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2004. 05. 26 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Bisher hat die EU-Kommission keine europaweit verbindlichen Regeln für diesogenannte „Koexistenz“ von gentechnisch veränderten und gentechnikfreienKulturen erlassen. Es wurden keine Haftungsregelungen und Vorschriften, wie undmit welchen Vorsichtsmaßnahmen die gentechnikfreie Produktion geschützt werdensoll, festgelegt. Damit hat sie den Streit um die Sicherung der gentechnikfreienProduktion den einzelnen EU-Mitgliedstaaten aufgebürdet.Die sogenannte „Koexistenz“ läuft mittelfristig auf eine schleichende Kontaminierungsowohl der konventionellen als auch der biologischen Landwirtschaft hinaus.Leidtragende sind die Bäuerinnen und Bauern. Sie müssen im Falle einergentechnischen Kontamination ihrer Ernten nicht nur mit wirtschaftlichen Einbußenrechnen, sondern sich auch mit ihren Nachbarn, die Gentech-Pflanzen angebauthaben, vor Gericht auseinandersetzen.Trotz aller noch offenen Fragen auf EU-Ebene treibt die EU-Kommission dieVerfahren für die Zulassung von weiteren gentechnisch veränderten Produkten – obfür den Import, als Lebens- oder Futtermittel oder für den kommerziellen Anbau –weiter voran.Aus den bisherigen Erfahrungen in den USA, Kanada und GB verdichten sich u.a.folgende Probleme beim Anbau gentechnisch veränderten Pflanzen: Auskreuzungen,besonders bei Raps; Gefährdung der gentechnikfreien Produktion von Biobetriebenund gentechnikfrei wirtschaftenden konventionellen Betrieben; steigendeAbhängigkeiten der Bäuerinnen und Bauern von wenigen Saatgut- undPestizidanbietern; hohe Folgekosten für LandwirtInnen und Gesellschaft durch hohenÜberwachungsaufwand; ungeklärte Risiken in den Bereichen Umwelt undGesundheit.Hinzu kommt, dass die große Mehrheit der KonsumentInnen, Bäuerinnen undBauern in Europa und insbesondere in Österreich kein Gen-Food will. Gentechnischveränderte Lebensmittel sind derzeit in der Lebensmittelverarbeitung und beimHandel nicht absetzbar. Um den großen Markt für gentechnikfreie Lebensmittel zuerhalten, ist deshalb besondere Sorgfalt zum Schutz der bislang gentechnikfreiproduzierten Landwirtschaft in Österreich nötig.Ungeachtet der noch offenen und zu klärenden Rechtsfragen im Zusammenhang mitdem Einsatz der Gentechnik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene (z.B. Haftung,Koexistenz) verpflichtet sich die <strong>Gemeinde</strong>, die Wahl- und Entscheidungsfreiheit fürdie KonsumentInnen, Landwirte und Lebensmittelwirtschaft im Sinne einesumfassenden Schutzes der Qualität der landwirtschaftlichen Produkte und dertraditionellen Rechte zu wahren.Als Voraussetzung zur Sicherung der Wahlfreiheit ist die gentechnikfreie Produktionund insbesondere die Reinheit des Saatgutes durch geeignete Maßnahmen zuschützen. Ein gesellschaftlicher Dialog und eine breite Beteiligung der Öffentlichkeitbezüglich des Einsatzes der Agro-Gentechnik wird als notwendig erachtet und ist vonder <strong>Gemeinde</strong> zu fördern.Der <strong>Wilhering</strong>er <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen:

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