DGPPN KONGRESS - Ärztekammer Berlin
DGPPN KONGRESS - Ärztekammer Berlin
DGPPN KONGRESS - Ärztekammer Berlin
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Allgemeine Bedingungen für Kongressteilnehmer<br />
Die <strong>DGPPN</strong> hat die CPO HANSER SERVICE mit der Organisation und Durchführung des Kongresses beauftragt. Mit der Anmeldung zum<br />
Kongress sowie deren Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Kongressteilnehmer und der <strong>DGPPN</strong> über die Teilnahme an dem<br />
Kongress sowie an Veranstaltungen der <strong>DGPPN</strong>-Akademie zustande. Dieser Vertrag beruht auf den nachstehenden Allgemeinen Bedingungen.<br />
Teilnahmegebühren für den <strong>DGPPN</strong> Kongress und die <strong>DGPPN</strong>-<br />
Akademie<br />
Die Teilnahme am Kongress und an den Veranstaltungen der<br />
<strong>DGPPN</strong>-Akademie ist kostenpflichtig. Die Veranstaltungen der<br />
<strong>DGPPN</strong>-Akademie finden im Rahmen des <strong>DGPPN</strong> Kongresses<br />
statt. Für diese Veranstaltungen wird zusätzlich zur Kongressgebühr<br />
eine gesonderte Teilnahmegebühr erhoben.<br />
Eine vorgenommene Anmeldung zum Kongress und eine vorgenommene<br />
Buchung von Leistungen sind für den Teilnehmer verbindlich.<br />
Die Gebühren sind im Voraus zu den genannten Terminen zahlen.<br />
Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.<br />
Absage der Kongressteilnahme<br />
Im Falle einer Absage Ihrer Teilnahme am Kongress und an Veranstaltungen<br />
der <strong>DGPPN</strong>-Akademie für Fort- und Weiterbildung<br />
bis zum 31. August 2011 wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer<br />
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % erstattet. Es steht dem<br />
Teilnehmer der Nachweis frei, dass der Bearbeitungsaufwand<br />
unter 25 % der Teilnahmegebühr liegt. Bei späterer Annullierung<br />
kann keine Rückzahlung erfolgen. Ihre Absage teilen Sie bitte<br />
dem Kongressbüro schriftlich mit.<br />
Programmänderungen<br />
Die <strong>DGPPN</strong> behält sich kurzfristige notwendige Programmänderungen<br />
vor.<br />
Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann<br />
keine auch anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen.<br />
Änderungen des Programms der <strong>DGPPN</strong>-Akademie für Fort-<br />
und Weiterbildung<br />
Im Falle, dass aufgrund von Absagen der Referenten Workshops<br />
ausfallen, werden die Teilnahmegebühren für diese Workshops<br />
erstattet. Dieses gilt nicht – auch nicht anteilig – wenn die Workshops<br />
von anderen als den zunächst genannten Referenten übernommen<br />
werden.<br />
Verlust des Namensschildes<br />
Bei einem Verlust des Namensschildes, das zugleich zur Teilnahme<br />
am Kongress berechtigt, ist zum Erwerb eines neues Namensschildes<br />
die volle Teilnehmergebühr zu zahlen. Kann der Teilnehmer<br />
später das neu erworbene und das verlorene Namensschild<br />
beibringen, wird die zuletzt gezahlte Teilnehmergebühr erstattet.<br />
Haftung der <strong>DGPPN</strong><br />
Die <strong>DGPPN</strong> ist Veranstalter des wissenschaftlichen Kongresses.<br />
Sie haftet im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Ihre Haftung – ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund – beschränkt<br />
sich auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem<br />
Fehlverhalten. Die <strong>DGPPN</strong> haftet jedoch auch für leichte<br />
Fahrlässigkeit, sofern vertragliche Kardinalpflichten verletzt werden.<br />
Allgemeine Bedingungen nur für Beitragsanmeldung<br />
Thematische Symposien<br />
Thematische Symposien können von einem Vorsitzenden mit<br />
Angabe von maximal vier Referenten angemeldet werden. Vorsitzende<br />
