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2004. 05. 26 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Die rechtlichen Grundlagen sowie die Baugesinnung haben sich in den letzten 23Jahren massiv geändert. Der Bebauungsplan ist mit einer zeitgemäßen Bebauungnicht mehr vereinbar. Nach Aufhebung des Bebauungsplanes gilt für die Bebauungdie OÖ. Bauordnung samt Nebengesetzen.Die Angelegenheit wurde am 13. Mai 2004 im Ausschuss für örtliche Raumplanungund Sport behandelt und wurde vorgeschlagen, den Bebauungsplan ersatzlosaufzuheben. Dies wird auch vom Ortsplaner, Herrn Arch. DI Dr. Englmair,befürwortet.Herr GR Mag. Dr. Hochleitner hält in seiner Wortmeldung fest, dass dieseAngelegenheit auch zu Grundsatzdiskussionen im Ausschuss geführt hat. Ausdiesem Grund möchte er die Gelegenheit nutzen und eine etwas genauereStellungnahme abgeben.Es ist unüblich, einen Bebauungsplan mit 10 Parzellen, auf denen nur 5 verbaut sind,aufzuheben und die Bauordnung wieder in Kraft zu setzen. Der Grund dieserAufhebung ist schlicht und einfach darin zu suchen, dass ein Hausbesitzer in diesemBereich entlang der Winkelnstrasse eine bis zu 3 m hohe Lärmschutzmauer errichtenmöchte. Und das, obwohl der <strong>Gemeinde</strong> keine ausreichenden und nachvollziehbarenGründe vorgelegt wurden.Es passieren dieses Straßenstück zwar nachweislich bis zu 1.100 PKW´s täglich,wahrscheinlich ist die Verkehrsbelastung auch in den Morgen- und Abendstundenetwas höher, es ist aber keine Grenzwertüberschreitung nachgewiesen. LautAuskunft des Landes Oö. sind dort in diesem Bereich Lärmgrenzen von 50 bis 60Dezibel in der Nacht zulässig. Eine Nachfrage hat ergeben, dass die Grenzwerte dortbei weitem nicht erreicht werden.Wenn man nun die Entwicklung der vergangenen Jahre verfolgt und sieht, wie z.B.entlang der Landesstraße in Dörnbach die Lärmschutzwände gewachsen sind, dannkann dies nicht die Vision für ein <strong>Wilhering</strong> wie wir uns das vorstellen sein. Ein<strong>Wilhering</strong> also, das man auf gut ausgebauten Straßen nur mehr zwischenLärmschutzwänden durchqueren kann. Wenn diese Entwicklung unterstützt wird,dann steht sie auch in krassem Gegensatz zu den Formulierungen im Leitbild derMarktgemeinde <strong>Wilhering</strong>.Herr GR Mag. Dr. Hochleitner wird also dieser Aufhebung nicht zustimmen, da auchprivate Interessen vorgeschoben wurden.Der Bürgermeister antwortet, dass er die Formulierungen im Leitbild auch andersinterpretiert haben will. Es muss genauso die Möglichkeit geben, dass Menschensagen, sie können den Lärm und die Verkehrsentwicklung nicht mehr aushalten undsie wollen ihr Lebensumfeld so gestalten, dass sie hier ihre Gesundheit nichtgefährdet sehen und sich wohl fühlen.Weiters betont der Bürgermeister, dass es sehr wohl auch Menschen in unserer<strong>Gemeinde</strong> gibt, die hinter hohen Mauern leben, aber trotzdem dem Leitbildentsprechend stark am öffentlichen Leben in der <strong>Gemeinde</strong> teilnehmen und guteNachbarschaft pflegen.

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