattet. Dieses gilt nicht – auch nicht anteilig – wenn die Workshops<br />

von anderen als den zunächst genannten Referenten übernommen<br />

werden.<br />

Verlust des Namensschildes<br />

Bei einem Verlust des Namensschildes, das zugleich zur Teilnahme<br />

am Kongress berechtigt, ist zum Erwerb eines neues Namensschildes<br />

die volle Teilnehmergebühr zu zahlen. Kann der Teilnehmer<br />

später das neu erworbene und das verlorene Namensschild<br />

beibringen, wird die zuletzt gezahlte Teilnehmergebühr erstattet.<br />

Haftung der <strong>DGPPN</strong><br />

Die <strong>DGPPN</strong> ist Veranstalter des wissenschaftlichen Kongresses.<br />

Sie haftet im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Ihre Haftung – ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund – beschränkt<br />

sich auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem<br />

Fehlverhalten. Die <strong>DGPPN</strong> haftet jedoch auch für leichte<br />

Fahrlässigkeit, sofern vertragliche Kardinalpflichten verletzt werden.<br />

Allgemeine Bedingungen nur für Beitragsanmeldung<br />

Thematische Symposien<br />

Thematische Symposien können von einem Vorsitzenden mit<br />

Angabe von maximal vier Referenten angemeldet werden. Vorsitzende<br />

und Referenten sind nicht von der Teilnahmegebühr<br />

befreit.<br />

Die Teilnehmergebühr wird mit der Anmeldung eines wissenschaftlichen<br />

Beitrages fällig.<br />

80<br />

Das wissenschaftliche Komitee der <strong>DGPPN</strong> behält sich vor, Beiträge<br />

von Referenten, die keine Teilnehmergebühr bezahlt haben,<br />

nicht in das Kongressprogramm aufzunehmen.<br />

Freie Vorträge<br />

Teilnehmer können zwei freie Vorträge und / oder als Erstautoren<br />

zwei Poster anmelden. Der Referent ist verpflichtet, den von ihm<br />

angemeldeten Vortrag auf dem Kongress zu halten. Mit der Anmeldung<br />

eines freien Vortrags erfolgt zugleich die verbindliche<br />

Anmeldung des Referenten zur Teilnahme am Kongress. Die Teilnahmegebühr<br />

ist zusammen mit der Einreichung eines Redebeitrages<br />

zu zahlen. Wird der Beitrag vom wissenschaftlichen Komitee<br />

abgelehnt oder wird die Einreichung des Beitrages als Poster<br />

empfohlen, ist eine kostenfreie Annullierung der Kongressteilnahme<br />

möglich. In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr<br />

erstattet.<br />

Stimmt der Teilnehmer der Annahme seines Beitrages als Poster<br />

zu, bleibt seine kostenpflichtige Teilnahme am Kongress erhalten.<br />

Wird ein vom wissenschaftlichen Komitee angenommener Beitrag<br />

vom Autor zurückgezogen, bleibt die Anmeldung zum Kongress<br />

erhalten und es erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren.<br />

Poster<br />

Teilnehmer können zwei freie Vorträge und / oder als Erstautoren<br />

zwei Poster anmelden. Der Erstautor ist verpflichtet, die von ihm<br />

eingereichten Poster auf dem Kongress zu präsentieren. Mit der<br />

Einreichung der Poster erfolgt zugleich die verbindliche Anmeldung<br />

des Autors zur Teilnahme am Kongress. Die Teilnahmegebühr<br />

ist zusammen mit der Einreichung des Beitrages zu zahlen.<br />

Wird das Poster vom wissenschaftlichen Komitee abgelehnt,<br />

ist eine kostenfreie Annullierung der Kongressteilnahme möglich.<br />

In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr erstattet.<br />

Wird der Beitrag vom Autor nach Annahme durch das wissenschaftliche<br />

Komitee zurückgezogen, bleibt die Anmeldung zum<br />

Kongress erhalten und es erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren.<br />

Angabe zu Industriebeziehungen<br />

Mit der Anmeldung eines Beitrages hat jeder Vortragende und<br />

Erstautor eines Posters eine Erklärung über seine Beziehungen zu<br />

Industrieunternehmen abzugeben. Das gilt auch für zum Kongress<br />

eingeladene Vortragende. Für die Abgabe der Erklärung<br />

steht das von der <strong>DGPPN</strong> herausgegebene Formular zur Verfügung.<br />

Das Formular kann auf der Homepage des Kongresses ausgefüllt<br />

werden.<br />

Die abgegebene Erklärung oder deren Unterlassung wird von der<br />

<strong>DGPPN</strong> zum Kongress auch bei eingeladenen Vortragenden auf<br />

angemessene Weise veröffentlicht. Der teilnehmende Vortragende<br />

und Posterautor stimmt mit seiner Beitragsanmeldung dieser<br />

Veröffentlichung ausdrücklich zu.<br />

Jeder Vortragende wird gebeten, seine Zuhörer zu Beginn seines<br />

Vortrages über seine Beziehungen zur Industrie zu informieren.<br />

Dem Vortragenden wird empfohlen, dafür das PowerPoint Chart<br />

der <strong>DGPPN</strong> nutzen:www.dgppn-kongress.de<br />

Ausstattung der Räume<br />

Sämtliche Räume sind mit Beamern und Notebooks mit DVD-<br />

Laufwerken ausgestattet. Referenten, die eine zusätzliche technische<br />

Ausstattung wünschen (z. B. Videorekorder, Overheadprojektor,<br />

Flipchart) können diese auf eigene Kosten im Vorwege<br />

oder – sofern verfügbar – vor Ort beim Kongressbüro anmieten.

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