Leistung, Service und mehr
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Tipp<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche unter<br />
18 Jahren sind von Zuzahlungen<br />
befreit – Fahr kosten <strong>und</strong> Zahnersatz<br />
ausgenommen.<br />
Versicherungsschutz auf Reisen<br />
Als TK-Versicherter genießen Sie auch auf Ihren Reisen ins europäische<br />
Ausland Versicherungsschutz, da die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland mit<br />
den meisten europäischen Ländern ein Sozialversicherungsabkommen<br />
abgeschlossen hat. Erkranken Sie dort während eines Urlaubs, haben Sie<br />
Anspruch auf alle <strong>Leistung</strong>en nach dem Recht des Reiselandes, die nicht<br />
bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können.<br />
Um behandelt zu werden, legen Sie einfach Ihre TK-Versichertenkarte<br />
mit der integrierten Europäischen Krankenversicherungskarte (European<br />
Health Insurance Card = EHIC, Sie finden diese auf der Rückseite Ihrer<br />
Versichertenkarte) oder einen Auslandskrankenschein der TK vor.<br />
Zuzahlungen <strong>und</strong> Zuzahlungsbefreiung<br />
TK-Versicherte ab 18 Jahren müssen für verschiedene <strong>Leistung</strong>en einen<br />
bestimmten Anteil selbst bezahlen. Das gilt zum Beispiel für Arznei- <strong>und</strong><br />
Verbandmittel, Haushaltshilfe, Krankenhausaufenthalte sowie Heil- <strong>und</strong><br />
Hilfsmittel wie Krankengymnastik <strong>und</strong> Hörhilfen.<br />
Als TK-Mitglied können Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen, sobald<br />
diese zwei Prozent Ihrer jährlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen betragen.<br />
Für schwerwiegend chronisch Kranke <strong>und</strong> ihre im Haushalt lebenden<br />
Angehörigen beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Über die Details<br />
informieren wir Sie gern!<br />
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