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2004. 05. 26 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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• den Verzicht auf den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in derhiesigen Landwirtschaft insbesondere über das Instrument der freiwilligenSelbstverpflichtung durch die in der <strong>Gemeinde</strong> tätigen Bäuerinnen und Bauernzu unterstützen• umgehend öffentliche Dialogveranstaltungen zu initiieren sowie Gespräche mitden landwirtschaftlichen Berufsvertretungen, Anbauverbänden sowie derAgrarwirtschaft aufzunehmen mit dem Ziel, gemeinsam einenMaßnahmenkatalog zu entwickeln, um das Vorhandensein von gentechnischveränderten Organismen in Saatgut, Lebens- und Futtermitteln zu verhindern• sich dafür einzusetzen, dass Verunreinigungen durch gentechnischveränderte Organismen durch effiziente Kontrollen von Landes- undBundesbehörden festgestellt werden und die entsprechenden Mittel dafürbereitgestellt werden• für Gemeinschaftsverpflegungen und Kantinen im Verantwortungsbereich der<strong>Gemeinde</strong> sicherzustellen, dass gentechnikfreie Lebensmittel angebotenwerden• im Rahmen von Pachtverträgen über landwirtschaftliche Flächen der<strong>Gemeinde</strong> den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzenauszuschließen• einen Bericht vorzulegen, mit welchen Maßnahmen in der <strong>Gemeinde</strong><strong>Wilhering</strong> die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen für gentechnischveränderte Lebensmittel sichergestellt wird• keinen Erprobungsanbau von gentechnisch manipulierten Organismen in der<strong>Gemeinde</strong> zuzulassen .<strong>Wilhering</strong>, 12. Mai 20043.LT-Präs.in GRin Doris Eisenriegler eh.Dkfm. Günter Narzt eh.“Da einige Punkte in diesem Antrag noch klärungsbedürftig sind, diese aber imgroßen Gremium des <strong>Gemeinde</strong>rates sicher nicht ausdiskutiert werden können,einigt man sich darauf, in einer nächsten Umweltausschusssitzung diese Problematikzu beraten.Frau Vzbgm. Kapl stellt denA n t r a g ,diesen Tagesordnungspunkt dem Umweltausschuss zur näheren Beratung zuzuweisenund das Ergebnis dem <strong>Gemeinde</strong>rat wieder vorzulegen.Beschluss: e i n s t i m m i g.

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