2004. 05. 26 - .PDF - Gemeinde Wilhering
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I.Festgehalten wird, dass mit Vereinbarung vom 18.<strong>05.</strong>1995 die Übernahmesämtlicher kompostierbarer Materialien von der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> und derenEntgelte geregelt sind, welche nun auf weitere 10 Jahre verlängert wird. Ablauf derVertragsdauer ist somit am 31. Dezember 2014. Wobei die Bringung der Materialienzur Kompostieranlage von der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> übernommen wurde.II.Es besteht nunmehr zwischen den Vertragsparteien Übereinstimmung, dass dieKompostieranlage Höglinger den Transport des Gras- und Strauchschnittes vomASZ <strong>Wilhering</strong> zur Kompostieranlage selbst übernimmt und dafür der Marktgemeinde<strong>Wilhering</strong> einen Transportzuschlag, wertgesichert so wie in der Vereinbarung unterPunkt IV d angeführt, in der Höhe von € 2,20 pro m³ in Rechnung stellt.Dabei ist es der Kompostieranlage freigestellt, ob sie den Transport selber oder voneiner anderen Firma durchführen lässt.III.Durch die Verständigung ihrerseits, welche unter der Nummer 0664 / 13 23 706 oder07221 / 722 95 erfolgen soll, wenn eine Mindestmenge von 20 m³ Strauchschnitt aufdem Sammelplatz im ASZ lagernd ist, wird unsererseits die Abholung mitSelbstbeladung und LKW veranlasst. Der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> bleibt esvorbehalten, den Strauch- und Grünschnitt auch selbst zur Kompostieranlage zubringen.IV.Die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung vom 28.<strong>05.</strong>1995 bleiben in ihrer Artund Umfang unverändert aufrecht.Beschluss: e i n s t i m m i g.Punkt 6Bebauungsplan Nr. 106 – Aufhebung – GrundsatzbeschlussBerichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn GVManfred Winter.Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 106 sowie die1. Änderung ersatzlos aufzuheben. Das Planungsgebiet liegt südlich desGüterweges Winkeln im Bereich der Siedlungsstraßen Höhenweg und Straßerweg.Das Planungsgebiet umfasst 10 Bauparzellen, wovon bereits 5 verbaut sind. DieStraßengrundabtretung wurde bereits durchgeführt. Der Stammbebauungsplanstammt aus dem Jahre 1981 und entspricht nicht mehr einer zeitgemäßenBebauung.