und Referenten sind nicht von der Teilnahmegebühr<br />
befreit.<br />
Die Teilnehmergebühr wird mit der Anmeldung eines wissenschaftlichen<br />
Beitrages fällig.<br />
80<br />
Das wissenschaftliche Komitee der <strong>DGPPN</strong> behält sich vor, Beiträge<br />
von Referenten, die keine Teilnehmergebühr bezahlt haben,<br />
nicht in das Kongressprogramm aufzunehmen.<br />
Freie Vorträge<br />
Teilnehmer können zwei freie Vorträge und / oder als Erstautoren<br />
zwei Poster anmelden. Der Referent ist verpflichtet, den von ihm<br />
angemeldeten Vortrag auf dem Kongress zu halten. Mit der Anmeldung<br />
eines freien Vortrags erfolgt zugleich die verbindliche<br />
Anmeldung des Referenten zur Teilnahme am Kongress. Die Teilnahmegebühr<br />
ist zusammen mit der Einreichung eines Redebeitrages<br />
zu zahlen. Wird der Beitrag vom wissenschaftlichen Komitee<br />
abgelehnt oder wird die Einreichung des Beitrages als Poster<br />
empfohlen, ist eine kostenfreie Annullierung der Kongressteilnahme<br />
möglich. In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr<br />
erstattet.<br />
Stimmt der Teilnehmer der Annahme seines Beitrages als Poster<br />
zu, bleibt seine kostenpflichtige Teilnahme am Kongress erhalten.<br />
Wird ein vom wissenschaftlichen Komitee angenommener Beitrag<br />
vom Autor zurückgezogen, bleibt die Anmeldung zum Kongress<br />
erhalten und es erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren.<br />
Poster<br />
Teilnehmer können zwei freie Vorträge und / oder als Erstautoren<br />
zwei Poster anmelden. Der Erstautor ist verpflichtet, die von ihm<br />
eingereichten Poster auf dem Kongress zu präsentieren. Mit der<br />
Einreichung der Poster erfolgt zugleich die verbindliche Anmeldung<br />
des Autors zur Teilnahme am Kongress. Die Teilnahmegebühr<br />
ist zusammen mit der Einreichung des Beitrages zu zahlen.<br />
Wird das Poster vom wissenschaftlichen Komitee abgelehnt,<br />
ist eine kostenfreie Annullierung der Kongressteilnahme möglich.<br />
In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr erstattet.<br />
Wird der Beitrag vom Autor nach Annahme durch das wissenschaftliche<br />
Komitee zurückgezogen, bleibt die Anmeldung zum<br />
Kongress erhalten und es erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren.<br />
Angabe zu Industriebeziehungen<br />
Mit der Anmeldung eines Beitrages hat jeder Vortragende und<br />
Erstautor eines Posters eine Erklärung über seine Beziehungen zu<br />
Industrieunternehmen abzugeben. Das gilt auch für zum Kongress<br />
eingeladene Vortragende. Für die Abgabe der Erklärung<br />
steht das von der <strong>DGPPN</strong> herausgegebene Formular zur Verfügung.<br />
Das Formular kann auf der Homepage des Kongresses ausgefüllt<br />
werden.<br />
Die abgegebene Erklärung oder deren Unterlassung wird von der<br />
<strong>DGPPN</strong> zum Kongress auch bei eingeladenen Vortragenden auf<br />
angemessene Weise veröffentlicht. Der teilnehmende Vortragende<br />
und Posterautor stimmt mit seiner Beitragsanmeldung dieser<br />
Veröffentlichung ausdrücklich zu.<br />
Jeder Vortragende wird gebeten, seine Zuhörer zu Beginn seines<br />
Vortrages über seine Beziehungen zur Industrie zu informieren.<br />
Dem Vortragenden wird empfohlen, dafür das PowerPoint Chart<br />
der <strong>DGPPN</strong> nutzen:www.dgppn-kongress.de<br />
Ausstattung der Räume<br />
Sämtliche Räume sind mit Beamern und Notebooks mit DVD-<br />
Laufwerken ausgestattet. Referenten, die eine zusätzliche technische<br />
Ausstattung wünschen (z. B. Videorekorder, Overheadprojektor,<br />
Flipchart) können diese auf eigene Kosten im Vorwege<br />
oder – sofern verfügbar – vor Ort beim Kongressbüro anmieten.